Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für 5 Liegenschaften (16 Gebäude) in Hamburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock VOEK 267-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 267-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für 5 Liegenschaften (16 Gebäude) in Hamburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock VOEK 267-20
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für 5 Liegenschaften (16 Gebäude) in Hamburg.
Unterhaltsreinigungsleistungen für 3 Liegenschaften in Hamburg
— Zolldienststelle Hamburg
Geb. 1 Hauptgebäude
21097 Hamburg
1.Hafenstr. 3
— Zolldienststelle Hamburg Geb. 1
21097 Hamburg,
Dampfschiffsweg 33
— Zolldienststelle Hamburg
Geb. 1 Hauptgebäude/ Geb. 2 Nebengebäude
20359 Hamburg,
Veddeler Damm 11
Unterhaltsreinigungsleistungen:
— 2 073,68 m2 Grundfläche,
— 238 394,67 m2 Jahresreinigungsfläche.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.3.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe, max. Richtleistung/qm/Std./Reinigungskraft Unterhaltsreinigung, max. Richtleistung/qm/Std./Reinigungskraft Grund-Intensivreinigung
Los 1 — WE 115974 (Gebäude 1 Hauptgebäude)
A1, 170, 85
A2, 170, 85
A3, 260, 85
B1, 170, 85
B2, 170, 85
B3, 260, 85
C1, 160, 80
C2, 160, 80
C3, 270, 80
C4, 170, 85
C5, 170, 85
C6, 280, 85
D, 90, 15
F1, 180, 85
F2, 170, 80
F3, 170, 85
F4, 160, 80
H, -, 80
I1, 180, 90
I2, 170, 85
Los 1 — WE 115978 (Gebäude 1)
A, 190, 95
C1, 160, 80
C2, 170, 85
D, 90, 15
E, 180, 90
F, 180, 90
H, -, 80
J, -, 80
Los 1 — WE 115982 (Gebäude 1 Hauptgebäude, Gebäude 2 Nebengebäude)
A1, 180, 90
A2, 170, 90
A3, 160, 90
A4, 170, 85
B, 180, 90
C1, 160, 85
C2, 170, 85
C3, 170, 85
C4, 170, 85
C5, 150, 85
D1, 90, 15
D2, 80, 15
F1, 170, 85
F2, 180, 85
F3, 170, 85
G1, 170, 80
G2, 160, 80
H, -, 80
H1, 170, 85
H2, 160, 80
Glasreinigungsleistungen für 5 Liegenschaften in Hamburg
— Zolldienststelle Hamburg
Geb. 1 Hauptgebäude
21097 Hamburg
1.Hafenstr. 3
— Zolldienststelle Hamburg Geb. 1
21097 Hamburg
Dampfschiffsweg 33
— Zolldienststelle Hamburg
Geb. 1 Hauptgebäude/ Geb. 2 Nebengebäude
20359 Hamburg
Veddeler Damm 11
— Zolldienststelle Hamburg — Zollamt Hamburg
Gebäude 1 (3 x), 2, 5, 10, 12, 14 und 16
21129 Hamburg
Finkenwerder Str. 4
— Hauptzollamt Hamburg — Zollamt Hamburg
Gebäude 1, 2 und 3
20457 Hamburg, Indiastr. 4
Glasreinigungsleistungen:
— 2 177,62 m2 Grundfläche,
— 10 392,64 m2 Jahresreinigungsfläche (1-seitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.3.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelbieter/Bietergemeinschaft
Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und
§ 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR und für Los 1 Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Referenzgebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der 3 genannten Referenzen nicht 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50 % des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen.
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“.
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Anga-ben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 3105.2021 bis 11.6.2021
Durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 7.6.2021
Vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen
Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu
Wahren. Bei Besichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nasen Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben,
Sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur
Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und
Der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen
Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
2.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die EVergabePlattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 15.6.2021, 12.00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
EVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [removed]
Geschäftszeiten:
— Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr,
— Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de