Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA51992

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/26379d68-97ca-4585-9a4d-fe8b093abc05
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA51992
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die DB Station & Service AG als Konzessionsgeber vergibt den regionalen Ausbau von Bahnhöfen mit WLAN-Infrastruktur durch eine Dienstleistungskonzession an einen Konzessionsnehmer, welcher der WLAN-Betreiber ist. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt sein eigenes WLAN in den DB-Bahnhöfen des Konzessionsgebers und verwertet es mit eigenen wirtschaftlichen Zielen.

Deutschlandweit sollen durch dieses Konzessionsmodell rund 840 DB-Bahnhöfe mit WLAN ausgestattet werden. Das Konzept sieht sieben regionale Bereiche vor, die jeweils durch eine Konzession abgedeckt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.

Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.

Bei der unter der Ziffer IV.1.1) genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.

Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.

Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.

Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).

Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlichdie Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
72400000 Internetdienste
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Los 1 („Los 1 – Nord“) werden 75 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.

Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.

Bei der unter der Ziffer IV.1.1) genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.

Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.

Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.

Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).

Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung gemäß Festlegung im Vertrag

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
72400000 Internetdienste
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Los 2 (Los 2 – Ost) werden 101 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.

Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.

Bei der unter der Ziffer IV.1.1 genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.

Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.

Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.

Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).

Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung gemäß Festlegung im Vertrag

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
72400000 Internetdienste
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Los 3 (Los 3 – West) werden 107 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.

Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.

Bei der unter der Ziffer IV.1.1 genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.

Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.

Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.

Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).

Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung gemäß Festlegung im Vertrag

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
72400000 Internetdienste
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Los 4 (Los 4 – Südost) werden 79 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.

Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.

Bei der unter der Ziffer IV.1.1 genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.

Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.

Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.

Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).

Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung gemäß Festlegung im Vertrag

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
72400000 Internetdienste
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Los 5 (Los 5 – Mitte) werden 140 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.

Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.

Bei der unter der Ziffer IV.1.1 genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.

Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.

Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.

Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).

Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung gemäß Festlegung im Vertrag

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
72400000 Internetdienste
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Los 6 (Los 6 – Südwest) werden 174 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.

Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.

Bei der unter der Ziffer IV.1.1) genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.

Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.

Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.

Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).

Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung gemäß Festlegung im Vertrag

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
72400000 Internetdienste
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Los 7 (Los 7 – Süd) werden 160 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.

Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.

Bei der unter der Ziffer IV.1.1) genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.

Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.

Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.

Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).

Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung gemäß Festlegung im Vertrag

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Anhang B2),

2. Bietereigenerklärung (Anhang B3) – Punkte 1 bis 15,

3. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 3 Monate,

4. Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (Creditreform oder vergleichbar) nicht älter als 3 Monate,

5. Vertraulichkeitserklärung (Anhang B5).

Alle unter 1-5 geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammen zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Lieferantenselbstauskunft: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für Ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck ist bei der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern oder kann über das DB-Bieterportal heruntergeladen werden.

2. Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre insgesamt (in Euro). Es ist ein Mindestjahresumsatz von 7,5 Mio. EUR gefordert.

3. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen im Bereich Netzwerk-Technik und -Services in Deutschland (in Euro). Es ist ein Mindestjahresumsatz von 3,0 Mio. EUR gefordert.

4. Der Bewerber hat eine Übersicht über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der anderen Unternehmen vor Zuschlagserteilung zu überprüfen.

Alle unter 1-4 geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammen zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Der Bewerber hat aussagekräftige Nachweise/Referenzen über gleichartige und/oder ähnliche Aufträge einzureichen, die der Bewerber innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich durchgeführt hat (mindestens drei Projekte; davon min. eines, in dem mehr als 30 Access Points durch den Bewerber installiert und betrieben wurden).

2. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass in seinem Unternehmen die Anzahl der Mitarbeiter mindestens 40 beträgt. Über die Zahl, der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.

3. Über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (Mindestanforderung: 10 Personen) mit Angabe der beruflichen Qualifikation. Kenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich.

4. Der Bewerber bestätigt, dass er ein eigenes Network Operation Center (NOC) zur Remote- Steuerung, Verwaltung und Überwachung seiner WLAN-Netzwerke betreibt. Der Bewerber reicht mit dem Teilnahmeantrag eine Beschreibung seines NOC ein (Angaben zu Ausrüstung, Anbindung etc.), maximal 5 Seiten.

6. Der Bewerber bestätigt, dass seine Server zur Datenspeicherung bzw. sonstigen -verarbeitung ausschließlich innerhalb der EU, UK oder Schweiz lokalisiert sind.

Alle unter 1-6 geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammen zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

In den Bewerbungsbedingungen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:

Aufbau und Rollout ist mit hohen Investitionsaufwendungen verbunden und ist sehr zeitaufwändig.

IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die e-Vergabe-Plattform mittels Brief, Fax oder mittels E-Mail unter Angabe der Vergabe Nr.: [21FEA51992 Nr. des Vorgangs] ausschließlich an die unter I.1) genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/2658638) welche Ihnen in der Zeit von Mo.-Fr. von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht.

2. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) registrieren.

3. Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Bei erfolgreicher Qualifikation erhalten Sie eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

4. Für den Erhalt der Unterlagen ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung erforderlich: Diese gesonderte Vertraulichkeitserklärung kann aus der e-Vergabe Plattform unter der Vorgangsnummer 21FEA51992 heruntergeladen werden oder wie folgt angefordert werden: [removed]

5. Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“):

a) Bewerber, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 25 Abs. 3 KonzVgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag (Anlage 10 – Nachunternehmerliste) benennen und Art und Umfang der Drittunternehmerleistung bezeichnen. Diese Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden. Das gilt auch für mit dem Bieter im Sinne von § 15 AktG ff. verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber verlangt, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften. Darüber hinaus hat der Bieter sämtliche von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der an sie zu vergebenden Leistungen im Angebot zu bezeichnen.

b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.

c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.

d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 25 Abs. 3 KonzVgV nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachzuweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bewerber/Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.

6. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2021