Passenger Information Module Subway – Fahrgastinformationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0223-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Passenger Information Module Subway – Fahrgastinformationssystem
Entwicklung und Implementierung eines Fahrgastinformationsmoduls im Bereich der Berliner U-Bahn (PIMS) sowie der Erbringung der Serviceleistungen für das Gesamtsystem PIMS über die Lebensdauer.
Das gesamte Berliner U-Bahnnetz soll von ca. 2022 bis Ende 2024 mit einem Fahrgastinformationsmodul (Passanger Information Module Subway – PIMS) ausgerüstet, in Betrieb genommen und über die Lebensdauer (voraussichtlich 11 Jahren) funktionsfähig, betriebssicher und instandgehalten werden.
Die zu erbringende Leistung beinhaltet im Wesentlichen folgende Positionen:
— Entwicklung und Implementierung einer Software für die Umsetzung eines Fahrgastinformationsmoduls,
— Serviceleistungen zum PIMS-System über die Lebensdauer des Fahrgastinformationsmoduls (voraussichtlich 11 Jahre),
— Lieferung geeigneter Lehr- und Simulationssysteme für Schulungen der Mitarbeiter der BVG.
Die weiteren Details zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die genaue Ausgestaltung sowie der genaue Umfang der zu erbringenden Serviceleistungen werden im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs spezifiziert.
Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 4 Bewerber die Eignungsanforderungen (gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3)) erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bieter beschränken. Die Beschränkung der Zahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3) der Auftragsbekanntmachung.
Die gem. Ziff. III.1.3) erbetenen Angaben zu Referenzprojekten werden hierzu einer inhaltlich qualitativen Wertung unterzogen. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 70. Die Bewertung erfolgt dabei nach folgenden Kriterien:
1. Anzahl der Referenzen, die einen Erfüllungsgrad (Projektstatus) von 100 % aufweisen: (0 Punkte = kein Projekt; mindestens 1 Projekt = 10 Punkte; mindestens 2 Projekte = 20 Punkte),
2. Referenzen, in denen „speech to text“ angebunden wird bzw. in produktivem Betrieb ist: (0 Punkte = keine in Umsetzung; 5 Punkte = mindestens 1 Projekt in Umsetzung; 10 Punkte = mindestens 1 Projekt in produktivem Betrieb),
3. Referenz mit Standardschnittstelle VDV 453 & 454: (0 Punkte = keine Umsetzung; 10 Punkte = mindestens 1 Projekt in Umsetzung; 20 Punkte = mindestens 1 Projekt in produktivem Betrieb) Hinweis: 10 und 20 Punkte können nur bei Vorlage der Konzepte, die dem Referenzprojekt zugrunde lagen, erreicht werden,
4. Referenz mit Schulungskonzept in Bezug auf die entwickelte Software-Lösung (0 Punkte = Schulungskonzept für bis zu 50 Mitarbeiter beim Auftraggeber; 5 Punkte = Schulungskonzept für mehr als 50, aber maximal bis zu 400 Mitarbeitern beim Auftraggeber; 10 Punkte = Schulungskonzept für mehr als 400 Mitarbeiter beim Auftraggeber) Hinweis: 5 und 10 Punkte können nur bei Vorlage der Konzepte, die dem Referenzprojekt zugrunde lagen, erreicht werden,
5. Referenz mit „user zentrierter Designentwicklung“ (0 Punkte = bisher in keinem Projekt umgesetzt; 5 Punkte = Bewertungsstufe entfällt; 10 Punkte = in mindestens einem Projekt umgesetzt).
Die 4 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Wettbewerblichen Dialog zugelassen.
Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es ist geplant, dass im Hinblick auf virtuelle Fahrgastinformationsanzeiger dem AG die Option eingeräumt wird, diesen Leistungsbaustein zu beauftragen oder nicht. Die Einzelheiten hierzu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen.
Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung inkl. erster Anlagen über das Nachrichtenportal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist,
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens,
3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) „Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2019“ bzw. die am Sitz des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn eingeholt wird,
4. Eigenerklärung, dass nur solche Mitarbeiter im Projekt eingesetzt werden, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
5. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt,
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen,
7. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen,
8. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen,
9. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt „Eigenerklärung gem. III.1.1) der Bekanntmachung“ zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben etwaiger Eignungsleihgeber zu machen. Soweit sich Angaben auf einen Eignungsleihgeber beziehen, ist darauf ausdrücklich hinzuweisen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (Euro, netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (separat für jedes Geschäftsjahr),
2. Eigenerklärung Versicherung: Der Bewerber/Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt „Eigenerklärung gem. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung“ zu verwenden.
