UZ Freiburg/UZ Buggingen; Abnahmeprüfleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48207
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
UZ Freiburg/UZ Buggingen; Abnahmeprüfleistungen
UZ Freiburg/UZ Buggingen; Abnahmeprüfleistungen.
Freiburg
UZ Freiburg/UZ Buggingen; Abnahmeprüfleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Beschränkung des Bieterkreises durch Zulassungen des EBAs zu Abnahmeprüfleistungen im Bereich STE für die Techniken ESTW Thales und ETCS; der Abnahmeprüfer muss als Gutachter vom EBA für die Anerkennung ETCS L2 und für die Technik der Firma Thales lizensiert sein (zwingend erforderlich).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
UZ Freiburg/UZ Buggingen; Abnahmeprüfleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.