Liefer-, Installations- sowie Wartungsleistungen für Großküchengeräte in einer Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Neustrelitz (VOEK 025 a-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 025a-20

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386588
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386588
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Liefer-, Installations- sowie Wartungsleistungen für Großküchengeräte in einer Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Neustrelitz (VOEK 025 a-20)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 025a-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39312200 Kantinenausrüstung - DA42
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In den Küchen von 2 Gebäuden der Liegenschaft sollen insgesamt 14 St. Küchengeräte demontiert, ggf. in Zahlung genommen oder fachgerecht entsorgt werden. Alter der Geräte: 10-15 Jahre, außer Heißluftdämpfer: Anschaffung 2015. Anstelle derer sollen 15 hochwertigere und leistungsstärkere fabrikneue Großküchengeräte geliefert, installiert und in Betrieb genommen werden. Nach Installation erfolgt die Wartung der Geräte für 2 Jahre mit der 2-maligen Option der Verlängerung um jeweils 2 Jahre. Die Lieferung, Installation sowie Wartung sind gemeinsam anzubieten. Ist eines der Angebote nicht wertbar, wird das gesamte Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39314000 Industrielle Kücheneinrichtungen - DA42
39221000 Kücheneinrichtungen - DA42
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Hauptort der Ausführung:

Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentrum Neustrelitz (Abkürzung BPOLAFZ NZ)

Woldegker Chaussee 50

17235 Neustrelitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Zahlung zu nehmen oder zu entsorgen sind in:

Gebäude 5:

— 1 Stück Kochkessel,

— 1 Stück Elektroherd,

— 1 Stück Kippbratpfanne,

— 1 Stück Standfritteuse,

— 1 Stück Heißluftdämpfer, Bartscher GmbH, Typ: MME102C (nur Austausch Heißluftdämpfer, Untergestell verbleibt in der Küche),

— 1 Stück Haubenspülmaschine, Produkt: Hobart HX 30 E (nur Austausch der Haubenspülmaschine, ohne Zu- und Auslauftische).

Gebäude 6 (im Doppelblock montiert):

— 2 Stück Kippbratpfannen,

— 2 Stück Fritteusen,

— 1 Stück Elektroherd,

— 3 Stück Kochkessel.

Beide Gebäude befinden sich ca. 300 m voneinander entfernt. Zugangsmöglichkeiten sind ebenerdig und über eine Rampe möglich. Die Anlieferung mit einem LKW ist problemlos möglich.

Die neuen Geräte sind ausschließlich als Standgeräte anzubieten und umfassen:

Gebäude 5:

— 1 Stück Haubenspülmaschine,

— 1 Stück Heißluftdämpfer,

— 1 Stück Kochkessel,

— 1 Stück Fritteuse,

— 1 Stück Elektroherd,

— 1 Stück Kippbratpfanne.

Gebäude 6 (Installation auf Doppelblock / Sockel darf nicht verändert werden):

— 3 Stück Kochkessel,

— 3 Stück Fritteusen,

— 1 Stück Elektroherd,

— 2 Stück Kippbratpfannen.

Die fabrikneuen Großküchengeräte werden komplett anschlussfertig angeboten, inkl. allem notwendigen Zubehör und Material. Die neun Geräte müssen wieder als Doppelblock montiert werden.

— Material allgemein: Grundkonstruktion aus CrNiSt 1.4301 bzw. aus anderen hochwertigen korrosionsbeständigen Werkstoffen; wärme- und schallisoliert; Verwindungssteife, selbsttragende, geschlossene Konstruktion mit Seitenwänden, Rückwand und Boden. Sichtbare Oberflächen geschliffen und zusätzlich matt gebürstet,

— Die Geräte müssen weitgehend fugenlos, leicht zu reinigen und zu warten sein, die Haubenspülmaschine ist gem. der DIN SPEC 10534 auszuführen und muss problemlos stark verunreinigtes Spülgut mit extrem hartnäckigen, verkrusteten, eingebrannten Anhaftungen wirksam reinigen und entsprechend leistungsstark ausgestattet sein (stärkere Pumpen / Spezial-Programme). Die manuelle Reinigung soll so weit wie möglich vermieden werden.

