Neubau Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum Hockey Hemmingstedter Weg in Hamburg — Freianlagen gem. §§ 38 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 038-20 PP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum Hockey Hemmingstedter Weg in Hamburg — Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Auf der staatlichen Sportanlage Hemmingstedter Weg 140 im Bezirk Altona soll ein neuer Bundesstützpunkt (BSP) sowie Landesleistungszentrum (LLZ) Hockey errichtet werden.
Hierzu werden 2 vorhandene Naturrasenspielfelder, die bislang für die Sportart American Football genutzt wurden, umgebaut in ein Hockeygroßspielfeld (Kunststoff) und ein Hockeykleinspielfeld (Kunststoff). Beide Spielfelder erhalten eine Flutlichtanlage sowie eine Bewässerungseinrichtung.
Eine Kaltlufthalle (ohne Wände, ggf. temporäre Seitenwände) soll eine Winternutzung des Kleinspielfeldes (halbes Hockeyfeld) ermöglichen. Diese wird durch die Objektplanung geplant.
Für eine Übersicht der Beschreibung siehe Anlage „Projektbeschreibung“.
Im Weiteren siehe Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung.
Hamburg
Für eine Übersicht der Beschreibung siehe Anlage „Projektbeschreibung“.
1. Projektbeschreibung
Dabei soll eine fest installierte Lichtschrankenanlage für hockeyspezifisches Sprint- und Ballführungstraining sowie eine Vorrichtung für videogestützte Technikanalysen (Kombination von Hochgeschwindigkeitskameras mit entsprechender Softwarelösung) an die Überdachung angebunden werden. Eine Beheizung der Kaltlufthalle soll nicht erfolgen. Eine (manuelle) Bewässerung im Winter erfolgt durch einen winterfesten / frostsicheren Wasseranschluss am Funktionsgebäude.
Außerdem soll ein Funktionsgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen sowie Kraft, Seminar- und Büroräumen für den Hockeyverband errichtet werden. Auf einer Nettogrundfläche von rd. 732 m2 werden somit alle für den Betrieb des BSP / LLZ erforderlichen Räume hergestellt.
Weiterhin ist am Großspielfeld die spätere Vorrichtung für einen möglichen, temporären Aufbau von mobilen Zuschauertribünen (max. 3 500 – 4 000 Plätze) an den Längs- und / oder Stirnseiten des Großspielfeldes zu berücksichtigen.
In Abstimmung mit der zuständigen Umweltbehörde sind Ausgleichsmaßnahmen zur Errichtung der Maßnahme auf dem 2. Grünen Ring zu prüfen und umzusetzen.
Zum o. g. Projekt ist eine Förderung durch Bundesmittel angestrebt. Dementsprechend muss ein Zuwendungsantrag gem. den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zwingend Ende Mai 2021 eingereicht werden. Grundlage hierfür ist die abgeschlossene Lph 3.
Alle notwendigen Bestimmungen, wie die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) nebst Anlagen, die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) nebst Anlagen sowie die ANBest-GK vom 13.6.2019, Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO sind in diesem Projekt über sämtliche Lph zwingend anzuwenden.
Leistungsbild:
Freianlagenplanung für die Leistungen der Lph 1 bis 3 sowie der Lph 4 bis 9 (optionale Beauftragung im Stufenabruf) gem. HOAI.
Das Baubudget (KG 200-600) beträgt ca. 5,48 Mio. EUR (netto).
Die zu vergebenden Leistungen für dieses Los bestehen aus:
— Lph 1 bis 3 gem. §§ 38 HOAI,
— Lph 4 bis 9 gem. §§ 38 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem AG festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem AG festzulegenden Stufen) geplante Nutzungsverhältnisse.
Der Hamburger Hockey-Verband sowie der Deutschen Hockey-Bund werden Hauptnutzer des geplanten Neubaus. Die Anlage soll sowohl Trainingsstätte für das LLZ und damit für die Landeskader als auch für den BSP und seine Bundeskaderathlet*innen (Nachwuchskader bis Olympiakader) sein. Die geplante Anlage soll gemeinsam von den Hauptnutzern, dem Hamburger Hockeyverband und dem Deutschen Hockey-Bund, betrieben werden.
Eigentümer
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist Grundstückseigentümerin und wird Eigentümerin der geplanten Neubauten.
Kostenobergrenze
Die Kostenobergrenze (KG 200-600) für den Gebäudeneubau, die Spielfelder (inkl. Kaltlufthalle ohne Wände) sowie das Herrichten des gesamten Baufelds beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die daraus resultierende Kostenobergrenze für das Objekt Freianlagen (KG 500) beträgt dabei anteilig: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Gesamtfinanzierung
Es wird eine gemeinsame Finanzierung zwischen der FHH und Bundesmitteln angestrebt.
Bedarfs- und Realisierungsträger
Die FHH, hier insbesondere die Behörde für Inneres und Sport als Bedarfsträger / Bauherr und die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH als Realisierungsträger (Projektmanager) beabsichtigen, die o. g. Maßnahme gemeinsam zu realisieren.
2. Termine für die Ausführung der Leistungen
Die folgenden Termine sind für die Erbringung der Lph 1 bis 3 geplant:
— Beauftragung der Planungsleistung: Februar 2021,
— Beginn der Leistungserbringung: Februar 2021,
— Fertigstellung Lph 2: Ende März 2021,
— Fertigstellung Lph 3: Ende April 2021,
— Projektfertigstellung und Übergabe: 4. Quartal 2023.
