Freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb Burchardplatz und Kontorhausviertel in Hamburg
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.phase1.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hamburg.de/mitte/
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb Burchardplatz und Kontorhausviertel in Hamburg
Das Kontorhausviertel in Hamburg ist eines der eindrucksvollsten Stadtquartiere der 1920er Jahre in Deutschland und Wahrzeichen der Hansestadt Hamburg. Das ca. 7 ha große Quartier liegt unweit der Innenstadt und der HafenCity, zwischen Meßberg und Steinstraße. Nach der großen Choleraepidemie wurde es anstelle des alten „Gängeviertels“ als erstes reines Büroviertel Europas konzipiert und erlangte durch seine markanten Bürogebäude internationale Bekanntheit. Die Gebäude der dicht bebauten Kernzone zeichnen sich durch ihre teils expressionistischen und teils sachlichen Architekturformen und prägnante Klinkerfassaden aus. In ihrem Zentrum liegt der Burchardplatz. 2015 wurde das Kontorhausviertel gemeinsam mit der südwestlich gelegenen Speicherstadt zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt.
Durch die städtische Weiterentwicklung der HafenCity wächst die Hamburger Innenstadt um circa 40 %. Das Kontorhausviertel und die Speicherstadt fungieren dabei als räumliches Bindeglied zu Innenstadt und Hauptbahnhof. Als zentraler öffentlicher Platz und als direkt angrenzender Freiraum an 3 der ikonischen Bauwerke im Quartier, dem Chilehaus am südlichen Platzrand, dem Mohlenhof im Westen und dem Sprinkenhof an der westlichen Längsseite, wird dem Burchardplatz eine neue Wichtigkeit zuteil, der seine derzeitige Gestaltung und Funktion als großer innerstädtischer Parkplatz nicht gerecht wird.
Zentrales Anliegen der Aufgabenstellung ist die denkmalgerechte gestalterische Aufwertung des Platzbereiches und der angrenzenden Straßenzüge unter Berücksichtigung des historischen Erbes, sowie die Stärkung der verbindenden Funktion zwischen den angrenzenden Quartieren. Mit der angestrebten Neugestaltung soll die Aufenthaltsqualität der Freiräume gesteigert werden und eine Reorganisation der Verkehrsführung umgesetzt werden. Für den Burchardplatz kann ein Kleinstbauwerk Teil des Entwurfs sein.
Für die Realisierung der Maßnahme ist im zentralen, circa 8 600 qm großen Realisierungsteil die „BID Initiative Burchardplatz“ verantwortlich, in zwei angrenzenden, insgesamt 9 600 qm großen Flächen des Realisierungsteils der Bezirk Hamburg-Mitte. Die Beauftragung und Umsetzung sollen parallel in zwei separaten Verträgen erfolgen. Zur Plausibilisierung des Entwurfs im Realisierungsteil und um für künftige Projekte im Quartier Ideen zu erhalten, für die eine Beauftragung der Urheber bzw. Urheberinnen des Entwurfs nicht ausgeschlossen ist (siehe IV. 3.3 in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung), ist darüber hinaus ein 48 500 qm großer Ideenteil ausgewiesen.
Für die Vergabe der Objektplanungsleistungen Freianlagen (Teil 3 Abschnitt 2 HOAI 2021) im Realisierungsteil sowie ggf. der Objektplanungsleistungen Hochbau (Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021) auf dem Burchardplatz schreiben die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) gemeinsam mit der BID Initiative Burchardplatz diesen nichtoffenen, freiraumplanerischen Realisierungs- und Ideenwettbewerb gemäß VgV und RPW 2013 aus. Für den durch den Bezirk Hamburg-Mitte zu realisierenden Flächenanteil schließt sich dem Planungswettbewerb ein VgV-Verhandlungsverfahren an.
Nähere Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zum Ablauf des Wettbewerbsverfahrens werden in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung gemacht, erhältlich unter www.phase1.de/kontorhausviertel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, erhältlich unter www.phase1.de/kontorhausviertel.
Landschaftsarchitekten/innen, ggf. in Zusammenarbeit mit Architekten/innen; näheres siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, erhältlich unter www.phase1.de/kontorhausviertel.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wettbewerbsbeiträge werden anhand der bekannt gemachten Kriterien beurteilt, die insgesamt die Nachhaltigkeit des Entwurfs betreffen (hier jeweils in Klammern erläutert), wobei die Reihenfolge keine Rangfolge oder Wich,tung darstellt. Die Präzisierung der Kriterien ergibt sich aus der Diskussion der eingereichten Arbeiten.
— Entwurfsidee,
— Freiräume,
— Gestaltung,
— Funktionalität,
— Erschließungskonzept,
— Genehmigungsfähigkeit,
— Ökologische Qualität,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb der Außenanlagen.
Die Auslober stellen für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der §§35 und 40 HOAI und RPW 2013. Unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgeben, wird eine Gesamtsumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Für Preise wird zusätzlich eine Preissumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto) ausgeschüttet.
Siehe IV.3.1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Termine:
Auswahl der Teilnehmenden: Juni 2021
Bearbeitungszeitraum Ende Juni – Ende August 2021 (ca. 9 Wochen)
Fragen:
Fragen sind elektronisch über das Wettbewerbs-Portal (Link: www.phase1.de/kontorhausviertel) im Menü „Online-Forum“ zu stellen. Sie können bis 7 Tage vor der Abgabefrist gestellt werden. Zur Wahrung des gleichen Informationsstandes aller Bewerbenden bzw. Bewerbendengemeinschaften werden die anonymisierten Fragen und Antworten ausschließlich über das Wettbewerbs-Portal veröffentlicht. Es liegt in der Verantwortung des Bewerbenden, sich über ergänzende Informationen in regelmäßigen Abständen zu informieren. Weitere Angaben siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, erhältlich unter www.phase1.de//kontorhausviertel.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ort: (keine Angabe)
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]