— Grundkonstruktion Edelstahl (1.4301 / 18/10) bzw. aus hochwertigen korrosionsbeständigen Werkstoffen; Dosier- und Steigleitungen, Wasch- und Spülarme sowie Düsen aus hochwertigen korrosionsbeständigen Werkstoffen, letztere ohne Werkzeuge herausnehmbar,

— Abmessungen: Breite max. 635 mm, Tiefe max. 742 mm, Höhe mindestens 1 800 mm / Raumhöhe max. 3 200 mm, Einschubhöhe mind. 440 mm,

— Leistungsparameter: Spülleistung bis 60 Körbe / Stunde (Korbmaß 500 x 500 mm); 1 000 Teller / Stunde (Ø-Teller: 240 mm); 2 100 Gläser/h; Programmdauer mind.: 60 / 90 / 180 Sekunden und Sonderprogramme, Pumpenleistung mind. 1,1 kW,

— Absicherung für die Spülmaschine z. Zeit: 3 x 16 A, kann bis zu 3 x 35 A erhöht werden.

Die Maschine ist so auszustatten, dass die Energie der Abluft oder des Abwassers zusätzlich zur Erwärmung des Frischwassers genutzt wird, entweder durch die Nutzung der Abwärme durch eine Abluftwärmerückgewinnung mit automatischer Selbstreinigung oder die Nutzung der Wärme des Abwassers durch eine Abwasserwärmerückgewinnung zusammen mit einer Wärmerückhaltung. Es gibt keine Vorgabe zur Ablufttemperatur. Die max. Ablufttemperatur ist jedoch im Preisblatt zum Kaufvertrag anzugeben und mit Probebetrieb nachzuweisen. Die Temperatur der Abluft wird an der Auslassöffnung der Haubenspülmaschine gemessen, nach ggf. zusätzlichen Energiesparsystemen wie z. B. einer Abluft-Wärmerückgewinnungsanlage o. a. Systemen. Die angegebene Ablufttemperatur darf im Realbetrieb nicht überschritten werden.

Heißluftdämpfer: Ist auf einem fahrbaren Untergestell fachgerecht und sicher zu installieren und vom AN mit entsprechend längeren, flexiblen Leitungen für Ver- und Entsorgung anzuschließen.

— Heißluft- bzw. Kombidämpfer mit elektronischer Regelung und Frischdampferzeugung im Garraum zum Garen von Lebensmitteln durch Heißluft, Dampf oder Kombination beider Medien, im Niedertemperatur-Bereich (NT) von ca. 30 bis 99oC und im Normaltemperatur-Bereich von 100 bis ca. 250oC,

— das fabrikneue Großküchengerät entspricht mindestens allen Anforderungen der DIN 18866,

— Maschinenparameter: u.a. Türanschlag links; Fassungsvermögen: 10 Längseinschübe übereinander für 10 x 2/1 GN-Behälter (530 x 650 mm); 20 x 1/1 GN-Behälter (530 x 325 mm), Einschubschienen: 10 Stück übereinander; U-förmig; Kippsicherung,

— Kombigaren mit mind. 2 verschiedenen Verfahren: Automatische Feuchtemessung und Regulierung des Garraumklimas durch Klimasensoren, stufenlos einstellbar von 1-100 %; Automatische Beschwadung; Regenerierprogramm; Nachtgarprogramm.

Automatisches Garen; Ebenen-Timer; vollautomatisches Reinigungssystem; USB- oder drahtlos-Schnittstelle zum Übertragen von Garprogrammen, HACCP Daten, Software-Updates oder zum Anschluss einer externen Tastatur. Nach VDE für den unbeaufsichtigten Betrieb zugelassen.

— Zertifikate: CE, NSF, GOST, GOST-R, Optional UL, CUL, ETL,

— Strahlwassergeschützt (Schutzart IPX5),

— Untergestell: Seiten geschlossen, fahrbar auf mind. 4 Laufrollen mit Feststellbremse; Höhe mindestens: 560 mm, mit 2 Einhängegestellen für GN-Einschübe 4 St. Kochkessel: entsprechen mindestens allen Anforderungen der DIN 18855,

— Kochkessel / Schnellkochkessel inkl. Mischbatterie, Auslauf (250 mm) schwenkbar,

— Rechteckkochkessel mit Unterbau, platzsparende Variante ohne Seitenholme,

— Nutzfüllmenge (DIN) mind.:2x 180 L, 250 L, 130 L,

— Steuerung: thermostatisch, gradgenaue Regelung, Temperatureinstellung von 30oC — 110oC 4 St. baugleiche Fritteusen: entsprechen mind. allen Anforderungen der DIN 18856,

— Nutzfüllmenge (DIN): 2 Becken mit mind. 7,5 Liter,

— Beheizungsart: elektrisch, indirekt beheizt,

— Anschlusswert: 12 kW,

— Steuerung: thermostatisch, gradgenaue Regelung,

— automatische Korbhebeeinrichtung mit Zeitschaltuhr 2 St. baugleiche Elektroherde entsprechen mindestens allen Anforderungen der DIN 18851,

