Ukb — Rahmenvertrag Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 77-20 (200) BvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ukb — Rahmenvertrag Malerarbeiten
Ukb- Gebäudeinstandhaltungen: Malerarbeiten in verschiedenen Standortbereichen bei laufendem Krankenhausbetrieb.
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin
Warener Straße 7
12683 Berlin,
Gesundheitszentrum am ukb
Warener Str. 1
12683 Berlin
Haus der Gesundheitswirtschaft
Blumberger Damm 2 K
12683 Berlin
Außenhäuser des ukb
Brebacher Weg 15
12683 Berlin
Die malermäßige Instandhaltung von Fluren, Behandlungszimmer, Krankenhauszimmer, OP- Räumen, Technik- und Verwaltungsräumen ist sowohl aus ästhetischen als auch hygienischen Gesichtspunkten dauerhaft sicherzustellen. Deshalb soll ein Rahmenvertragspartner verpflichtet werden. Der Einsatzort erstreckt sich im Campus Warener Straße / Brebacher Weg / Blumberger Damm auf rund 6 000 Räume verteilt in rund 30 Gebäude oder Gebäudeteile.
Leistungstechnisch geht es um die Materialbeibringung mit fachgerechtem Aufbringen der Anstriche oder Schichten.
Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen über die gesamte Laufzeit (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV) beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR ([Betrag gelöscht] EUR p. a.) netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FM Bau I-FMB-4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.malerfirma-vonsehren.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle.
Die Bieter haben sich zu diesem Zweck auf der Plattform DTVP registrieren zu lassen und das Kommunikationstool auf eingehende Nachrichten zu überwachen.
Die elektronische Abgabe der Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass die Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter. (https://support.cosinex.de/unternehmen/)
Hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z. B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Die Bieter haben vor Abgabe eines Angebotes an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen und dazu mit der in den Vergabeunterlagen genannten Stelle rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Mit dem Angebot ist eine Bescheinigung der Vergabestelle über die erfolgte Ortsbesichtigung abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHD1PM.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.