Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38793
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
— Beton: 200 m3,
— Bahnsteigkante: 1 250 m,
— Belag: 3 000 m2.
Neubau:
— Erdbau: 1 900 m3,
— Bahnsteigkante: 850 m,
— Belag: 4 000 m2,
— Beton: 300 m3,
— Bohrpfähle: 1 500 m,
— Bewehrung: 300 t,
— Bahnsteigdach: 875 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
— Beton: 200 m3,
— Bahnsteigkante: 1 250 m,
— Belag: 3 000 m2.
Neubau:
— Erdbau: 1 900 m3,
— Bahnsteigkante: 850 m,
— Belag: 4 000 m2,
— Beton: 300 m3,
— Bohrpfähle: 1 500 m,
— Bewehrung: 300 t,
— Bahnsteigdach: 875 m2.
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Lfd. Nr. 14 - Zusätzliche Granit- und Granitbelagsarbeiten:
Gemäß Bestand, sowie im Projektauftrag gefordert, sind sämtliche Treppenzugänge mit Kehr- und Fahrradschieberinnen herzustellen. Da sämtliche Treppenstufen sowie der Bodenbelag in der Unterführung aus Granit hergestellt werden, sind auch Podeste, Kehr- und Schieberinne aus selbigen Werkstoff herzustellen. Sofern vorhanden, sind die vorgesehenen Positionen im HV-LV unbrauchbar, da Aufbauhöhen und Werkstoffe nicht realisierbar sind. Entgegen dem Entwurf, musste der Zugangsbereich am ehem. Hausbahnsteig in der ursprünglichen Form beibehalten werden.
Hierdurch änderten sich Anzahl und Breite der jeweiligen Treppenstufen. Da die gesamten Leistungen nicht im HV-LV enthalten sind, wurden sie im NT festgehalten.
Der AN Bau ist bereits mit der Herstellung der Bahnsteige inkl. sämtlicher Treppenbau- und Belagsarbeiten beauftragt. Die angezeigten Leistungen sind gem. Ausführungsplanung Bestandteil der durch den AN Bau zu erbringenden Leistung und sind entsprechend im Bauablauf eintaktet. Die Wahl eines Dritten hätte negative Auswirkungen auf Bauablauf und würde zu Mehraufwendungen für Koordination und Überwachung führen. Des Weiteren hat der AN bereits die Baustelle eingerichtet und der Einsatz war somit als wirtschaftlich anzusehen.