Klinisches Arbeitsplatzsystem und Elektronische Patientenakte Referenznummer der Bekanntmachung: VV 044-19

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Klinisches Arbeitsplatzsystem und Elektronische Patientenakte

Referenznummer der Bekanntmachung: VV 044-19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48814000 Medizinische Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Klinisches Arbeitsplatzsystem mit elektronischer Patientenakte.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212180 Entwicklung von Medizinsoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Martinistr. 52

20246 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das UKE hat erfolgreich in den vergangenen 10 Jahren seine Prozesse mit der Einführung einer elektronischen Patientenakte digitalisiert und hiermit eine Vorreiterrolle in Deutschland übernommen.

Um die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte und der hieran angebundenen Systeme langfristig zu sichern ist eine neue Lösungsplattform erforderlich, die nicht nur die internen Prozesse sondern vor allem auch die Anbindung und Kommunikation mit externen Partnern und auch den Patienten berücksichtigt, wie auch die Anforderungen von Forschung und Lehre stärker im Fokus hat. Dies folgt dem Auftrag und Leitbild des UKE — „Wissen — Forschen — Heilen durch vernetzte Kompetenz“.

Primäres Ziel diese Ausschreibung ist die Sicherstellung des Betriebes der elektronischen Patientenakte und des klinischen Arbeitsplatzsystems über das Jahr 2024 hinaus.

Strategisch sind 3 weitere wichtige Ziele für das UKE mit diesem Vorhaben verknüpft:

— Die Stärkung der medizinischen Forschung durch eine strukturierte Datenerhebung Bereitstellung von Versorgungsdaten und integrierte Abbildung von Studien.

— Die nahtlose prozessuale Einbindung von anderen Leistungserbringern (Kliniken, Reha-Einrichtungen, niedergelassen Ärzt/innen) im Rahmen von telemedizinischen Kooperationen und integrierten Versorgungsmodellen.

— Den Patienten in die Behandlung im UKE digital einbinden zu können, von der online Terminbuchung, über den Self-Checkin, die Anamnese- und Aufklärungsbögen bis hin zu Einblicken in die elektronische Patien-tenakte und der Messung des Clinical Outcomes.

Von dem neuen System wird zudem erwartet:

— Ansätze der klinischen Entscheidungsunterstützung (CDS) abbilden zu können,

— Eine vollständig durchgängige Dokumentation und Weiterverwendung von Informationen ohne Doppeleingaben zu ermöglichen,

— Eine umfangreiche Anbindung von Medizintechnik zu unterstützen,

— Die übergreifende Termin- und Ressourcenverwaltung sicherzustellen,

— Moderne Oberflächen zu bieten, die eine intuitive und mobile Nutzung unterstützen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Beantwortung Tabellarisches Leistungsverzeichnis / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Präsentation von use cases / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 086-205626
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher ist fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPDT4C.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021