Suhrenkamp 92 – Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel Planung einer PNA-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_JVA_Fuhlsbüttel_PNA
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 063-160409)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Suhrenkamp 92 – Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel Planung einer PNA-Anlage
Für den weiteren Betrieb der JVA Fuhlsbüttel ist die bestehende, analoge Personen-Notsignal-Anlage (kurz PNA-Anlage) durch eine PNA-Anlage neueren Systems für das verbleibende Anstaltsgelände zu ersetzen. Die Fläche des Anstaltsgeländes beträgt nach der Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel und Abgabe der in diesem Zuge abzutrennenden Teilfläche ca. 93 199 m² und verfügt über mehrere Bestandsgebäude sowie 2 Neubauten (siehe Übersicht Standortentwicklung Fuhlsbüttel). Für die JVA Fuhlsbüttel sowie die Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, die in das Anstaltsgelände eingegliedert ist, wird von einer Anzahl von insgesamt ca. 320 Endgeräten ausgegangen. Die Ortung der Handgeräte sowie die Kommunikation mit selbigen sind auf dem gesamten Anstaltsgelände zu gewährleisten.
Im Zuge der Grundlagenermittlung der neuen Personen-Notsignal-Anlage ist mit der Behörde für Justiz- und Verbraucherschutz sowie der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel eine Systementscheidung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden und für die Anstalt geeigneten PNA-Anlagensysteme (z. B. Dect- oder Tetra-Systemtechnologie, usw.) herbeizuführen. Des Weiteren sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 9 in Anlehnung an die HOAI 2021 sowie gem. dem dieser Ausschreibung beiliegenden Vertragsmuster zu erbringen.
Nach Inbetriebnahme und Umstellung auf die Nutzung der neuen PNA-Anlage ist das alte System rückzubauen.
Sowohl für die Errichtung der neuen PNA-Anlage als auch die Umstellung auf diese besteht die Notwendigkeit der Ausführung im laufenden Betrieb. Für die Außerbetriebsetzung und den Rückbau der alten PNA-Anlage gilt dies analog.
Die Beauftragung der Planung der Personen-Notsignal-Anlage erfolgt stufenweise und wird wie folgt vorgesehen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4;
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7;
— Stufe 3: Leistungsphase 8;
— Stufe 4 (optional): Leistungsphase 9.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=q56z8193a8U%253d
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=dKKt2uoGHso%253d
Für den weiteren Betrieb der JVA Fuhlsbüttel ist die bestehende, analoge Personen-Notsignal-Anlage (kurz PNA-Anlage) durch eine PNA-Anlage neueren Systems für das verbleibende Anstaltsgelände zu ersetzen. Die Fläche des Anstaltsgeländes beträgt nach der Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel und Abgabe der in diesem Zuge abzutrennenden Teilfläche ca. 93 199 m2 und verfügt über mehrere Bestandsgebäude sowie 2 Neubauten (siehe Übersicht Standortentwicklung Fuhlsbüttel). Für die JVA Fuhlsbüttel sowie die Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, die in das Anstaltsgelände eingegliedert ist, wird von einer Anzahl von insgesamt ca. 320 Endgeräten ausgegangen. Die Ortung der Handgeräte sowie die Kommunikation mit selbigen sind auf dem gesamten Anstaltsgelände zu gewährleisten.
Im Zuge der Grundlagenermittlung der neuen Personen-Notsignal-Anlage ist mit der Behörde für Justiz- und Verbraucherschutz sowie der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel eine Systementscheidung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden PNA-Anlagensysteme (Dect- oder Tetra-Systemtechnologie) herbeizuführen. Des Weiteren sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 in Anlehnung an die HOAI 2021 sowie gem. dem dieser Ausschreibung beiliegenden Vertragsmuster zu erbringen.
Nach Inbetriebnahme und Umstellung auf die Nutzung der neuen PNA-Anlage ist das alte System rückzubauen.
Sowohl für die Errichtung der neuen PNA-Anlage als auch die Umstellung auf diese besteht die Notwendigkeit der Ausführung im laufenden Betrieb. Für die Außerbetriebsetzung und den Rückbau der alten PNA-Anlage gilt dies analog.
Die Beauftragung der Planung der Personen-Notsignal-Anlage erfolgt stufenweise und wird wie folgt vorgesehen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7,
— Stufe 3: Leistungsphase 8,
— Stufe 4 (optional): Leistungsphase 9.
Für den weiteren Betrieb der JVA Fuhlsbüttel ist die bestehende, analoge Personen-Notsignal-Anlage (kurz PNA-Anlage) durch eine PNA-Anlage neueren Systems für das verbleibende Anstaltsgelände zu ersetzen. Die Fläche des Anstaltsgeländes beträgt nach der Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel und Abgabe der in diesem Zuge abzutrennenden Teilfläche ca. 93 199 m² und verfügt über mehrere Bestandsgebäude sowie 2 Neubauten (siehe Übersicht Standortentwicklung Fuhlsbüttel). Für die JVA Fuhlsbüttel sowie die Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, die in das Anstaltsgelände eingegliedert ist, wird von einer Anzahl von insgesamt ca. 320 Endgeräten ausgegangen. Die Ortung der Handgeräte sowie die Kommunikation mit selbigen sind auf dem gesamten Anstaltsgelände zu gewährleisten.
Im Zuge der Grundlagenermittlung der neuen Personen-Notsignal-Anlage ist mit der Behörde für Justiz- und Verbraucherschutz sowie der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel eine Systementscheidung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden und für die Anstalt geeigneten PNA-Anlagensysteme (z. B. Dect- oder Tetra-Systemtechnologie, usw.) herbeizuführen. Des Weiteren sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 9 in Anlehnung an die HOAI 2021 sowie gem. dem dieser Ausschreibung beiliegenden Vertragsmuster zu erbringen.
