Abbruch und Schadstoffausbau Referenznummer der Bekanntmachung: BSW OV-ABH4-658/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Schadstoffausbau
Für die TUHH soll das Gebäude auf dem Grundstück der Harburger Schloßstraße 20 sicherheitstechnisch saniert werden. Das Gebäude besteht aus einem Hauptgebäude (Altbau), welches unter Denkmalschutz steht und einem südwestlich angegliederten Anbau. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird der bestehende Anbau abgerissen und durch einen neuen Anbau mit größerer Grundfläche ersetzt.
Leistungsumfang u. a.:
— Sträucher roden,
— Pflasterdecke aufnehmen ca. 200 m2,
— Baustraße für Schwerlastverkehr herstellen ca. 125 m2,
— Entkernung Altes Bestandsgebäude ca. 3 550 m3,
— Abbruch Altes Bestandsgebäude ca. 2 950 m3,
— Schutzbelege ca. 700 m2,
— Türblätter aushängen und einlagern ca. 169 St.,
— Wandbekleidungen entfernen Raufaser) ca. 1 700 m2,
— Abbruch Wandputz ca. 510 m2,
— Ausbau Dachabdichtung (asbesthaltig) ca. 125 m2,
— Ausbau KMF haltige Dämmmaterialien ca. 780 m2,
— Ausbau HBCD haltiges Material ca. 1 290 m2,
— Entsorgung asbesthaltige, KMF haltige und teerhaltige Abfälle, sowie bitumenhaltige und HBCD haltige Materialien.
Harburger
Schloßstraße 20
21079 Hamburg
Leistungsumfang u. a.:
— Sträucher roden,
— Pflasterdecke aufnehmen ca. 200 m2,
— Baustraße für Schwerlastverkehr herstellen ca. 125 m2,
— Entkernung Altes Bestandsgebäude ca. 3 550 m3,
— Abbruch Altes Bestandsgebäude ca. 2 950 m3,
— Schutzbelege ca. 700 m2,
— Türblätter aushängen und einlagern ca. 169 St.,
— Wandbekleidungen entfernen Raufaser) ca. 1 700 m2,
— Abbruch Wandputz ca. 510 m2,
— Ausbau Dachabdichtung (asbesthaltig) ca. 125 m2,
— Ausbau KMF haltige Dämmmaterialien ca. 780 m2,
— Ausbau HBCD haltiges Material ca. 1 290 m2,
— Entsorgung asbesthaltige, KMF haltige und teerhaltige Abfälle, sowie bitumenhaltige und HBCD haltige Materialien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist nachzuweisen durch die Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registernummer oder:
Durch die Eintragung in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten oder:
Durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder den Nachweis von:
— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend),
— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
Die Eignung ist nachzuweisen durch die Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registernummer oder:
Durch die Eintragung in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Oder:
Durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder den Nachweis von:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6 a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB / A),
— gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG.
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens das Einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
Die Eignung ist nachzuweisen durch die Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registernummer oder:
Durch die Eintragung in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten oder:
Durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder den Nachweis von:
— mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6 a EU Nr. 3 lit. a VOB / A)
— Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6 a EU Nr. 3 lit. g VOB / A).
Abschnitt IV: Verfahren
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Beschaffungsstelle der BSW und BUKEA
Neuenfelder Straße 19
22091 Hamburg
Aufgrund ausschließlich elektronischer Angebote, sind Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattformder Freien und Hansestadt Hamburg unter: http://www.hamburg.de/bauleistungen/
Hinter dem Wort „link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte / Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB / A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht.
Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme enthält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.
Die Niederschrift wird Brutto- und Netto-Angebotssummen ausweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]