— Kochzone: 4 einzelne regelbare Kochfelder oder eine fugenlose Platte mit vier separat regelbaren Kochfeldern,

— Material: Stahlkochfeld (Alternativ Herd mit Ceran- Kochfeld),

— Leistung je Kochfeld 4 kW; Größe des Kochfeldes / Strahlungsheizkörpers 300 x 300 mm,

— Steuerung: thermostatisch, gradgenaue Regelung,

— Anschlusswert für Kochfelder: 16 kW,

— Anschlusswert für Backofen: 5,4 kW,

— Unterbau: ein Brat- und Backofen mit Ober / Unterhitze;getrennt thermostatisch regelbar (50-300oC); allseitig mit 20 mm starker Isolierung,

— Maße: 535 x 670 x 250 mm; Tür doppelwandig, wärmegedämmt; Türgriff wärmeisoliert; Backofentür innen und außen glatt,

— Temperaturregelung stufenlos 3 St. Kippbratpfannen entsprechen mindestens allen Anforderungen der DIN18857,

— Bauart: Kippbratpfanne zum Kochen, Dünsten, Braten, Schmoren und Sieden in einer Großküche,

— mit Unterbau, platzsparende Variante ohne Seitenholme,

— Nutzfüllmenge (DIN): 60 L, 2x 89 L,

— Beheizungsart: elektrisch, indirekt beheizt,

— Steuerung: thermostatisch, gradgenaue Regelung,

— Anschlusswert: 10,8 kW, 14,6 kW,

— Motorische Kippung mit Endschaltern und Motorabschaltung bei geschlossenem Deckel,

— Thermostatische Regelung für 2 getrennt regelbaren Heizzonen,

— Beheizung mit stufenloser Regelung von 50-260 oC.

Weitere Angaben zu den Geräten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Die Geräte sind mind. gemäß den Herstellervorgaben anzuschließen und in Betrieb zu nehmen und alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insb. Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Dafür notwendigen Arbeiten, z. B. für den Anschluss an Strom, Frisch- und Abwasser übernimmt der AN, ggf. auch zusätzliche Sicherheitseinrichtungen (Not-Aus-Schalter etc.). Kleinere Umbaumaßnahmen erfolgen durch die AG, z. B. die Neuverlegung von Anschlüssen gem. den technischer Angaben des Bieters. Der Fußboden in beiden Gebäuden ist ebenerdig mit genügend Tragfähigkeit (Stahlbeton).

— Elektrische Anschlüsse: Stromanschluss an 230 V oder 400 V, möglicher Gesamtanschlusswert: 10,0 kW,

— Frischwasser Wasserdruck: 4,5 bar, Weichwasseranlage vorhanden,

— Abluft und Abluftanlage: Eine Zu- und Abluftanlage (RLT) ist vorhanden.

Alle fabrikneuen Großküchengeräte (ohne Haubenspülmaschine / Heißluftdämpfer) sind auf eine einheitliche Arbeitshöhe einzustellen. Nebeneinander stehende Geräte werden fachgerecht miteinander verbunden (Ausnahme: Heißluftdämpfer).

Installation von Software und deren Aktualisierung etc. hat der AN mit Installation durchzuführen. Vor Inbetriebnahme sind alle neu installierten Großküchengeräte vom AN gründlich zu reinigen. Anschließend wird ein Probebetrieb durchgeführt.

Um den laufenden Betrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, sollen alle erforderlichen Arbeiten

— in Gebäude 6: an einem Freitag und dem darauffolgenden Wochenende,

— in Gebäude 5: an einem Freitag, dem darauffolgenden Wochenende und Montag durchgeführt werden. Die Einweisung des Küchenpersonals und die Übergabe der Unterlagen haben an einem Montag zu erfolgen,

Der AN weist ca. 7 Mitarbeiter der Küche in die gesamte Bedienung aller Großküchengeräte, die Reinigung und Pflege sowie das Führen der Betriebsbücher, ggf. in die Datenübertragung und das Erkennen und ggf. Beseitigen von typischen Betriebsstörungen / Fehlern ein und übergibt alle notwendigen Unterlagen.

