Fahrgestelle für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002511
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrgestelle für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen
Vertragsgegenstand ist der Abschluss von mehreren Rahmenvereinbarungen (max. 3 je Los) über die Herstellung und Lieferung von Fahrgestellen für mittelschwere Lkw > 7,5 t bis 18 t und schwere LKW > 18 t mit Option Fullservice, Fahrerschulung und technische Ausbildung gemäß Beschreibung der Anforderungen an die Leistungen in den beigefügten Leistungsparametern und Vertragsbedingungen.
Fahrgestelle für mittelschwere Lkw > 7,5 t bis 18 t
Frontlenkerfahrerhaus, hydraulisch kippbar auf einem Zweiachsfahrgestell (z. B. Streufahrzeug, Ladekran, Spülfahrzeug, Großkehrmaschine).
— Full-Service,
— Fahrerschulung und technische Ausbildung.
Ca. 70 Stück
Fahrgestelle für schwere LKW > 18 t
Dreiachsfahrgestell mit zwangsgelenkter Nachlauflenkachse (z. B. Abfallsammelfahrzeug).
— Full-Service,
— Fahrerschulung und technische Ausbildung.
Ca. 200 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und (Bau-)Leistungen (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
— Eigenerklärung oder Nachweis zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen in der geforderten Höhe bzw. Bereitschaftserklärung zur Anpassung des Deckungsumfangs nach Maßgabe der Vertragsbedingungen im Auftragsfall (Teil A, Anlage A0),
— Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen (über Teil A, Anlage A2), Mindest-Gesamtjahresumsatz: [Betrag gelöscht] EUR.
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, unter Angabe des Leistungszeitraums und -inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum (Teil A, Anlage A3),
— Benennung eines eigenen Servicestützpunktes oder Servicepartners innerhalb Berlin oder Brandenburg (Teil A, Anlage A2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartal 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.