Generalübernehmerleistungen, Rhinstraße 51-77 in 10315 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: BGG‐2020‐2‐001
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgg-berlin.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmerleistungen, Rhinstraße 51-77 in 10315 Berlin
Die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) beabsichtigt, auf dem Grundstück im Bereich zwischen den Gebäuden in der Rhinstraße 51-77 in 10315 Berlin einen Neubau für studentisches Wohnen mit bis maximal 800 Bettenplätzen bzw. ca. 531 Wohneinheiten zu schaffen. Darüber hinaus soll ein kleinteiliger Gewerbeanteil Gegenstand des Projekts sein.
Rhinstraße 51-77
10315 Berlin
Die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) beabsichtigt, auf dem Grundstück im Bereich zwischen den Gebäuden in der Rhinstraße 51-77 in 10315 Berlin einen Neubau für studentisches Wohnen mit kleinteiligem Gewerbeanteil zu realisieren. Das Vergabeverfahren zur Beschaffung der vorgenannten Leistung wurde auf Grundlage der GdW-Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung am 19.8.2020 als Miniwettbewerb durchgeführt (siehe näher Ziffer IV.1.1) bzw. Anhang D1 dieser Bekanntmachung). Aus der Vorplanung ergibt sich im Wesentlichen, dass der Neubaus maximal 800 Bettenplätzen bzw. ca. 531 Wohneinheiten zur Verfügung stellen soll. Darüber hinaus soll das Neubauvorhaben aus 2 Häusern mit einer Wohnnutzung aus Einzel- und 2-Zimmer Apartments mit jeweils integrierter Nasszelle, Pantryküche, Möblierung sowie Kita, Café und weiteren Gemeinschaftsräumen, Untergeschossen und Außenanlagen bestehen. Beide Häuser des Neubauvorhabens sollen aus einem UG, EG und bis 10. OG bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Das gegenständliche Projekt wird auf Grundlage der GdW-Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen vergeben. Der GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW) hatte ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zum Abschluss der Rahmenvereinbarung „Serielles und Modulares Bauen“ durchgeführt. Am 22.5.2018 hat der GdW die Zuschläge für insgesamt neun Rahmenvertragspartner erteilt. Durch Bekanntmachung vom 20.12.2018 im elektronischen Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (2018/S245-560376) wurde die Absicht zur Ergänzung der abrufberechtigten Mitglieder der Rahmenvereinbarung veröffentlicht. Eines dieser zusätzlichen abrufberechtigen Mitglieder ist die hiesige Auftraggeberin, die BGG. Der im gegenständlichen Verfahren beabsichtigte Zuschlag soll nach Durchführung eines sog. Kleinstwettbewerbes erfolgen, welcher durch die Rahmenvereinbarung vorgesehen ist. Dabei wird der beschränkte Kreis der Rahmenvertragspartner beteiligt. Eine vorherige Bekanntmachung ist folglich nicht erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Generalübernehmerleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60438
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Rügepflichten der Interessenten nach 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12963
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]