Agenturleistung Kreativleistung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0230-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturleistung Kreativleistung
Mit dem Vergabeverfahren suchen wir bis zu 5 Rahmenvertragspartner für die nächsten max. 4 Jahre, die mit uns Kampagnen planen, entwickeln und umsetzen.
Als Rahmenvertragspartner entwickeln Sie neue Kampagnen für die BVG und setzen diese um. Im Wesentlichen geht es um die:
— Kommunikationsvorbereitung und -beratung,
— Entwicklung und Gestaltung von Kommunikationsmitteln,
— Media- und Produktionsleistungen,
— Erarbeitung von redaktionellen Texten.
Berlin
Abschluss von Rahmenverträgen mit Kreativagenturen für den Leistungszeitraum von 2 Jahren mit der Option den Vertrag um 2 weitere Jahre fortzuführen.
Der AG hat die Möglichkeit/Option, den Vertrag gegenüber einigen oder gegenüber allen Rahmenvertragspartnern für 2 weitere Jahre fortzuführen.
Der AG wird die Inanspruchnahme etwaiger Optionen rechtzeitig gegenüber dem jeweiligen AN schriftlich anzeigen.
Der AG hat die Möglichkeit/Option, den Vertrag gegenüber einigen oder gegenüber allen Rahmenvertragspartnern für 2 weitere Jahre fortzuführen.
Der AG wird die Inanspruchnahme etwaiger Optionen rechtzeitig gegenüber dem jeweiligen AN schriftlich anzeigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift,
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3) Ziff. 5.
Für die geforderten Angaben gemäß Ziffer III.1) stellt der Auftraggeber ein Formular (Eigenerklärung zur Eignung) zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:
Betriebs- und Vermögens-Haftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, welche alle Risiken, die sich aus dem Vertrag ergeben können, abdeckt.
Auf Verlangen hat er dies dem AG nachzuweisen.
Mindestsumme: 500 tds. EUR
Der Bewerber muss mindestens 3 Referenzen zur Prüfung gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung einreichen. Die Vorlage dreier passender, d.h. hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen vergleichbarer, Referenzen ist eine Mindestanforderung. Wir erwarten Referenzen, die begeisternd, ideenreich und passend zu der jeweils beworbenen Marke sind. Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
— die Referenzen des Bewerbers dürfen nicht älter als 3 Jahre sein,
— zu jeder Referenz muss eine Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters auf Kundenseite des Bewerbers aufgeführt sowie der projektverantwortliche Mitarbeiter auf Bewerberseite genannt werden,
— die Referenzleistungen müssen die Kommunikationsvorbereitung und -beratung (Konzeption), Entwicklung und Gestaltung von Kommunikationsmitteln, Media- und Produktionsleistungen und Erarbeitung von redaktionellen Texten umfassen. Dabei muss nicht jede einzelne Referenz alle Bestandteile erfassen. Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden, die sich jeweils auf einzelne der vorgenannten Aspekte beziehen.
— mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Zu jeder Referenz muss eine Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters auf Kundenseite des Bewerbers aufgeführt sowie der projektverantwortliche Mitarbeiter auf Bewerberseite genannt werden,
— Anforderung an die Referenz: begeisternd, ideenreich und passend zu der jeweils beworbenen Marke.
Siehe Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
— der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung,
— darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18. Oktober 2018 besteht für öffentliche Auftraggeber die Pflicht zur E-Vergabe, d.h. Auftraggeber dürfen seitdem Angebote und Teilnahmeanträge nur noch in elektronischer Form annehmen. Die BVG setzt hierzu den AI Vergabemanager der Administration Intelligence AG ein. Über diese Plattform wird das komplette Vergabeverfahren abgewickelt, inkl. Bieterfragen und deren Beantwortung. Jedes interessierte Unternehmen muss sich regelmäßig selbst darüber informieren, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen oder ergänzende/geänderte Unterlagen eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen.
Alle Vergabeunterlagen sind unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 der Bekanntmachung genannten Link abrufen.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2) werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.