Lieferung von Lebensmitteln (Teil 2) Referenznummer der Bekanntmachung: DL 22/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Lebensmitteln (Teil 2)
Lieferung von Lebensmitteln (Teil 2).
TK Gemüse / Obst / Kräuter / Pasta / Sonstiges
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es werden bis zu 3 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Dieses Los enthält einige Produkte, die innerhalb eines Radius von 250 km produziert worden sein müssen.
TK Kuchen / Brötchen / Brot
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es werden bis zu 3 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Eis
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es wird 1 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Neben den Produkten sind vom Auftragnehmer entsprechende Tiefkühltruhen (Eistruhen), eine mobile Eistruhe (Nutzung nur auf dem Gelände), Aufsteller sowie dazugehörige Werbeartikel – wie z.B. Werbetafeln/ Preistafeln – in vom Auftraggeber benötigter bzw. genannter Anzahl kostenfrei Verfügung zu stellen.
Diverse Getränke
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es werden bis zu 3 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Coca Cola Getränke
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es wird 1 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Neben den gesondert genannten Produkten „Erfrischungsgetränke“ sind vom Auftragnehmer zugehörige Zapfanlagen (Postmixanlagen mit integrierter Durchlaufkühlung für Softgetränke), Kühlschränke/ Schleierkühlschränke, Aufsteller sowie zugehörige Werbeartikel wie Werbetafeln/Preistafeln in vom Auftraggeber benötigter bzw. genannter Anzahl kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Shop Artikel
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es werden bis zu 3 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Vegane Produkte
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es werden bis zu 3 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Dieses Los enthält einige Produkte, die innerhalb eines Radius von 250 km produziert worden sein müssen.
Sous Vide / Wahlleistungspatienten
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es werden bis zu 3 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Snack Artikel
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es werden bis zu 3 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Instant Suppen / Instant Saucen
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es werden bis zu 3 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Trockenlager
Lieferadressen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, maßgeblich 12203, 10117 und 13353 Berlin
Es werden bis zu 3 Rahmenvertragspartner gebunden.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Registereintragung: Gefordert ist die Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist) nachzuweisen (Formblatt „Erklärung zur Registereintragung“ – Dokument 02.05). Als aktuell gilt ein Nachweis, welcher nicht älter als 6 Monate - vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens - ist. (gültig für Los(e) 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23)
2. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG: Es ist eine Erklärung beizufügen, aus der die Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KRG zur Abfrage nach § 6 KRG ersichtlich sind.
Hierfür ist das Formblatt „Erklärung über Informationen zur Abfrage nach § 6 und Auskunft nach § 7 Korruptionsregistergesetz („KRG“)“ – Dokument 02.06. zu verwenden.
(gültig für Los(e) 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23)
3. Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen und Sachschäden sowie von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: fünfhundert Tausend) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung gemäß Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ (Dokument 02.07) vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen. (gültig für Los(e) 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23)
Zu Eignungskriterium 3: Gefordert ist eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden sowie von mind. [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: fünfhundert Tausend) für Vermögensschäden je Schadensfall.
4. Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung: Gefordert ist die Zertifizierung bzw. das Vorliegen eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Art (z. B. vorhandenes internes QM-Handbuch), eine Biozertifizierung oder eine Zertifizierung nach International Food Standard (IFS). Zum Nachweis ist die Erklärung gemäß Formblatt „Erklärung zur Zertifizierung“ (Dokument 02.08) vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich der entsprechende Nachweis zu erbringen. (gültig für Los(e) 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23)
5. Eine Unternehmensreferenz über einen vergleichbaren Auftrag: Nachweis über eine geeignete, d.h. vergleichbare Unternehmensreferenz über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten (höchstens) drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistung mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Dokument 02.09).
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. (gültig für Los(e) 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23)
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der voraussichtliche Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen erfolgt in 4 Jahren.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]