Neubau Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum Hockey Hemmingstedter Weg in Hamburg — Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 036-20 PP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum Hockey Hemmingstedter Weg in Hamburg — Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Auf der staatlichen Sportanlage Hemmingstedter Weg 140 im Bezirk Altona soll ein neuer Bundesstützpunkt (BSP) sowie Landesleistungszentrum (LLZ) Hockey als Ersatz für die nicht mehr den Anforderungen des Hochleistungssports genügende Hockeyanlage auf dem Gelände der Universität am Rothenbaum errichtet werden.
Hierzu werden zwei vorhandene Naturrasenspielfelder, die bislang für die Sportart Football genutzt wurden, umgebaut in ein Hockeygroßspielfeld (Kunststoff) und ein Hockeykleinspielfeld (Kunststoff). Beide Spielfelder erhalten eine Flutlichtanlage sowie eine Bewässerungseinrichtung.
Eine Kaltlufthalle (ohne Wände) soll eine Winternutzung des Kleinspielfeldes (halbes Hockeyfeld) ermöglichen.
Weiterhin ist die spätere Vorrichtung für einen möglichen, temporären Aufbau von mobilen Zuschauertribünen (max. 3 500 – 4 000 Plätze) an den Längs- und Stirnseiten des Großspielfeldes zu berücksichtigen.
Für eine Übersicht der Beschreibung siehe Anlage „Projektbeschreibung“.
Im Weiteren siehe Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung.
Hamburg
Für eine Übersicht der Beschreibung siehe Anlage „Projektbeschreibung“.
Es soll ein Funktionsgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen sowie Kraft, Seminar- und Büroräumen für den Hockeyverband errichtet werden. Auf einer Nettogrundfläche von rd. 732 m2 werden somit alle für den Betrieb des BSP/LLZ erforderlichen Räume hergestellt.
In Abstimmung mit der zuständigen Umweltbehörde sind Ausgleichsmaßnahmen zur Errichtung der Neubaumaßnahme auf dem 2. Grünen Ring zu prüfen und umzusetzen.
Zum o. g. Projekt ist eine Förderung durch Bundesmittel angestrebt. Dementsprechend muss ein Zuwendungsantrag gem. den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zwingend Ende Mai 2021 eingereicht werden. Grundlage hierfür ist die abgeschlossene Lph 3.
Alle notwendigen Bestimmungen, wie die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) nebst Anlagen, die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) nebst Anlagen sowie die ANBest-GK vom 13.06.2019, Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO sind in diesem Projekt über sämtliche Leistungsphasen zwingend anzuwenden.
Teilnahme für:
Objektplanung Gebäude und Kaltlufthalle (ohne Wände) für die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie der Leistungsphasen 4 bis 9 (optionale Beauftragung im Stufenabruf) gem. HOAI
Das Baubudget (KG 200-600) beträgt ca. 5,48 Mio. Euro (netto).
Die zu vergebenden Leistungen für dieses Los bestehen aus:
— LPH 1 bis 3 gem. § 33 ff. HOAI,
— LPH 4 bis 9 gem. § 33 ff. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem AG festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
Geplante Nutzungsverhältnisse
Der Hamburger Hockey-Verband sowie der Deutschen Hockey-Bund werden Hauptnutzer des geplanten Neubaus. Die Anlage soll sowohl Trainingsstätte für das LLZ und damit für die Landeskader als auch für den BSP und seine Bundeskaderathlet*innen (Nachwuchskader bis Olympiakader) sein. Die geplante Anlage soll gemeinsam von den Hauptnutzern, dem Hamburger Hockeyverband und dem Deutschen Hockey-Bund, betrieben werden.
Eigentümer.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist Grundstückseigentümerin und wird Eigentümerin der geplanten Neubauten.
Kostenobergrenze
Die Kostenobergrenze (KG 200-600) für den Gebäudeneubau, die Spielfelder (inkl. Kaltlufthalle ohne Wände) sowie das Herrichten des gesamten Baufelds beträgt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die daraus resultierende Kostenobergrenze (KG 200 - 600) für das Objekt Gebäude sowie das Herrichten des gesamten Baufelds einschließlich der Solaranlage und einer möglichen der Förderanlage zur Gewährleistung der Barrierefreiheit beträgt dabei anteilig:
[Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die daraus resultierende Kostenobergrenze (KG 300 + 400) für das Objekt Kaltlufthalle beträgt dabei anteilig:
[Betrag gelöscht] EUR (netto)
Gesamtfinanzierung
Es wird eine gemeinsame Finanzierung zwischen der FHH und Bundesmitteln angestrebt.
Bedarfs- und Realisierungsträger.
Die FHH, hier insbesondere die Behörde für Inneres und Sport als Bedarfsträger / Bauherr und die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH als Realisierungsträger (Projektmanager) beabsichtigen, die o. g. Maßnahme gemeinsam zu realisieren.
2. Termine für die Ausführung der Leistungen:
Die folgenden Termine sind für die Erbringung der Lph 1 bis 3 geplant:
Beauftragung der Planungsleistung: Februar 2021
Beginn der Leistungserbringung: Februar 2021
Fertigstellung Lph 2: Ende März 2021
Fertigstellung Lph 3: Ende April 2021
Projektfertigstellung und Übergabe: 4. Quartal 2023
3. Leistungen:
Dem Objektplaner obliegt die Gesamtkoordination der Planung einschließlich sämtlicher Außenflächen (z. T. überdacht). Da dies den Leistungsumfang des zu planenden Objektes des Objektplaners übersteigt, handelt es sich hierbei um eine Besondere Leistung im Vertrag, die vom Bieter gesondert abgefragt wird.
