Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5-6 und optional Lph 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI09642
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5-6 und optional Lph 7
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5-6 und optional Lph 7.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5-6 und optional Lph 7.
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5-6 und optional Lph 7
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag 25: Der AN hat den Auftrag, die B-Ebene und den Nordbau im Frankfurter Hbf inkl. der Schalterhalle umzubauen und die Ansichten denkmalgerecht wiederherzustellen. Bei der näheren Untersuchung des Portalbogens, der Bestandteil der Schalterhalle ist, wurde erkannt, dass die seitlichen Lager nach außen wegdriften. Hierdurch wird der Bogen flacher und es besteht die Gefahr, dass sich die einzelnen Steine des Bogens lösen, wodurch die Sicherheit der Personen, die unter dem Portalbogen durchlaufen, nicht mehr gewährleistet ist. Dies führt dazu, dass der Portalbogen nun – in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege – aufwändig saniert muss, um den Vibrationen beim Umbau der B-Ebene als auch des Querbahnsteigs standhalten zu können.
Die Baustelle der B-Ebene ist so komplex, dass das über fast 10 Jahre erworbene Fachwissen der Planer, die Planung als auch den Leistungsablauf betreffend, unabdingbar für die Planung als auch die Bauausführung ist.