Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms Referenznummer der Bekanntmachung: IIIA1-3-2102
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms
Zur Erreichung der Berliner Klimaziele dient das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Das aktuelle BEK 2030 umfasst Strategien und Maßnahmen für einen Umsetzungszeitraum von 2017 bis 2021. Für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 bedarf es der Weiterentwicklung des BEK 2030, dabei sind die neuen Klimaziele zu berücksichtigen, d. h. die erforderlichen Strategien und Maßnahmen müssen neu definiert und beschrieben werden. Darüber hinaus sind sowohl die Ergebnisse der Berliner Machbarkeitsstudie „Berlin Paris-konform machen“ (Vorlage voraussichtlich Mai 2021) als auch die geänderten Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene im Bereich der Energie- und Klimaschutzpolitik sowie die einschlägigen Studien auf Bundesebene mit dem Ziel der Klimaneutralität zu berücksichtigen. Wichtige Grundlage sind die Ergebnisse und Empfehlungen aus der Evaluierung des aktuellen Programms für den Umsetzungszeitraum 2017 bis 2021.
Eine Leistungsbeschreibung findet sich in den Vergabeunterlagen.
Berlin
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungsanforderung findet sich in den Vergabeunterlagen.
Sofern das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gegeben ist und die Nachweise/Referenzen zur Eignung vorliegen, wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungsanforderung findet sich in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gem. § 123, 124 GWB vorliegen (siehe wirt 124).
2. Auszug aus dem Handelsregister / Bundeszentralregister oder Kopie desselben, soweit der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist; andernfalls eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, ggf. eine eidesstattliche Erklärung. Bei Bieter- / Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied einzeln zu liefern.
3. Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber rechtlich und wirtschaftlich mit anderen Unternehmen / Unterauftragnehmern verknüpft ist.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme
2. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.
3. Erklärung über Umsätze vergleichbarer Projekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbare Projekte müssen Leistungen in folgenden Bereichen enthalten: Energie- und Klimaschutzkonzepte und / oder Projekte im Bereich Erneuerbarer Energien oder Klimaschutz für Kommunen ab 100 000 Einwohner.
Hinweis: Die Angaben sind auf die Bewerbergemeinschaft anzugeben.
1. Nachweise und Angaben vergleichbarer Projekte der letzten 5 Jahre unter Angabe von konkreter Projektbezeichnung und Tätigkeit, Leistungszeitraum, Leistungsbild sowie die Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, Adresse und Auftragssumme. Vergleichbare Projekte müssen Leistungen in folgenden Bereichen enthalten: Energie- und Klimaschutzkonzepte und / oder Projekte im Bereich Erneuerbarer Energien, Klimaschutz oder Klimaanpassung für Kommunen ab 100 000 Einwohner.
2. Auflistung der vorgesehenen Projektleiter/innen und fachlichen Mitarbeiter/innen für die zu vergebene Leistung einschl. Angabe der Studien- bzw. Ausbildungsabschlüsse.
3. Nachweis über Qualifikation und Berufserfahrung in der Konzepterstellung / Gutachtertätigkeit des vorgesehenen verantwortlichen Leiters und der vorgesehenen Mitarbeiter/innen im ausgeschriebenen Arbeitsgebiet.
Hinweis: Die Angaben sind auf die Bewerbergemeinschaft anzugeben.
Zu 1. — Es ist mindestens ein vergleichbares Projekt zu benennen,
Zu 3. — Die Projektleiter/in muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung vorweisen.
— Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz vom 22. April 2020 (GVBl. für Berlin vom 30.4.2020, S. 276) (u. a. Frauenförderung, Umweltschutzanforderungen, Tariftreue).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine 1-malige kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Teilnehmer noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Teilnehmer sich unter „Einstellungen - Firma - Vergabeplattformen“ mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button „Bewerben“ rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
2. Der Teilnahmeantrag ist in elektronischer Form auf der Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle wird Teilnahmeanträge nicht berücksichtigen, die nicht form- und / oder fristgerecht eingereicht werden.
3. Der Teilnahmeantrag ist vollständig auszufüllen, die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig abzugeben bzw. beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen, wenn fehlende Erklärungen und / oder Nachweise bis zum Ablauf einer gesetzten Nachfrist nicht nachgereicht werden.
4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben, wonach diese im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
5. Beruft sich der Bewerber hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen von Drittunternehmen, so ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Drittunternehmen beizufügen, wonach diese dem Bewerber im Auftragsfalle ihre Ressourcen zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
6. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Nachweise als Kopie. Anderssprachige Erklärungen oder Nachweise sind in / mit einer beglaubigten Übersetzung (Beglaubigung im Original) beizulegen.
7. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]