Nach Inbetriebnahme und Umstellung auf die Nutzung der neuen PNA-Anlage ist das alte System rückzubauen.
Sowohl für die Errichtung der neuen PNA-Anlage als auch die Umstellung auf diese besteht die Notwendigkeit der Ausführung im laufenden Betrieb. Für die Außerbetriebsetzung und den Rückbau der alten PNA-Anlage gilt dies analog.
Die Beauftragung der Planung der Personen-Notsignal-Anlage erfolgt stufenweise und wird wie folgt vorgesehen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4;
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7;
— Stufe 3: Leistungsphase 8;
— Stufe 4 (optional): Leistungsphase 9.
Für den weiteren Betrieb der JVA Fuhlsbüttel ist die bestehende, analoge Personen-Notsignal-Anlage (kurz PNA-Anlage) durch eine PNA-Anlage neueren Systems für das verbleibende Anstaltsgelände zu ersetzen. Die Fläche des Anstaltsgeländes beträgt nach der Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel und Abgabe der in diesem Zuge abzutrennenden Teilfläche ca. 93 199 m2, und verfügt über mehrere Bestandsgebäude sowie 2 Neubauten (siehe Übersicht Standortentwicklung Fuhlsbüttel Anlage 7 – Erhalt nach unterschriebener Compliance-Erklärung – Anlage 8). Für die JVA Fuhlsbüttel sowie die Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, die in das Anstaltsgelände eingegliedert ist, wird von einer Anzahl von insgesamt ca. 320 Endgeräten ausgegangen. Die Ortung der Handgeräte sowie die Kommunikation mit selbigen sind auf dem gesamten Anstaltsgelände zu gewährleisten.
Im Zuge der Grundlagenermittlung der neuen Personen-Notsignal-Anlage ist mit der Behörde für Justiz- und Verbraucherschutz sowie der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel eine Systementscheidung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden PNA-Anlagensysteme (Dect- oder Tetra-Systemtechnologie) herbeizuführen. Des Weiteren sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 in Anlehnung an die HOAI 2021 sowie gem. dem dieser Ausschreibung beiliegenden Vertragsmuster zu erbringen.
Nach Inbetriebnahme und Umstellung auf die Nutzung der neuen PNA-Anlage ist das alte System rückzubauen.
Sowohl für die Errichtung der neuen PNA-Anlage als auch die Umstellung auf diese besteht die Notwendigkeit der Ausführung im laufenden Betrieb. Für die Außerbetriebsetzung und den Rückbau der alten PNA-Anlage gilt dies analog.
Die Beauftragung der Planung der Personen-Notsignal-Anlage erfolgt stufenweise und wird wie folgt vorgesehen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7,
— Stufe 3: Leistungsphase 8,
— Stufe 4 (optional): Leistungsphase 9.
Für den weiteren Betrieb der JVA Fuhlsbüttel ist die bestehende, analoge Personen-Notsignal-Anlage (kurz PNA-Anlage) durch eine PNA-Anlage neueren Systems für das verbleibende Anstaltsgelände zu ersetzen. Die Fläche des Anstaltsgeländes beträgt nach der Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel und Abgabe der in diesem Zuge abzutrennenden Teilfläche ca. 93 199 m², und verfügt über mehrere Bestandsgebäude sowie 2 Neubauten (siehe Übersicht Standortentwicklung Fuhlsbüttel Anlage 7 – Erhalt nach unterschriebener Compliance-Erklärung – Anlage 8). Für die JVA Fuhlsbüttel sowie die Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, die in das Anstaltsgelände eingegliedert ist, wird von einer Anzahl von insgesamt ca. 320 Endgeräten ausgegangen. Die Ortung der Handgeräte sowie die Kommunikation mit selbigen sind auf dem gesamten Anstaltsgelände zu gewährleisten.
Im Zuge der Grundlagenermittlung der neuen Personen-Notsignal-Anlage ist mit der Behörde für Justiz- und Verbraucherschutz sowie der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel eine Systementscheidung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden und für die Anstalt geeigneten PNA-Anlagensysteme (z. B. Dect- oder Tetra-Systemtechnologie, usw.) herbeizuführen. Des Weiteren sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 9 in Anlehnung an die HOAI 2021 sowie gem. dem dieser Ausschreibung beiliegenden Vertragsmuster zu erbringen.
Nach Inbetriebnahme und Umstellung auf die Nutzung der neuen PNA-Anlage ist das alte System rückzubauen.
Sowohl für die Errichtung der neuen PNA-Anlage als auch die Umstellung auf diese besteht die Notwendigkeit der Ausführung im laufenden Betrieb. Für die Außerbetriebsetzung und den Rückbau der alten PNA-Anlage gilt dies analog.
Die Beauftragung der Planung der Personen-Notsignal-Anlage erfolgt stufenweise und wird wie folgt vorgesehen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4;
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7;
— Stufe 3: Leistungsphase 8;
— Stufe 4 (optional): Leistungsphase 9.
Änderungen unter „2.1 Projektbeschreibung/Leistungsbeschreibung“ Im Zuge der Grundlagenermittlung der neuen Personen-Notsignal-Anlage ist mit der Behörde für Justiz- und Verbraucherschutz sowie der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel eine Systementscheidung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden und für die Anstalt geeigneten PNA-Anlagensysteme (z. B. Dect- oder Tetra-Systemtechnologie, usw.) herbeizuführen.