Bauoberleitung und Bauüberwachung — Straßenbahnneubaustrecke Turmstr. I Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0233-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Bauoberleitung und Bauüberwachung — Straßenbahnneubaustrecke Turmstr. I
Ingenieurleistungen nach HOAI § 45ff.
Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 8 bis 9.
Berlin
Ziel der Berliner Verkehrsentwicklungsplanung ist es, das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel als ein Element der umwelt- und stadtverträglichen Mobilitätsform zu verbessern, um die „Mobilität zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu verbessern und gleichzeitig die unerwünschten Folgen des Verkehrs zu begrenzen.“ Der Anteil des Umweltverbundes, dem der öffentliche Personennahverkehr angehört, soll weiter erhöht werden.
In Berlin ist der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr aufgrund des gut ausgebauten S- und U-Bahnnetzes bereits sehr hoch. In bestimmten Verkehrsbeziehungen bestehen aber nach wie vor Defizite bei der ÖPNV-Anbindung und Erschließung von Stadtteilen abseits der vorhandenen Schnellbahnstrecken. Da ein flächiger Ausbau von S- und U-Bahn weder technisch noch wirtschaftlich möglich ist, sind verschiedene Straßenbahnneubauvorhaben geplant, um diese Lücken zu schließen.
Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr3 enthält in verschiedenen Planungskorridoren Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots durch den Neubau von Straßenbahnstrecken, so auch die Straßenbahnneubaustrecke vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße, welche die Anbindung Moabits an den Verkehrsknoten Hauptbahnhof sowie die östliche Berliner Innenstadt herstellen soll.
Durch den Neubau einer Straßenbahnstrecke vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße soll der Anteil des öffentlichen Verkehrs in Berlin erhöht werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Bauoberleitung und der örtlichen Bauüberwachung im Zusammenhang mit der Straßenbahnneubaumaßnahme Turmstraße I für die Verkehrsanlagen einschließlich Fahrleitungsanlagen und Bahnstrom sowie der technischen Ausrüstung des Gleichrichterwerk 107 in Alt-Moabit.
Die von der Baumaßnahme betroffenen Bereiche befinden sich in Berlin, im Stadtbezirk Mitte Ortsteil Moabit. Im Zuge der Neubaumaßnahme soll die Neubaustrecke Turmstraße vom Berliner Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße verlängert werden. Die Länge der Strecke beträgt rund 2,2 km Doppelgleis.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
(1) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
(2) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
(3) Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3) (Formblatt) ergeben.
(4) Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
(5) Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch
I. Erklärung zu III.1.1)
Der Bekanntmachung — Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Die Formblätter („Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3) der Bekanntmachung“) liegen den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB,
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG,
4. Erklärung zum KRG,
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen- Sach- Vermögens- und Umweltschäden).
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung zu III.1.2) der Bekanntmachung — Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Bestandteil des Formblattes „Eigenerklärungen gem. III.1.1) und III.1.2) der Bekanntmachung"):
1. Zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen gem. III.1.3) der Bekanntmachung) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3) der Bekanntmachung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter.
3. Technische Ausstattung des Bewerbers.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen. Berücksichtigt werden nur Referenzen, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und/oder örtliche Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Verkehrsanlagen zum Neubau oder Umbau einer schienengebundenen Verkehrsanlage inkl. technischer Ausstattung z.B. Fahrleitung erbracht und abgeschlossen wurden.
Zudem muss min. eine Referenz Baukosten i.H.v. min. 10 Mio. EUR vorweisen.
Der genaue Bewertungsmaßstab ist der Eignungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistun-gen für den Umbau oder Neubau von schienengebundenen Verkehrsanlagen i.S.d. HOAI, Leistungsbild Verkehrsanlagen erbracht und abgeschlossen wurden.
Mindestanforderung an den Leistungsinhalt der Referenzen:
Berücksichtigt werden nur Referenzen, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und/oder örtliche Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Verkehrsanlagen zum Neubau oder Umbau einer schienengebundenen Verkehrsanlage inkl. technischer Ausstattung z. B. Fahrleitung erbracht und abgeschlossen wurden.
Zudem muss min. eine Referenz Baukosten i.H.v. min. 10 Mio. EUR vorweisen.
Darüber hinaus werden folgende Leistungen bewertet:
Gesamtbaukosten, Alter und Länge der Referenz, die Anzahl der erbrachten Leistungsphasen sowie die Lage und Bauart der Referenz.
Der genaue Bewertungsmaßstab ist der Eignungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Siehe Vergabeunterlagen
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, deren Erbringung Architekten
Und Ingenieuren vorbehalten ist, sind natürliche Personen einzusetzen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen.
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der vorbezeichneten Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den
Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 12.5.2021 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1. 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.