Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38793
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
— Beton: 200 m3,
— Bahnsteigkante: 1250 m,
— Belag: 3 000 m2.
Neubau:
— Erdbau: 1 900 m3,
— Bahnsteigkante: 850 m,
— Belag: 4 000 m2,
— Beton: 300 m3,
— Bohrpfähle: 1 500 m,
— Bewehrung: 300 t,
— Bahnsteigdach: 875 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
—Beton: 200 m3,
—Bahnsteigkante: 1 250 m,
—Belag: 3 000 m2.
Neubau:
—Erdbau: 1 900 m3,
—Bahnsteigkante: 850 m,
—Belag: 4 000 m2,
—Beton: 300 m3,
—Bohrpfähle: 1 500 m,
—Bewehrung: 300 t,
—Bahnsteigdach: 875 m2.
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Lfd. Nr. 12 – Zusätzliche Leistungen Bahnsteigdächer
Für die Montage und Installation für diverse Vorrichtungen an den Bahnsteigdächern wie Signale, Ausgangsschilder, Lautsprecher, ZZA und Uhren sind im HV-LV keine Halterungen ausgeschrieben. Diese sind aber nötig, um jene Anbauten ans Dach anzubringen. Zudem kam es zu Abstimmungsproblemen zwischen den NU bzw. Fachfirmen der Gewerke „Dachbau“ und „TK-Anlagen“. Aufgrund dessen mussten im Nachgang am BStg.-Dach Gl. 2/3 einige Verkleidungsbleche des Lampenkanals demontiert, kurz gelagert und wieder remontiert werden. Zwischenzeitlich wurde die Verkabelung für die TK-Anlagen angepasst. Die vorliegenden Leistungen werden sodann als zusätzliche Leistungen in diesem NT-Angebot dargestellt.
Der AN Bau ist bereits mit der Herstellung der Bahnsteigdächer an den Mittelbahnsteigen beauftragt. Die beschriebenen Leistungen entsprechen demnach Mehraufwendungen, die nicht von Dritten erbracht werden können. Die Wahl eines Dritten wäre aus technischer Sicht demnach nicht möglich. Des Weiteren hat der AN bereits die Baustelle eingerichtet und der Einsatz war somit als wirtschaftlich anzusehen.