Generalübernehmerleistungen, Rhinstraße 51-77 in 10315 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: BGG‐2020‐2‐001

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgg-berlin.com
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landeseigenes Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wohnungswesen und Daseinsvorsorge

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalübernehmerleistungen, Rhinstraße 51-77 in 10315 Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: BGG‐2020‐2‐001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45211341 Bau von Wohnungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) beabsichtigt, auf dem Grundstück im Bereich zwischen den Gebäuden in der Rhinstraße 51-77 in 10315 Berlin einen Neubau für studentisches Wohnen mit bis maximal 800 Bettenplätzen bzw. ca. 531 Wohneinheiten zu schaffen. Darüber hinaus soll ein kleinteiliger Gewerbeanteil Gegenstand des Projekts sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Rhinstraße 51-77

10315 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) beabsichtigt, auf dem Grundstück im Bereich zwischen den Gebäuden in der Rhinstraße 51-77 in 10315 Berlin einen Neubau für studentisches Wohnen mit kleinteiligem Gewerbeanteil zu realisieren. Das Vergabeverfahren zur Beschaffung der vorgenannten Leistung wurde auf Grundlage der GdW-Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung am 19.8.2020 als Miniwettbewerb durchgeführt (siehe näher Ziffer IV.1.1) bzw. Anhang D1 dieser Bekanntmachung). Aus der Vorplanung ergibt sich im Wesentlichen, dass der Neubaus maximal 800 Bettenplätzen bzw. ca. 531 Wohneinheiten zur Verfügung stellen soll. Darüber hinaus soll das Neubauvorhaben aus 2 Häusern mit einer Wohnnutzung aus Einzel- und 2-Zimmer Apartments mit jeweils integrierter Nasszelle, Pantryküche, Möblierung sowie Kita, Café und weiteren Gemeinschaftsräumen, Untergeschossen und Außenanlagen bestehen. Beide Häuser des Neubauvorhabens sollen aus einem UG, EG und bis 10. OG bestehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Städtebauliche und architektonische Qualität / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Funktionale Qualität / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Ökologische Qualität / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Technische Qualität / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Erläuterung:

Das gegenständliche Projekt wird auf Grundlage der GdW-Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen vergeben. Der GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW) hatte ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zum Abschluss der Rahmenvereinbarung „Serielles und Modulares Bauen“ durchgeführt. Am 22.5.2018 hat der GdW die Zuschläge für insgesamt neun Rahmenvertragspartner erteilt. Durch Bekanntmachung vom 20.12.2018 im elektronischen Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (2018/S245-560376) wurde die Absicht zur Ergänzung der abrufberechtigten Mitglieder der Rahmenvereinbarung veröffentlicht. Eines dieser zusätzlichen abrufberechtigen Mitglieder ist die hiesige Auftraggeberin, die BGG. Der im gegenständlichen Verfahren beabsichtigte Zuschlag soll nach Durchführung eines sog. Kleinstwettbewerbes erfolgen, welcher durch die Rahmenvereinbarung vorgesehen ist. Dabei wird der beschränkte Kreis der Rahmenvertragspartner beteiligt. Eine vorherige Bekanntmachung ist folglich nicht erforderlich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: BGG‐2020‐2‐001
Bezeichnung des Auftrags:

Generalübernehmerleistungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
23/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60438
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügepflichten der Interessenten nach 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 Abs. 3 GWB lautet:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12963
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/04/2021