Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38793
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
— Beton: 200 m3,
— Bahnsteigkante: 1 250 m,
— Belag: 3 000 m2.
Neubau:
— Erdbau: 1 900 m3,
— Bahnsteigkante: 850 m,
— Belag: 4 000 m2,
— Beton: 300 m3,
— Bohrpfähle: 1 500 m,
— Bewehrung: 300 t,
— Bahnsteigdach: 875 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
— Beton: 200 m3,
— Bahnsteigkante: 1 250 m,
— Belag: 3 000 m2.
Neubau:
— Erdbau: 1 900 m3,
— Bahnsteigkante: 850 m,
— Belag: 4 000 m2,
— Beton: 300 m3,
— Bohrpfähle: 1 500 m,
— Bewehrung: 300 t,
— Bahnsteigdach: 875 m2.
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Lfd. Nr. 11 – Zusätzliche Leistungen im Bereich Kabeltrasse Gleis 1:
Die zu erstellende Aufzugsunterfahrt am ehem. Hausbahnsteig Gl. 1 wurde entgegen dem Entwurf tatsächlich näher an Gleis 1 positioniert. Durch diese planerische Änderung kam es zu einem örtlichen Konflikt mit der bestehenden Kabeltrasse am ehem. Hausbahsnteig. Zur Herstellung der Aufzugsunterfahrt, v. A. zum Abgraben des Erdreichs und der Herstellung der Baugrube durch überschnittene Bohrpfähle war das Sichern und Verschwenken der Hauptkabeltrasse im Bereich der Baugrube notwendig. Ebenso mussten die Kabel dauerhaft in einer neu zu bauenden Kabeltrasse gefasst werden. Diese Art der Kabelumverlegung sowie die neue Anordnung des dafür vorgesehenen Kabelkanals waren im HV-LV nicht ausgeschrieben und führen zu der Leistungsänderung.
Der AN Bau ist bereits mit der Herstellung der Baugrube am ehem. Hausbahnsteig, sowie grundsätzlich mit der Sicherung von Bestandskabeln beauftragt. Die beschriebenen Leistungen entsprechen demnach Mehraufwendungen, die nicht von Dritten erbracht werden können. Die Wahl eines Dritten wäre aus technischer Sicht demnach nicht möglich. Des Weiteren hat der AN bereits die Baustelle eingerichtet und der Einsatz war somit als wirtschaftlich anzusehen.