Das o. g. Neubauprojekt besteht aus 3 Objekten. Es handelt sich hierbei um das Gebäude, die Freianlage und das Kaltluftdach (ohne Wände).
Mit der Vergabe erfolgt ein Abruf der Lph 1 bis 3 für die Objekte Gebäude und Kaltluftdach (ohne Wände).
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Lph und besonderer Leistungen besteht nicht. Der AG kann weitere besondere Leistungen abrufen, soweit der AN darauf eingerichtet ist.
Im Projektverlauf ist zwingend eine vom AG zur Verfügung gestellte Projektkommunikationsplattform zu nutzen.
3.1 Weitere fachlich vorgesehene Leistungsbilder
— Freianlagen,
— Technische Ausrüstung,
— Tragwerksplanung,
— Bauphysik,
— Geotechnik / Baugrunduntersuchung,
— Vermessung.
3.2 Grundleistungen der Objektplanung gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI
Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung,
Leistungsphase 2 – Vorentwurf,
Leistungsphase 3 – Entwurf,
Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung,
Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung,
Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe (Teilleistungen),
Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistungen),
Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation,
Leistungsphase 9 – Objektbetreuung.
3.3 Besondere Leistungen:
3.3.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin bzw. – koordinator
3.3.1.1 Leistungen als SiGeKo während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Abs. 2 Baustellenverordnung.
3.3.2.1 Leistungen als SiGeKo während der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Abs. 3 Baustellenverordnung.
Leistungsphasen 1 – 9.
3.3.2 Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen — Erstes überschlägiges Einschätzen der Wirtschaftlichkeit vor Einstieg in die Planung.
3.3.3 Wirtschaftlichkeitsberechnung - Bewerten der Wirtschaftlichkeit durch Gegenüberstellung der Wechselwirkung zwischen Investitionen und zu erwartenden Betriebskosten (Baunutzungskosten):
3.3.4 Einbeziehung der Objektplanung Freianlage gem. §§ 38 HOAI in die Gesamtkoordination des Projekts in allen Leistungsphasen:
Leistungsphase 3:
3.3.5 Baustelleneinrichtungspläne mit Darstellung der wesentlichen Bauphasen (mindestens 4) als Teil der Leistungsphase 3 (koordiniert inkl. KG 500).
3.3.6 Durchführen einer ggf. erforderlichen baurechtlichen Voranfrage
3.3.7 Zuarbeit zur den Machbarkeitsstudien / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Solar- bzw. Solarthermie-Anlage (in KG 420 und KG 440).
3.3.8 Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung mit Ende Leistungsphase 3 (zusätzlich zur bauteilorientierten Auflistung nach DIN 276).
Leistungsphasen 3 – 8
3.3.9 Aufstellen von Raumbüchern und Fortschreibung in allen Leistungsphasen.
Leistungsphase 9:
3.3.10 Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist -Veranlassen und Überwachen der Nachbesserung oder Beseitigung auftretender Mängel während der Verjährungsfrist nach der Abnahme der Bauleistung - Veranlassen und Überwachen der Nachbesserung oder Beseitigung auftretender Mängel während der Verjährungsfrist nach der Abnahme der Bauleistung.
3.3.11 Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation - Erstellen von Bestandsplänen auf Grundlage der vorhandenen Planunterlagen und dem tatsächlich ausgeführten Objekt. Aufbereiten und Zusammenstellen der Planungen und Ausarbeitungen der fachlich Beteiligten zu einer Gesamtdokumentation, z. B. auch Wohnflächenberechnungen nach Aufmaß. Abgrenzung: Leistung 5e) und Leistung 8 m).
3.4 Honorar:
Grundlagen der Honorarermittlung
Die Grundlage des Honorars für Grundleistungen sind die anrechenbaren Kosten gem. § 33 HOAI 2013.
3.4.1 Die Honorarzone im Sinne der §§ 5, 34, 35 und der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI für dasObjekt Gebäude: III.
Basis für die Honorarberechnung ist der Mindestsatz der Honorartafel nach § 35 Abs. 1 HOAI.
3.4.1 Die Honorarzone im Sinne der §§ 5, 34, 35 und der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI für das Objekt Gebäude: II.
Basis für die Honorarberechnung ist der Mindestsatz der Honorartafel nach § 35 Abs. 1 HOAI.
Baukosten:
Für die Baukosten der Gesamtbaumaßnahme für die DIN276-Kostengruppen:
— 200: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 300: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 400: [Betrag gelöscht] EUR (netto) (inkl. Solar- und Förderanlage),
— 500: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 600: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Gebäude für die DIN276-Kostengruppen:
— 200: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 300: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 400: [Betrag gelöscht] EUR (netto) (inkl. Solar- und Förderanlage),
— 600: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Freianlagen für die DIN276-Kostengruppen:
— 500: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Kaltlufthalle (ohne Wände) für die DIN276-Kostengruppen:
— 300: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 400: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
3.5 Stundensätze:
Für noch nicht zu benennende besondere Leistungen ist der Stundensatz/das Zeithonorar für den Auftragnehmer, Ingenieure und für technische Zeichner/sonstige Mitarbeiter im Angebot aufzuführen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
— Leistungsphasen 4 bis 9 gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum Hockey Hemmingstedter Weg in Hamburg — Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]