Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau Wendenschloßstraße von Charlottenstraße bis Pritstabelstraße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0554-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau Wendenschloßstraße von Charlottenstraße bis Pritstabelstraße
Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau.
Wendenschloßstraße im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich vorrangig um Gleisbauleistungen. Neben den Gleisbauleistungen sind Leistungen aus den folgenden Fachbereichen ausgeschrieben:
– Straßenbau,
– Kabeltiefbau,
– Entwässerung,
– Galabau,
– Verkehrssicherung.
Es sind folgende wesentlichen Leistungen zu erbringen:
wesentliche Ausbauleistungen:
– 1 815 m Rahmengleis,
– 2 965 m³.
Fahrbahnaufbruch im Gleis- und Straßenbereich:
– 7 000 m Fugenschnitte,
– 1 925 m2 Deckenschluss im Geh- und Fahrbahnrandbereich,
– 725 m³ Gebundene und ungebundene Tragschichten,
– 1 350 m³ Boden (teilweise aufgelöste HGT),
– 75 m³ Kabel- und Rohrgräben,
– 4 350 t Entsorgung Beton,
– 3 100 t Entsorgung Boden und Steine,
- 4 400 t Entsorgung Asphalt.
wesentliche Einbauleistungen:
– 9 100 m2 Erdplanum im Straßen- und Gehwegbereich und Parktaschen,
– 480 m³ Schottertragschicht aus Natursteinmaterial 0/32,
– 1 350 m³ RC-Tragschicht 0/32,
– 1 815 m NBS-Gleis W25 59R2 NBS A 75,
– 425 m Kabelschutzrohr DN 110,
– 725 m Kabelschutzrohr DN 63,
– 6 St Kabelschächte Gr.I,
– 6 750 m2 Asphaltdeckenschluss im Fahrbahnbereich,
– 250 m2 Asphaltdeckenschluss im Radwegbereich,
– 9.700 m Fugen im Schienen- und Asphaltbereich,
– 1 250 m Beton- und natursteinborde,
– 315 m Combiborde BCB 21 und Natursteinbord A1,
– 2 075 m2 Deckenschluss mit Gehwegplatten, Mosaikpflaster, Groß- und Kleinsteinpflaster usw.
– 250 m2 Wassergebundene Wegedecke,
– 30 m2 Epoxidharz gebundene Oberflächenbefestigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau Wendenschloßstraße von Charlottenstraße bis Pritstabelstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.