Zustellung von eGK-PIN/PUK-Briefen Referenznummer der Bekanntmachung: 20-05153
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Zustellung von eGK-PIN/PUK-Briefen
Auftragsgegenstand ist die persönliche Zustellung in einem sicheren Verfahren gemäß § 336 Abs. 5 Nr. 1 SGB V von eGK-PIN/PUK-Briefen an Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK).
Um Leistungen der TK in Anspruch nehmen zu können, benötigen ihre Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Damit Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (TI) genutzt werden können (z. B. die elektronische Patientenakte), wird zusätzlich eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) benötigt. Diese PIN muss den Versicherten gemäß § 336 Abs. 5 Nr. 1 SGB V mit einem sicheren Verfahren persönlich zugestellt werden, damit diese auf Daten in den o. g. TI-Anwendungen zugreifen dürfen. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist daher eine die Anforderungen des § 336 Abs. 5 Nr. 1 SGB V erfüllende Zustellung von eGK-PIN/PUK-Briefen an TK-Versicherte ab dem 1. Juni 2021.
Die TK hat die Option, den Vertrag 2-malig um jeweils 1 Jahr durch entsprechende Erklärung zu verlängern; in diesem Fall endet der Vertrag spätestens mit Ablauf des 31.5.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDM9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.