ÖPP B 247 Mühlhausen bis Bad Langensalza, Qualitätsüberwachung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: A564300307
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÖPP B 247 Mühlhausen bis Bad Langensalza, Qualitätsüberwachung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
ÖPP B 247 Mühlhausen bis Bad Langensalza, Qualitätsüberwachung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke.
Bundesstraße 247 Mühlhausen bis Bad Langensalza
Bauvorhaben „Bundesstraße 247 Mühlhausen bis Bad Langensalza“ wird als Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) realisiert. Mit dieser Errichtung einer durchgängigen leistungsfähigen Außerortsstraßenverbindung soll die Region im Nordwesten Thüringens besser an die Autobahnen A 38 und A 71 und die benachbarten Wirtschaftsräume Mittelthüringens und Südniedersachsens/Nordhessens angebunden und ihre wirtschaftlichen Standortqualitäten gestärkt werden. Zugleich sollen damit die Ortsdurchfahrten von überregionalem Durchgangsverkehr entlastet werden.
Hauptgegenstand des im Rahmen des ÖPP-Projekts umgesetzten Bauvorhabens ist der ca. 24,4 km lange 2- bis vierstreifige Neubau der Ortsumgehungen Mühlhausen, Höngeda, Großengottern/Schönstedt einschließlich dem Ausbau des Knotenpunktes der B 247 mit der L 1031 westlich Bad Langensalza.
Der Neubauabschnitt beinhaltet u. a. den Neubau von insgesamt 31 Brückenbauwerken (davon 2 Großbrücken mit jeweiliger Länge von > 100 m), von ca. 1 400 m Fledermausüberflughilfen (max. 4 m Höhe), von 2 Verkehrszeichenbrücken und mehreren Regenrückhalte- und Regenklärbecken sowie die Anpassung der kreuzenden Straßen und Wege (einschl. Umverlegung der Landesstraße L 2100 mit einer Länge von ca. 3,8 km).
Die im Rahmen des ÖPP-Projekts erbrachten planerischen Leistungen des Gesamtprojektes umfassen die Entwurfs-/Ausführungs- und Bauablaufplanung für den Neubau der B 247.
Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben:
Der Neubau erfolgt auf Grundlage der Planfeststellung unter den Auflagen u. a. des Umwelt- und Immissionsschutzes. Die Bauzeit für das Bauvorhaben wird mit ca. 45 Monaten veranschlagt.
Zur internen Qualitätssicherung seiner Bauleistungen führt der AN-ÖPP (Auftragnehmer für das ÖPP-Projekt B 247) eine eigene interne Bauüberwachung (BÜ) durch.
Beschreibung der Ingenieurleistungen:
— ÖPP-Projekt Bundesstraße 247 Mühlhausen bis Bad Langensalza.
Die Leistungserbringung beinhaltet Qualitätsüberwachungsleistungen der Verkehrsanlagen sowie der Ingenieurbauwerke. Die Maßnahme umfasst ca. 24,4 km 2- bis vierstreifigen Neubau der B 247 und 31 Brückenbauwerke (Großbrücken, A- und Ü-Bauwerke) sowie weiteren Ingenieurbauwerken (u. a. Regenrückhalte- und Regenklärbecken).
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2 VgV): [nur Mindeststandard]
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
— § 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen [75 v. H.]
Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
— MA 1: Qualitätsüberwachung Verkehrsanlagen (25 v. H.),
— MA 2: Qualitätsüberwachung Ingenieurbauwerke (25 v. H.),
— MA 3: Qualitätsüberwachung Ingenieurbauwerke (25 v. H.).
Mit folgenden Unterwichtung
Berufliche Eignung und (Ausbildung und Berufserfahrung) 20,0 v. H.
Referenzprojekte 80,0 v. H.
— § 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren [25 v. H.],
— § 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: – entfällt,
— § 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren:
[nur Mindeststandard]
— § 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung: – entfällt,
— § 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität: – entfällt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert:
— § 46 (3) 1 VgV): Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistung in den letzten 3 Jahren,
— § 46 (3) 6 VgV):): – entfällt,
— § 46 (3) 8 VgV): nur Mindeststandard,
— § 46 (3) 9 VgV): – entfällt,
— § 46 (3) 3 VgV): – entfällt,
— § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
— zu § 46 (3) 2 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen),
— § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen),
— zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.