Klinisches Arbeitsplatzsystem und Elektronische Patientenakte Referenznummer der Bekanntmachung: VV 044-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinisches Arbeitsplatzsystem und Elektronische Patientenakte
Klinisches Arbeitsplatzsystem mit elektronischer Patientenakte.
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistr. 52
20246 Hamburg
Das UKE hat erfolgreich in den vergangenen 10 Jahren seine Prozesse mit der Einführung einer elektronischen Patientenakte digitalisiert und hiermit eine Vorreiterrolle in Deutschland übernommen.
Um die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte und der hieran angebundenen Systeme langfristig zu sichern ist eine neue Lösungsplattform erforderlich, die nicht nur die internen Prozesse sondern vor allem auch die Anbindung und Kommunikation mit externen Partnern und auch den Patienten berücksichtigt, wie auch die Anforderungen von Forschung und Lehre stärker im Fokus hat. Dies folgt dem Auftrag und Leitbild des UKE — „Wissen — Forschen — Heilen durch vernetzte Kompetenz“.
Primäres Ziel diese Ausschreibung ist die Sicherstellung des Betriebes der elektronischen Patientenakte und des klinischen Arbeitsplatzsystems über das Jahr 2024 hinaus.
Strategisch sind 3 weitere wichtige Ziele für das UKE mit diesem Vorhaben verknüpft:
— Die Stärkung der medizinischen Forschung durch eine strukturierte Datenerhebung Bereitstellung von Versorgungsdaten und integrierte Abbildung von Studien.
— Die nahtlose prozessuale Einbindung von anderen Leistungserbringern (Kliniken, Reha-Einrichtungen, niedergelassen Ärzt/innen) im Rahmen von telemedizinischen Kooperationen und integrierten Versorgungsmodellen.
— Den Patienten in die Behandlung im UKE digital einbinden zu können, von der online Terminbuchung, über den Self-Checkin, die Anamnese- und Aufklärungsbögen bis hin zu Einblicken in die elektronische Patien-tenakte und der Messung des Clinical Outcomes.
Von dem neuen System wird zudem erwartet:
— Ansätze der klinischen Entscheidungsunterstützung (CDS) abbilden zu können,
— Eine vollständig durchgängige Dokumentation und Weiterverwendung von Informationen ohne Doppeleingaben zu ermöglichen,
— Eine umfangreiche Anbindung von Medizintechnik zu unterstützen,
— Die übergreifende Termin- und Ressourcenverwaltung sicherzustellen,
— Moderne Oberflächen zu bieten, die eine intuitive und mobile Nutzung unterstützen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher ist fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPDT4C.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.