Stadtteiltreff und Grünzug Glückstadt-Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 3839.04 MV
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-big.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteiltreff und Grünzug Glückstadt-Nord
Die Stadt Glückstadt wurde 2014 mit einem Untersuchungsraum in Glückstadt-Nord in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ (überführt in 2020 in „Sozialer Zusammenhalt“) aufgenommen. Übergeordnetes Ziel der Programmkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ ist die Stabilisierung und Aufwertung von städtebaulich, wirtschaftlich sowie sozial benachteiligten und strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen. Über zielgerichtete Investitionen in das Wohnungsumfeld, die Wohnqualität und die Infrastruktur sollen Chancen der Teilhabe und Integration erhöht werden. Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (u.a. energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, Schaffung/Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen, Vernetzung dieser, Begrünung von Bauwerksflächen und Erhöhung der Biodiversität) sind bei Maßnahmen weitgehend zu berücksichtigen.
Der Neubau eines generationsübergreifenden Stadtteiltreffs und die Qualifizierung des Grünzugs stellt ein wichtiges Entwicklungsziel für den Stadtteil Glückstadt-Nord innerhalb der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Nord“ dar. Ein Stadtteiltreff stellt das Pendant zu den kommerziellen und institutionalisierten Einrichtungen dar und dient der dringend notwendigen Angebotserweiterung und der Belebung der Quartiersmitte. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und von Akteur*innen aus dem Quartier, bereits ein Raumprogramm für den Stadtteiltreff entwickelt.
Es gibt für den Bereich des Baugrundstückes keinen Bebauungsplan. Der Neubau muss sich nach § 34 BauGB in das umgebende bauliche Umfeld einfügen. Der genaue Standort im öffentlichen Grünzug steht noch nicht fest. Die Definition des Baufeldes ist Teil der Wettbewerbsaufgabe. Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich der Manifestierung der Quartiersmitte mit dem Neubau des Stadtteiltreffs ein wichtiger Meilenstein gelegt wird.
Parallel zu der Planung des Stadtteiltreffs im öffentlichen Grünzug, soll dieser Grünzug ebenso überplant werden und neue Qualitäten erhalten. Eine Herausforderung der Wettbewerbsaufgabe stellt eine mögliche Verknüpfung und Nutzung von Synergieeffekten zwischen Neugestaltung Grünzug mit der Außenanlage des Stadtteil-Treffs dar.
Aufgrund großer Qualitätsdefizite und dem Ziel, in diesem bzw. angrenzenden Bereichen eine sogenannte „Neue Quartiersmitte“ zu etablieren, wird der Abschnitt zwischen Königsberger Straße und Jahnstraße als Raum des Aufenthalts, der Begegnung, des Verweilens, der Freizeit und Kommunikation betrachtet. Es soll eine multifunktionale Fläche geschaffen werden, die auch für Veranstaltungen geeignet ist. Hierzu muss die technische Infrastruktur (Versorgung) geschaffen werden. Die unterschiedlichen Ansprüche an eine lebendige Fläche im Umfeld des Stadtteiltreffs und ruhigere Flächen im Grünen sind dabei miteinander in Einklang zu bringen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV Verhandlungsverfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 8-12 Büros/Arbeitsgemeinschaften/Planungsteams als Teilnehmende für den Wettbewerb ausgewählt werden.
Anforderungen an alle Bewerber:
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern*innen folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert),
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI,
— Eigenerklärung über den Jahresumsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) für den Leistungsbereich der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI,
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 3 festangestellte Architekt*innen oder Absolvent*innen der Fachrichtung Architektur (mind. FH, inkl. Büroinhaber*in mit der gleichen Qualifikation) für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI beschäftigt waren,
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 3 festangestellte Landschaftsarchitekt*innen oder Absolvent*innen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, inkl. Büroinhaber*in mit der gleichen Qualifikation) für den Leistungsbereich der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI beschäftigt waren,
— Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung der*des für die Erbringung der Leistung Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Verantwortlichen: Architekt*in gem. § 75 (1) VgV,
— Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung der*des für die Erbringung der Leistung Freianlagen Verantwortlichen: Landschaftsarchitekt*in gem. § 75 (1) VgV.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der o. g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, eine Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft zu bilden oder Unterauftragnehmer*innen zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Teilnahmewettbewerb:
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax oder Post sind nicht zulässig.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDTEB für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
Auswahl der Bewerber*in:
Die Auswahl erfolgt anhand von jeweils 2 einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI und für den Leistungsbereich der Freianlagen gem. §§ 38 HOAI.
Detaillierte Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ und „Auswahlbogen“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt*in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt*in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Für jede/s Büro/Arbeitsgemeinschaft/Planungsteam ist grundsätzlich ein*e federführende*r Ansprechpartner*in zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach den Kriterien
— städtebauliche Qualität,
— freiraumplanerisches Konzept,
— hochbauliches Konzept,
— funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt die Wettbewerbssumme von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen [Betrag gelöscht] EUR (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden (weitere Informationen IV.3.2). Es sollen 3 Preise vergeben werden:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Alle prämierten Arbeiten werden gemäß RPW 2013 § 8 (3) Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder*m Teilnehmer*in erhalten.
Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren:
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dazu werden alle Preisträger*innen des Wettbewerbs zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Ausloberin wird bei einer einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts zunächst nur mit der*m 1. Preisträger*in verhandeln. Sollte diese Verhandlung nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Bieter*innenkreis um die anderen Preisträger*innen des Wettbewerbs erweitert.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben (§ 17 Abs. 11 VgV).
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Als Bearbeitungshonorar stellt die Ausloberin eine Summe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung.
Für die 1. Stufe stehen [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros/Arbeitsgemeinschaften ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung (Punkt 7.9.1) definierten Leistungen erfüllt werden.
Für die 2. Stufe stehen [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros/Arbeitsgemeinschaften ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung (Punkt 7.9.2) definierten Leistungen erfüllt wurden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, zweistufiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV.
Der Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer Nr. 1096/21 mit Datum vom 9.4.2021 vergeben.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI und §§ 38 HOAI – mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 – beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Voraussichtliche Termine des Verfahrens:
— Versand der Auslobung: 23. KW 2021,
— schriftliche Rückfragen (Stufe 1): bis 24. KW 2021,
— Rückfragenkolloquium: 11.6.2021,
— Abgabe Arbeiten (Stufe 1): 31. KW 2021,
— Preisgericht (Stufe 1): 15.9.2021,
— Versand Auslobungsunterlagen (Stufe 2): 39. KW 2021,
— Abgabe Modell (Stufe 2): 45. KW,
— Preisgericht (Stufe 2): 1.12.2021.
Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VDTEB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.