Die fachgerechte Demontage und Inzahlungnahme bzw. Entsorgung der Altgeräte sowie die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung in den Betrieb der fabrikneuen Großküchengeräten erfolgen gem. den Angaben zur Lieferzeit im Preisblatt zum Kaufvertrag zzgl. der Zeit für Demontage der Altgeräte und Installation, Inbetriebnahme und Einweisung (max. 3 Tage), jedoch bis spätestens 6 Wochen nach Zuschlagserteilung. Am Tag nach der Abnahme der Großküchengeräte erfolgt die Wartung für die Laufzeit von 2 Jahren.

Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Kauf- und Wartungsvertrag) und deren Anlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/07/2021
Ende: 06/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Option der Auftraggeberin zur 2-maligen Verlängerung des Wartungsvertrages um jeweils 2 Jahre. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eingeräumt. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Die Vertragslaufzeit für die Wartung endet spätestens 6 Jahre nach dem Tag der Abnahme der Großküchengeräte, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Vertragslaufzeit für Wartung 2-mal um je 2 Jahre.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anhang II beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind anzugeben:

1. Einzelbieter oder Bietergemeinschaft

2.1.Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer / Geschäftsnummer, Genehmigungsbehörde, Registergericht / Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort

2.2. Einzelunternehmen / Freiberufler mit erforderlichen zusätzlichen Angaben

3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,

— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

— ggf. Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind weiterhin anzugeben:

4. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung: diese hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. EUR, Sachschäden 1,0 Mio. EUR, Vermögensschäden 0,5 Mio EUR; sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (Erklärung des Bieters),

5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Lieferung und Installation sowie Wartung von Großküchengeräten - jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017-2019.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o..

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“sind weiterhin durch Kreuzung die zutreffenden Erklärungen anzugeben:

6. Eigenerklärungen zur Leistungserbringung:

— dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung termin- und fachgerecht sowie unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen

— nur qualifiziertes und kompetentes Personal wird eingesetzt, das der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist,

— das eingesetzte Personal besitzt die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1(VDE105-100)“, gültige Nachweise können auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden; diese Nachweise weisen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit nach; eine gleichwertige Qualifikation muss benannt werden,

— die Lieferung und Inbetriebnahme der technischen Anlagen erfolgt durch mindestens 2 Fachkräfte,

— die Installation und Inbetriebnahme der Großküchengeräte erfolgt entweder durch den Werkskundendienst des Herstellers;entsprechende Erfahrungen, Qualifikationen und Referenzen für die zu erbringende Leistung durch den Werkskundendienst sind vorhanden oder

— die Installation und Inbetriebnahme der Großküchengeräte erfolgt durch eigene Fachkräfte;entsprechende Erfahrungen, Qualifikationen und Referenzen für die zu erbringende Leistung durch eigene Fachkräfte sind vorhanden,

— die Wartung der Großküchengeräte erfolgt entweder durch den Werkskundendienst des Herstellers;entsprechende Erfahrungen, Qualifikationen und Referenzen für die zu erbringende Leistung durch den Werkskundendienst sind vorhanden oder

— die Wartung der Großküchengeräte erfolgt durch eigene Fachkräfte; entsprechende Erfahrungen, Qualifikationen und Referenzen für die zu erbringende Leistung durch eigene Fachkräfte sind vorhanden,

— die geforderten Nachweise für das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal werden nach Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.

7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:

Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig, wieviel Beschäftigte hat es insgesamt, wieviele in der ausgeschriebenen Leistungsart.

8. Referenzen

Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen für jeweils beide Leistungsarten- Lieferung, Installation, Inbetriebnahme bzw. Wartung - von Großküchengeräten, von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.

Mindestanforderungen an Referenzen

a) je Leistungsart muss mindestens eine Referenz eine Kippbratpfanne, einen Kochkessel oder einen Elektroherd enthalten mit der geringsten Kapazität und Leistung der ausgeschriebenen Geräte

b) je Leistungsart müssen mindestens eine Spülmaschine und mindestens ein Heißluftdämpfer mit mindestens der Kapazität und Leistung der ausgeschriebenen Geräte Gegenstand vorangegangener Leistungen sein, dabei können Spülmaschine und Heißluftdämpfer in einer Referenz oder verteilt auf beide Referenzen benannt werden.

Anzugeben sind je Referenz:

Referenzobjekt; ob Lieferung, Installation und Inbetriebnahme bzw. Wartung durch den Werkskundendienst des Herstellers oder eigene Fachkräfte erfolgt; Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes); Leistungszeitraum; Name des Auftraggebers und Kontaktdaten des Referenzgebers (Ansprechperson mit Telefon-Nr.); Art, Anzahl, Kapazität und Leistung der Geräte

a) Kippbratpfanne,

b) Kochkessel,

c) Elektroherd,

d) Spülmaschine,

e) Heißluftdämpfer.

