Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Karlsruhe in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg — VOEK 066-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 066-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386550
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386550
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Karlsruhe in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg — VOEK 066-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 066-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung - AB21
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Karlsruhe in Baden-Württemberg.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigungsleistungen für diverse Liegenschaften in Karlsruhe in Baden-Württemberg

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Bundesgerichtshof Karlsruhe:

— Gartenstraße 25, 76133 Karlsruhe (WE137437),

— Herrenstraße 45/45 a, 76133 Karlsruhe (WE145542),

— Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe (WE 146329),

— Rintheimer Querallee, 76131 Karlsruhe (WE 142796),

— Hertzstr. 10, 76187 Karlsruhe (WE 138026).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unterhaltsreinigungsleistungen:

— 23 792,25 qm Grundfläche,

— 2 954 282,27 qm Jahresreinigungsfläche (ab 3. Quartal 2023 voraussichtlich,

— 28 010,71 qm Grundfläche und

— 3 558 643,01 qm Jahresreinigungsfläche).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Jahresreinigungsstunden / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Leistungsbeginn für die WE 142796 ist der 1.08.2022.

Der Leistungszeitraum endet für alle WE’s am 30.9.2025, spätestens am 30.9.2027.

Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.

— Raumgruppe, max. Richtleistung qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe A, 200 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe A1, 230 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe B, 260 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe B3, 200 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe B4, 200 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe C, 140 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe C1, 160 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe C3, 170 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe D, 85 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe D1, 80 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe D2, 60 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe E, 300 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe E1, 250 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe F, 250 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe F1, 270 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe F2, 270 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe G, 180 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe G1, 140 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe H, 200 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe H1, 180 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe H2, 180 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe I, 200 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe I1, 180 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe I2, 180 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe I3, 180 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe I4, 180 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe J6, 200 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe J13, 200 qm/Std./Reinigungskraft,

— Raumgruppe J13.1, 200 qm/Std./Reinigungskraft.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Glasreinigungsleistungen für diverse Liegenschaften in Karlsruhe in Baden-Württemberg

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911300 Fensterreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Bundesgerichtshof Karlsruhe:

— Gartenstraße 25, 76133 Karlsruhe (WE137437),

— Herrenstraße 45/45 a, 76133 Karlsruhe (WE145542),

— Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe (WE 146329),

— Rintheimer Querallee, 76131 Karlsruhe (WE 142796),

— Hertzstr. 10, 76187 Karlsruhe (WE 138026).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Glasreinigungsleistungen:

— 6 809,73 qm Grundfläche,

— 13 567,10 qm Jahresreinigungsfläche (einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen)

(ab 3. Quartal 2023 voraussichtlich,

— 8 314,15 qm Grundfläche und

— 16 575,94 qm Jahresreinigungsfläche).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Leistungsbeginn für die WE 142796 ist der 1.8.2022.

Der Leistungszeitraum endet für alle WE’s am 30.9.2025, spätestens am 30.9.2027.

Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einzelbieter/Bietergemeinschaft

Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort

Einzelunternehmen/Freiberufler;

Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):

Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit;

Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen,

— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:

— Personenschäden 2 Mio. EUR,

— Sachschäden 2 Mio. EUR,

— Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR und

— für los 1 Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.

Eigenerklärung zum Umsatz:

Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über die Leistungserbringung

Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.

Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:

— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,

— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,

— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.

Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement:

Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.

Referenzen:

Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50 % des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.

Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.

Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen

Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1.

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen

3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe,

4. Betriebshaftpflichtversicherung,

6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und

7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.

Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen

Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1.

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen

3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.

Eignungsleihe:

Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1.

Allgemeine Angaben zum Unternehmen:

2.3. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen:

3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Sicherheitsanforderungen:

Im Rahmen dieses Vertrages ist ein Zutritt zu den Liegenschaften ohne Begleitung vorgesehen. Da die Liegenschaften, die Gegenstand dieses Vertrages sind, vom Bundesgerichtshof genutzt werden, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften ohne Begleitung benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für den Auftragnehmer und die von ihm mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen auf diesen Liegenschaften betrauten Personen einschließlich deren Vertretungen (Ersatzreinigungskräfte) und einschließlich der Objektleitung sowie deren Vertretungen bei Ausfall eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach Landesrecht. Ohne die Sicherheitsüberprüfung nach Landesrecht bzw. bei Bedenken gegen die Sicherheit des eingesetzten Personals kann eine Zusammenarbeit mit dem Bundesgerichtshof nicht erfolgen; es wird keine Zutrittsberechtigung erteilt.

Der Auftragnehmer hat daher unverzüglich nach Zuschlagserteilung von diesen Personen jeweils einen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Sicherheitsüberprüfung nach Landesrecht an folgende Anschriften zu richten:

Bundesgerichtshof Verwaltung, Sachgebiet Sicherheit, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof veranlasst die Sicherheitsüberprüfung nach Landesrecht durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (bei einem Wohnsitz in Baden-Württemberg; Dauer mind. ca. 2 Wochen) oder durch das zuständige Landeskriminalamt (bei einem Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg; Dauer mind. 6 Wochen) und informiert den betreffenden Beschäftigten sowie (mit dessen Zustimmung) den Auftragnehmer über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen nach Landesrecht fallen für den Auftragnehmer nicht an. Es wird auf das entsprechende Formular und die weiteren darin enthaltenen Hinweise Bezug genommen.

Die Auftraggeberin erhält keine personenbezogenen Daten; lediglich die Information, dass gegenüber dem vorgesehenen Personal des Auftragnehmers Bedenken bzw. keine Bedenken gegen die Sicherheit bestehen.

Sollte der Auftragnehmer bereits entsprechend durch den Bundesgerichtshof überprüftes Personal einsetzen wollen, ist der Nachweis der Überprüfung und Freigabe des Personals im Einzelfall vor dem ersten Einsatz zu führen. Die Überprüfung anderer oberster Bundesbehörden, wie z. B. der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erübrigt nicht die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung nach Landesrecht durch den Bundesgerichtshof.

Ohne die Sicherheitsüberprüfung nach Landesrecht bzw. bei Bedenken gegen die Sicherheit, hat die Auftraggeberin das Recht, den Einsatz dieser betreffenden Personen auf den fraglichen Liegenschaften abzulehnen. Der Auftragnehmer hat dann einen Ersatz für diese Personen zu stellen, auf die das vorgenannte Verfahren ebenfalls anzuwenden ist.

Auf die Erforderlichkeit der Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung nach Landesrecht nach jeweils 2 Jahren sowie bei Vorliegen neuer Erkenntnisse zu einer Person, wird ausdrücklich hingewiesen.

Sollten weitere Sicherheitsprüfungen erforderlich werden, verpflichtet sich der AN für die kurzfristige Beibringung der dafür notwendigen Anträge seines Personals Sorge zu tragen.

Beim Wechsel von Unterauftragnehmern während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass vom Unterauftragnehmer betraute Personen einschließlich der Objektleitung eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach Landesrecht gem. vorstehendem Abs. 2 durchlaufen haben. Erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung nach Landesrecht ist der Alt-Unterauftragnehmer von seinen vertraglichen Verpflichtungen zu entlassen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/06/2021
Ortszeit: 00:00
Ort:

Berlin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 25.5.2021 bis 4.6.2021 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 31.5.2021 vereinbart werden.

Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.

Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Besichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

2.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die eVergabePlattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 8.6.2021, 12.00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen,

Soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail: [removed]

Geschäftszeiten:

— Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr,

— Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021