Bodenbelagarbeiten nach DIN 18365 Referenznummer der Bekanntmachung: HB_79_21_OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagarbeiten nach DIN 18365
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau des Zentrums für Sprache und Bewegung – ZSB – am Campus Efeuweg im Efeuweg 34 in 12357 Berlin.
Neubau Zentrum für Sprache und Bewegung – ZSB
Am Campus Efeuweg im
Efeuweg 34
12357 Berlin
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines Schulgebäudes – Zentrum für Sprache und Bewegung – auf dem vorhandenen Campus Efeuweg im Süden von Berlin im Ortsteil Gropiusstadt:
— Bodenbelag aus Kautschuk, insgesamt ca. 345 m2,
— Bodenbelag aus Industrieparkett Hochkantlamelle Eiche, insgesamt ca. 110 m2,
— Bodenbelag aus Kork, insgesamt ca. 64 m2,
— ergänzende Leistungen: An- und Abschlüsse, Randfugen, u. Ä.
Verbindliche Fristen mit folgenden Einzelfristen:
— 22.11.2021-30.12.2021 = Bemusterungen fertig ausführungsreif incl. Freigaben AG,
— 3.1.2022-31.1.2022 = Ausführungsvorbereitungen des AN und Lieferzeiten,
— 1.2.2022-28.2.2022 = Verlegung/Ausführung vor Ort.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung eines Bieters ist nachzuweisen durch:
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder
— Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Ist ein Bieter weder im ULV noch im PQ-Verzeichnis eingetragen, kann die Eignung vorläufig belegt werden durch:
— vorläufig durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung),
— vorläufig durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Kommt ein Bieter mit seinem Angebot in die engere Wahl, so sind seine vorläufigen Angaben zur Eignung durch Einzelnachweise zu belegen:
— Gewerbeanmeldung ggf. Gewerbeummeldung für die ausgeschriebene Leistung,
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr),
— Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (nicht älter als 1 Jahr),
— Bescheinigung der Krankenkasse über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als 6 Monate) (Krankenkasse, bei der der überwiegende Anteil des Personals versichert ist, reicht aus),
— Beitrags- und Meldebescheinigung der zuständigen Sozialkasse (nicht älter als 6 Monate),
— Bestätigung der Versicherung über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr),
— Jahresumsätze der letzten 3 Jahre: ggf. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen.
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Siehe III.1.1).
Zum Nachweis der Fachkunde werden folgende Referenzen verlangt:
Mindestens 3 in den letzten 3 Jahren fertig gestellte Referenzprojekte (Gewerk Bodenbelagarbeiten) mit je folgenden Umfang: [Betrag gelöscht] EUR brutto Bauvolumen (Anerkenntnis nur bei Vorliegen der schriftlichen Bestätigung der/des Bauherrin/Bauherrn mit Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten)
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind prüfbare Referenzen einzureichen. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Alle Referenzen müssen Leistungen betreffen, die in der EU erbracht wurden. Die Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer) oder einem angegebenen Nachunternehmen erbracht worden sein. Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Gemäß § 14 EU VOB/A – Öffnung der Angebote, Öffnungstermin – findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 12a EU Abs. 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 21.5.2021 um 10.15 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
Fax: [removed]