Hersteller der Spülmaschine / Heißluftdämpfer; Art und Typbezeichnung der Spülmaschine / des Heißluftdämpfers;

9. Bietergemeinschaften nennen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Art und den Umfang deren Leistungsteils.Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen (Vordruck Anhang II, Ziffer 9). Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden und auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einzureichen.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Angebot einzureichen.

10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.

11. Eigenerklärung zur Eignungsleihe, wenn diese in Anspruch genommen wird, Darstellung der Aspekte, auf die sich die Eignungsleihe bezieht. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Anga-ben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s. o..

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Zutrittsvoraussetzungen:

Den Mitarbeitern des AN ist der Zutritt zum Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Neustrelitz nur gestattet:

— nach vorheriger Anmeldung,

— Vorlage eines ausgefüllten Corona - Auskunftsbogen (Anlage 4 zum Kaufvertrag),

— Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses,

— bei Einhaltung der aktuellen Corona — Regelungen.

Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Die eingesetzten Fachkräfte des ANs werden durch Mitarbeiter der Bundespolizei oder der BImA begleitet.

Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen und jährlich zu wiederholen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/05/2021
Ortszeit: 00:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.

Besichtigungstermine sind von Montag-Freitag von 7.30-15.00 Uhr, im Zeitraum vom 26.4.2021 — 10.5.2021, möglich. Sie sind 3 Werktage vor dem gewünschten Termin mit dem Betriebsmeister zu vereinbaren. Der Kontakt ist dem Schreiben zur Angebotsaufforderung zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Reisepass / Personalausweis) sowie den beiliegenden Corona - Auskunftsbogen ausgefüllt bei der Wache hinterlegen.

Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

— Angebotsschreiben (Anhang 0),

— Vordruck Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II),

— Preisblatt zum Kaufvertrag in Langform oder verkürzter Form (Anlage 2 zum Kaufvertrag),

— Preisblatt zum Wartungsvertrag in Langform oder verkürzter Form (Anlage 1 zum Wartungsvertrag,)

— Preisgleitklausel (Anlage 4 zum Wartungsvertrag),

— Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ für Lieferung, Errichtung der Geräte, deren Installation und Einweisung (Anhang III),

— Hersteller-Nachweise für Schulungen seiner Großküchengeräte, wenn diese Voraussetzung für die Installation sind.

Hinweis zur Ausfüllung der Preisblätter:

Die Preisblätter für den Kauf und die Wartung sind sehr umfänglich. Zum Ausfüllen der Preisblätter werden deshalb dem Bieter 2 Varianten zur Verfügung gestellt. Da nicht vorhersehbar ist, welche technischen Voraussetzungen beim Bieter vorhanden sind, liegen die Preisblätter.

a) in ihrer langen Version (geschütztes Excel-Preisblatt) für die elektronische und manuelle Ausfüllung,

b) in einer verkürzbaren Version (geschütztes Excel-Preisblatt mit Makros) für die elektronische Ausfüllung vor.

Variante, a) wird zur Verfügung gestellt, um Bietern das elektronische Ausfüllen ohne Aktivierung von Makros bzw. die manuelle Ausfüllung zu ermöglichen. Variante b) ist die komfortablere Variante, zum Bearbeiten müssen allerdings Makros aktiviert werden. Aus diesen o. g. Varianten hat der Bieter die für ihn praktikablere Variante auszuwählen und alle notwendigen Angaben einzutragen. Für Kauf und Wartung ist jeweils nur eine Preisblatt-Variante einzureichen.

Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:

— Vordruck Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV),

— Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anhang V, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anhang V, Seite 2),

— Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anhang V, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anhang V, Seite 4),

— Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweisen für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe (Anhang II),

— ein aktueller (nicht älter als drei Monate) Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertig,

— die Nachweise der Qualifizierungen für das eingesetzte Personal als „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 3/4 oder einer gleichwertigen Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1(VDE105-100) “ (Diese Nachweise weisen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit nach).

Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

In den Preisblättern zum Kaufvertrag und Wartungsvertrag müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Die Hinweise im Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe sind zu beachten.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterium ist der Preis. Dieser Preis (Wertungssumme) ist die Summe aus dem Wertungspreis des Preisblattes zum Kauf und aus dem Wertungspreis des Preisblattes zur Wartung. Deswegen ist es besonders wichtig, dass alle Angaben vorgenommen werden.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.5.2021, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe

HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail: [removed]

Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021