UW PAU und UW VOL: Baugruben und Gründungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001593
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
UW PAU und UW VOL: Baugruben und Gründungen
Errichtung der Baugruben, Verbau- und Erdarbeiten sowie Herstellung der Gründungen für die Umspannwerke Poelchaustr. (UW PAU) in Berlin-Marzahn und Voltairstr. (UW VOL) in Berlin-Mitte in losweiser Vergabe.
UW PAU — Baugrube und Gründung
Berlin-Marzahn
Verbau- und Erdarbeiten zur Errichtung der Baugruben und Herstellung der Gründung für UW PAU.
Siehe Angaben unter VI.3)
UW VOL — Spezialtiefbau, Baugrube, Gründung und Abbruch KG
Berlin-Mitte
Spezialtiefbau-, Verbau- und Erdbau, Herstellung der Gründung für UW VOL sowie opt. Abbruch und Rückbau des KG.
Siehe VI.3) der Bekanntmachung
Abbruch und Rückbau des KG des Bestandsgebäudes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A) [Mindestbedingung]
Anschreiben mit Angabe, für welche(s) Los(e) die Bewerbung erfolgt, Kurzdarstellung und Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und — im Falle einer Bewerbergemeinschaft — Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Register B) [Mindestbedingung]
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Gewerberegister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register C) [Mindestbedingung]
Nachweis der Mitgliedschaft in der für den Bewerber zuständigen Berufsgenossenschaft.
Register D) [Mindestbedingung]
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder Eigenerklärung über das Vorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
Register E) [Mindestbedingung]
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das von der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt „Formblatt Eigenerklärung zu GWB, AEntG und MiLoG“ zu nutzen.
Register F [Mindestbedingung]
Angabe von Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie spezifischer Umsatz im Bereich des Erd- und Spezialtiefbaus in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; der durchschnittliche Umsatz im Bereich muss über die letzten 3 Jahre mindestens 1,5 Mio. EUR pro Jahr betragen.
Umsätze von Bewerbergemeinschaften sind zu addieren.
Register G [Mindestbedingung]
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe von mind. 5 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Register H [Mindestbedingung]
Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften
a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft,
b) für sämtliche Vorauszahlungen,
c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft.
Von einer Bank oder Versicherung beizubringen. Soweit bei Konzerngesellschaften sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf seine Muttergesellschaft berufen will, muss er eine Erklärung der Muttergesellschaft beifügen, dass diese im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang ihrer Tochtergesellschaft zu übernehmen (Konzernbürgschaft).
Register I [Mindestbedingung]
Jeder Bewerber muss nachweisen, dass er über die erforderliche Erfahrung für den angefragten Leistungsumfang gemäß der Beschreibung II.2.4 verfügt. Diese muss über eine Referenzliste mit mindestens 2 abgeschlossenen, vom AG abgenommenen Referenzprojekten (nicht älter als 4 Jahre) mit einem zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungsspektrums des jeweiligen Loses (für UW PAU: Baugrube mit Verbau / für UW VOL: müssen die Referenzen in Summe mind. 1x die Themen Bohrpfahlgründung, DS-Verfahren sowie Arbeit in einem besonders erschütterungssensiblen Bereich, z.B. Bahnanlagen enthalten) nachgewiesen werden. Für den Nachweis der Referenzen ist vom Bewerber das zur Verfügung gestellte Formblatt auszufüllen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register J) [Mindestbedingung]
Angabe, ob und wenn ja, welche Leistungsbereiche der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Register K) [Mindestbedingung]
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems gemäß der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register L) [Mindestbedingung]
Nachweis des Bewerbers, dass ein Sicherheits-, Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagementsystem im Unternehmen des Bewerbers eingeführt wurde (Zertifizierung nach OHSAS 18001, SCC- oder AMS Standard oder gleichwertig). Entsprechende Zertifikate sind den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Der Nachweis hat durch die aktuell gültigen entsprechende Zertifikate und der Beschreibung des eingeführten Systems auf dementsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen, dazu hat der Bewerber bereitgestellte Formblatt „Formblatt FFM Fragebogen“ (Anlage 4_FFM Fragebogen — Klasse A) zu nutze. Der Auftraggeber wird die Antworten in dem FFM-Fragebogen gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss die Mindestpunktzahl für Gefährdungsklasse A erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Bieter aufgefordert, eine Bestätigung auf Einhaltung der zusätzlichen Bedingungen (AGU Version 4.1) des Auftraggebers abzugeben.
Register M) [Mindestbedingung]
Bestätigung des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er im Auftragsfall bereit und in der Lage ist die Angebots-, Vertrags- und Projektabwicklung, auch in allen Unterlagen, Zeichnungen, Dokumentationen und im Schriftverkehr, in deutscher Sprache durchzuführen.
Siehe unter VI.3) dieser Bekanntmachung.
A) Angebote sind für die Vergabestelle kostenlos zu erstellen,
B) Zahlungsverkehr erfolgt in EUR.
Details sind Gegenstand der Vertragsunterlagen.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrages erklärt der Bieter, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat und im Auftragsfall einhält. Der Kodex findet sich unter „Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/ Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung:
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Die Nutzung des Portals deutsche-eVergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei. Teilnahmeanträge müssen über dieses Portal eingereicht werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:.
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1) bis III.1.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z. B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1) bis III.1.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter: „CSR Risikoländer“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/ Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – sind verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bereitgestellte Formular zu nutzen. Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen und entsprechende Nachunternehmen für die Eignungsleihe benennen, haben auch die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
12. Fragen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
13. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
B) Abschichtung:
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe im jeweiligen Los aufgefordert werden. Die zur Angebotsabgabe des jeweiligen Loses aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung,
2. Eignungsprüfung,
3. Abschichtung.
Für den Fall, dass in einem Los die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 10 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen 10 Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema:
Gesamtzahl der gültigen eingereichten Referenzen gemäß Register I (innerhalb der letzten 4 Jahre abgeschlossene Referenzen vergleichbaren Leistungsumfanges).
Diejenigen max. 10 Bewerber mit der höchsten Anzahl an gültigen eingereichten Referenzen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich vor, die Anzahl von 10 Bewerber nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe:
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
4. Im Falle von Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung). Es ist beabsichtigt, mit den nach Anwendung der Zuschlagskriterien auf die Erstangebote fünf bestplatzierten Bietern in Verhandlungen zu treten.
5. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
6. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
7. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S.1Nr.1GWB);
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB);
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB);
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).