3. Leistungen
Dem Objektplaner obliegt die Gesamtkoordination der Planung einschließlich sämtlicher Außenflächen (z. T. überdacht). Das o. g. Neubauprojekt besteht aus 3 Objekten. Es handelt sich hierbei um das Gebäude, die Freianlagen und eine Kaltlufthalle (ohne Wände).
Mit der Vergabe Freianlagen erfolgt ein Abruf der Lph 1 bis 3 für das Objekt Freianlagen. Das Objekt erfasst sämtliche Leistungen der Außenanlagen der Kostengruppe 500. Die DIN 18035 kommt mit allen relevanten Teilen zur Anwendung. Weiterhin sind die Spezifizierungen des Hockeyweltverbandes, an denen sich auch der Deutsche Hockey-Bund orientiert, anzuwenden.
In die Planung der Außenanlagen ist ein Hockeygroßspielfeld (Kunstrasen), entsprechend der Standardmaße des Welthockeyverbandes inkl. leistungsfähigem Flutlicht (LED) zu planen. Weiterhin ist ein Hockey-Kunststoffrasenplatz (Kleinfeld) zu planen. Für beide Spielfelder ist jeweils eine Bewässerung, 2 Spielerbänke an der Seitenlinien, Eckfahnen und Tore zu planen.
Es sind ausreichend hohe Fangnetze und Zäune (Stirnseiten und auch an den Längsseiten hinter Torbereichen) zu planen. Eine Kunstrasenbewässerung, autark (eigener Brunnen) und umweltschonend, ist in die Planung zu integrieren. Zudem sind 6 leichte schallgedämpfte Tore nach FIH Kriterien für das Großspielfeld sowie 4 Tore für den Halbfeldplatz zu planen.
Aufgrund der Lage des Projekts ist ein besonderer Augenmerk auf umwelt-, arten- und naturschutzrechtliche Belange zu legen. Es ist auf eine harmonische Einbettung einer Sportanlage in einen Naturraum mit Schutzaspekten zu achten.
Es sind zudem alle für das Projekt erforderlichen Planungsleistungen innerhalb der Bearbeitungsgrenzen in den Außenanlagen durch die Freianlagen umzusetzen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Lph und besonderer Leistungen besteht nicht. Der AG kann unter Berücksichtigung von § 132 GWB weitere besondere Leistungen abrufen, soweit der AN darauf eingerichtet ist.
Im Projektverlauf ist zwingend eine vom AG zur Verfügung gestellte Projektkommunikationsplattform zu nutzen.
3.1 Weitere fachlich vorgesehene Leistungsbilder
— Objektplanung für Gebäude und Kaltlufthalle,
— Technische Ausrüstung für Gebäude und Kaltlufthalle,
— Tragwerksplanung für Gebäude und Kaltlufthalle,
— Bauphysik,
— Geotechnik,
— Vermessung,
— Natur- und Artenschutzrechtliche Untersuchung.
3.2 Grundleistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 i. V. m. Anl. 11 HOAI
— Lph 1 – Grundlagenermittlung,
— Lph 2 – Vorentwurf,
— Lph 3 – Entwurf,
— Lph 4 – Genehmigungsplanung,
— Lph 5 – Ausführungsplanung,
— Lph 6 – Vorbereitung der Vergabe (Teilleistungen),
— Lph 7 – Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistungen),
— Lph 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation,
— Lph 9 – Objektbetreuung.
3.3 Besondere Leistungen
Bes. Leistung aus der Lph 1 der Anl. 11 Nr. 11.1 (zu § 39 Abs. 4 HOAI).
3.3.1 Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
3.3.2 Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
Bes. Leistung aus der Lph 2 der Anl. 11 Nr. 11.1 (zu § 39 Abs. 4 HOAI).
3.3.3 Umweltfolgenabschätzung
3.3.4 Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
Bes. Leistung aus der Lph 3 der Anl.11 Nr. 11.1 (zu § 39 Abs. 4 HOAI).
3.3.5 Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
3.3.6 Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
3.3.7 Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
Bes. Leistung aus der Lph 4 der Anl. 11 Nr. 11.1 (zu § 39 Abs. 4 HOAI).
3.3.8 Erstellen von landschaftsplanerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
3.3.9 Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
3.3.10 Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
Bes. Leistung aus der Lph 8 der Anl. 11 Nr. 11.1(zu § 39 Abs. 4 HOAI).
3.3.11 Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
Bes. Leistung aus der Lph 9 der Anl. 11 Nr. 11.1 (zu § 39 Abs. 4 HOAI).
3.3.12 Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
3.3.13 Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung nach Ende Lph 3 (nebst bauteilorientierter Auflistung gem. DIN 276)
3.4 Honorar
Grundlagen der Honorarermittlung
3.4.1 Grundlage sind die nach § 4, § 6 Abs. 1 und 2 Satz 1 und § 38 HOAI anr. Kosten.
3.4.2 Honorarzone im Sinne der §§ 5, 39, 40 und der Anl. 11 Nr. 11.2 HOAI für das Objekt Freianlagen: III unten. Basis für die Honorarberechnung ist der Mindestsatz der Honorartafel nach § 40 Abs.1 HOAI.
Baukosten:
Für die Baukosten der Gesamtbaumaßnahme für die DIN 276-KG:
— 200: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 300: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 400: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 500: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 600: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
— Für die Baukosten des Objekts Gebäude für die DIN 276-KG:
— 200: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 300: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 400: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 600: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Freianlagen für die DIN 276-KG:
— 500: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Kaltlufthalle (ohne Wände) für die DIN276-KG:
— 300: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 400: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D & K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
— Leistungsphasen 4 bis 9 gem. §§ 38 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem AG festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum Hockey Hemmingstedter Weg in Hamburg — Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20144
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 — 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]