Frankfurt/M Hauptbahnhof (Hbf) – Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI13906
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/M Hauptbahnhof (Hbf) – Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene
Frankfurt/M Hauptbahnhof (Hbf) – Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Los 1.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt/M Hauptbahnhof (Hbf)- Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70015
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt
Frankfurt/M Hauptbahnhof (Hbf) – Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70015
Land: Deutschland
Nachtrag 10: Terminplanüberwachung mit der LCM Methodik
Gemäß Hauptvertrag ist die Bauüberwachung mit den Leistungen der Terminkontrolle und -überwachung beauftragt. Hierunter werden maßgeblich die Leistungen der Fortschreibung des Bauzeitenplans, dem Prüfen vom AN-Bau vorgelegten Bauzeitenpläne auf Plausibilität, ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich etc. verstanden. Eine detailliertere Form der Terminüberwachung ist hier dringend notwendig ist zudem die Terminüberwachung im Vertrag verankert, ein Wechsel des Wechsel des ANs ist mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten verbunden.