Auswechseln von Tonfrequenz-Rundsteuerempfängern und Zubehör gegen Funk-Rundsteuerempfänger in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: OV210210R004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswechseln von Tonfrequenz-Rundsteuerempfängern und Zubehör gegen Funk-Rundsteuerempfänger in Hamburg
In den von der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH betriebenen Beleuchtungsanlagen der städtischen öffentlichen Beleuchtung wird das Ansteuerungssystem Tonfrequenz-Rundsteuerung (TFR) durch eine Funk-Rundsteuerung (EFR) ersetzt. Hierfür werden die vorhandenen Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger durch Funk-Rundsteuerempfänger bis 30. September 2024 ersetzt. Um dies verlässlich sicherzustellen, beabsichtigt der Auftraggeber das Gesamtkontingent an mindestens 3 Auftragnehmer und acht Teillose zu vergeben.
1. Mengenlos (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg, DE
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFR-Empfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge,
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte,
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
Gemäß der Vergabeunterlagen teilt sich der Gesamtumfang in 8 in Art und Umfang gleiche Teilmengenlose auf.
2. Mengenlos (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg
DEUTSCHLAND
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFR-Empfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge,
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte,
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
Gemäß der Vergabeunterlagen teilt sich der Gesamtumfang in 8 in Art und Umfang gleiche Teilmengenlose auf.
3. Mengenlos: (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg
DEUTSCHLAND
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFR-Empfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge,
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte,
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
Gemäß der Vergabeunterlagen teilt sich der Gesamtumfang in 8 in Art und Umfang gleiche Teilmengenlose auf.
4. Mengenlos (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg, DE
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFR-Empfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge,
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte,
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
Gemäß der Vergabeunterlagen teilt sich der Gesamtumfang in 8 in Art und Umfang gleiche Teilmengenlose auf.
5. Mengenlos (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg
DEUTSCHLAND
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFR-Empfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge,
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte,
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
Gemäß der Vergabeunterlagen teilt sich der Gesamtumfang in 8 in Art und Umfang gleiche Teilmengenlose auf.
6. Mengenlos: (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg
DEUTSCHLAND
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFR-Empfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge,
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte,
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
Gemäß der Vergabeunterlagen teilt sich der Gesamtumfang in 8 in Art und Umfang gleiche Teilmengenlose auf.
7. Mengenlos (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg
DEUTSCHLAND
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFR-Empfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge,
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte,
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
Gemäß der Vergabeunterlagen teilt sich der Gesamtumfang in 8 in Art und Umfang gleiche Teilmengenlose auf.
8. Mengenlos: (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg
DEUTSCHLAND
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFR-Empfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge,
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte,
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
Gemäß der Vergabeunterlagen teilt sich der Gesamtumfang in 8 in Art und Umfang gleiche Teilmengenlose auf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde,
2. Mit dem Angebot ist die „Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz“ unterzeichnet einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen,
3. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern,
4. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen.
Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Veröffentlichungstag der Bekanntmachung sein.
5. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
6. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
7. Der Bieter muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen.
Zu 6: Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf: [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden
Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsgebers einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen.
Zu 7: a) Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Der Mindestjahresumsatz, einschließlich des Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich, muss pro Jahr mindestens betragen:
Pro Teillos: [Betrag gelöscht] EUR. Bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose beträgt der geforderte Mindestjahresumsatz die Summe der für die angebotenen Lose geforderten Mindestjahresumsätze.
8. Es ist mindestens eine geeignete Referenz zu benennen.
9. Der Bieter muss mindestens 5 Jahre Erfahrung und technische Fachkompetenz in genannten Bereichen nachweisen.
10. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
− Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich,
− Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich.
11. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen.
12. Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter; auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Bescheinigungen zur Bestätigung der Angaben vorzulegen (z. B. Ausbildungsnachweise, Zertifikate, Arbeitszeugnisse etc.). Mindestqualifikation gemäß Vergabeunterlagen.
Zu 8: Benennung von mindestens einer Referenz:
a) die mit den Anforderungen des Ausschreibungsgegenstandes vergleichbar ist,
b) Die Referenzen müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein,
c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
Zu 9: Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Zu 12: a) Nachweis einer Ausbildung zur Elektrofachkraft für mindestens einen Mitarbeiter. Die Überwachung der Arbeiten muss durch eine Elektrofachkraft sichergestellt werden.
b) Nachweis der Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstätten gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“ von mindestens einem verantwortlichen Mitarbeiter,
c) Nachweis, dass die Montagen nur durch elektrisch unterwiesenes Personal durchgeführt werden,
d) Schaltberechtigung im Beleuchtungsnetz des Verteilnetzbetreibers (SNH). Siehe Zusätzlich technische Vertragsbedingungen Punkt 7 Ausbildung/Schulung. Der Nachweis muss dem AG spätestens bis 14 Tage vor Leistungsaufnahme vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht öffentlich
Es findet keine öffentliche Verlesung der Angebote statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber sieht eine Zuschlagslimitierung bei der Vergabe der Teillose gemäß § 30 VgV Abs. 1 Satz 2 wie folgt vor:
— Ein Zuschlag wird maximal auf 3 Teillose pro Bieter erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).