Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau Wendenschloßstraße von Charlottenstraße bis Pritstabelstraße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0554-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau Wendenschloßstraße von Charlottenstraße bis Pritstabelstraße

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0554-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234130 Gleisbettbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Wendenschloßstraße im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich vorrangig um Gleisbauleistungen. Neben den Gleisbauleistungen sind Leistungen aus den folgenden Fachbereichen ausgeschrieben:

– Straßenbau,

– Kabeltiefbau,

– Entwässerung,

– Galabau,

– Verkehrssicherung.

Es sind folgende wesentlichen Leistungen zu erbringen:

wesentliche Ausbauleistungen:

– 1 815 m Rahmengleis,

– 2 965 m³.

Fahrbahnaufbruch im Gleis- und Straßenbereich:

– 7 000 m Fugenschnitte,

– 1 925 m2 Deckenschluss im Geh- und Fahrbahnrandbereich,

– 725 m³ Gebundene und ungebundene Tragschichten,

– 1 350 m³ Boden (teilweise aufgelöste HGT),

– 75 m³ Kabel- und Rohrgräben,

– 4 350 t Entsorgung Beton,

– 3 100 t Entsorgung Boden und Steine,

- 4 400 t Entsorgung Asphalt.

wesentliche Einbauleistungen:

– 9 100 m2 Erdplanum im Straßen- und Gehwegbereich und Parktaschen,

– 480 m³ Schottertragschicht aus Natursteinmaterial 0/32,

– 1 350 m³ RC-Tragschicht 0/32,

– 1 815 m NBS-Gleis W25 59R2 NBS A 75,

– 425 m Kabelschutzrohr DN 110,

– 725 m Kabelschutzrohr DN 63,

– 6 St Kabelschächte Gr.I,

– 6 750 m2 Asphaltdeckenschluss im Fahrbahnbereich,

– 250 m2 Asphaltdeckenschluss im Radwegbereich,

– 9.700 m Fugen im Schienen- und Asphaltbereich,

– 1 250 m Beton- und natursteinborde,

– 315 m Combiborde BCB 21 und Natursteinbord A1,

– 2 075 m2 Deckenschluss mit Gehwegplatten, Mosaikpflaster, Groß- und Kleinsteinpflaster usw.

– 250 m2 Wassergebundene Wegedecke,

– 30 m2 Epoxidharz gebundene Oberflächenbefestigung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 220-541390
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau Wendenschloßstraße von Charlottenstraße bis Pritstabelstraße

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021