Vorbereitung und Durchführung eines Fan-Programms zur Fußball-Europameisterschaft 2024 in Berlin

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/inneres/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vorbereitung und Durchführung eines Fan-Programms zur Fußball-Europameisterschaft 2024 in Berlin

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79952000 Event-Organisation
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistungen bestehen schwerpunktmäßig in der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes sowie in der Planung und Durchführung des gesamtstädtischen Fan-Programms.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Berlin wird als Gasgeberstadt der UEFA Fußball-Europameisterschaft 2024 vom 14. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024 (vorläufiger Terminplan) ein Fan-Programm im Stadtgebiet ausrichten. Zur Ausrichtungen eines gesamtstädtischen Fan-Programms wird die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes sowie die daraus folgende Planung und Durchführung beauftragt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Inhouse-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB. Die avisierte Auftragnehmerin Kulturprojekte Berlin GmbH steht zu 100 % im Eigentum der Auftraggeberin. Zudem dienen mehr als 80 % der Tätigkeiten der Kulturprojekte Berlin GmbH Aufgaben, mit denen sie von der Auftraggeberin betraut wurde.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie gem. § 135 Absatz 2 Satz1 GWB im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieterund Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber über die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachungder Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB).

Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 1 GWB der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 2 GWB eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und der Vertrag gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/04/2021