Mindestjahresumsatz von 6 Mio. EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben etwaiger Eignungsleihgeber zu machen. Soweit sich Angaben auf einen Eignungsleihgeber beziehen, ist darauf ausdrücklich hinzuweisen.
1. Referenzen:
Referenzen in Form von Eigenerklärungen (mindestens 3) über bereits erbrachte vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren. Vergleichbar sind Referenzen von Software-Entwicklungen im Bereich der Fahrgastinformations- und -leitsysteme im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder vergleichbaren Informationssysteme.
Bei Referenzen, die im Rahmen einer Bietergemeinschaft/ARGE erbracht wurden, werden für die Bewertung der Referenz nur die eigenen Leistungsanteile des Bewerbers berücksichtigt. Dies gilt ebenso für den Einsatz von Nachunternehmen. Bei der Beschreibung der Referenz hat der Bewerber auf eine etwaige gemeinsame Projektrealisierung mit Dritten ausdrücklich hinzuweisen; der Anteil und die konkrete Leistung des Bewerbers sind dabei so genau wie möglich auszuweisen und zu beschreiben.
Zu mindestens folgenden Aspekten sind bei jeder Referenz Angaben zu machen:
a) Gesamtanzahl Personentage des Projekts (ehem. Manntage), und zwar differenziert danach, wie viele Personentage insgesamt beauftragt wurden und wie viele Personentage bereits umgesetzt/erbracht wurden,
b) Vom Bewerber erbrachte Anzahl an Personentagen, und zwar differenziert danach, wie viele Personentage insgesamt beauftragt wurden und wie viele Personentage bereits umgesetzt/erbracht wurden,
c) Projetstatus – In welchem Umfang ist das Projekt bereits umgesetzt worden: Angabe in Prozenten,
d) Angabe, ob bei dem Referenzprojekt Echtzeitdaten umgesetzt/verarbeitet werden,
e) Angabe, ob bei dem Referenzprojekt eine Standardschnittelle des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu implementieren war/ist,
f) Angabe, ob bei dem Referenzprojekt Standardschnittstelle VDV 453 & 454 umzusetzen waren/umzusetzen sind. Das einer solchen Umsetzung im Referenzprojekt zugrundeliegende Konzept sollte dem Teilnahmebeitrag beigefügt werden,
g) Angabe, ob bei dem Referenzprojekt eine RESTful API Schnittstelle implementiert wurde bzw. implementiert wird,
h) Angabe, ob bei dem Referenzprojekt eine Anbindung an eine Oracle Datenbank zu ermöglichen war bzw. zu ermöglichen ist,
i) Angabe, ob in dem Referenzprojekt die Funktion „speech to text“ anzubinden war bzw. anzubinden ist und ob das System mit dieser Funktion bereits in produktivem Betrieb ist,
j) Angabe, ob bei dem Referenzprojekt eine „user zentrierte Designentwicklung“ umzusetzen war bzw. umzusetzen ist,
k) Angabe, wie im Referenzprojekt die Qualitätssicherung für das Testsystem und für das Produktivsystem sichergestellt wurde bzw. sichergestellt wird,
l) Ansprechpartner (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des Auftraggebers für die jeweils angegebene Referenz. Hinweis: Mit diese Angaben erklärt sich der Bewerber bereit, dass der Auftraggeber bei dem angegebenen Ansprechpartner Auskünfte über die Zusammenarbeit, Stabilität des System Systems und über die Betriebsführung einholt.
m) Angaben, ob und in welchem Umfang (für wie viele Mitarbeiter beim Auftraggeber) ein Schulungskonzept in Bezug auf die entwickelte Software-Lösung entwickelt und umgesetzt wurde bzw. wird. Das einer solchen Umsetzung im Referenzprojekt zugrundeliegende Konzept sollte dem Teilnahmebeitrag beigefügt werden.
2. Mitarbeiter:
Eigenerklärung, aus der die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (Stand Februar 2021) ersichtlich ist. Die darin enthaltene Zahl seiner Softwareentwickler ist zudem separat anzugeben.
Hinweise:
Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt „Eigenerklärung gem. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung“ zu verwenden. Darüber hinaus darf für jede Referenz eine Erläuterung im Umfang von maximal einer DINA A4 Seite dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind die gemäß f) und m) geforderten Konzepte der Referenzprojekte.
Zu 1:
— es müssen mindestens 3 vergleichbare Software-Entwicklungen vorgewiesen werden können,
— mindestens eine der eingereichten Referenzen muss einen Projektstatus von min. 70 % erreicht haben und dies muss belegt werden,
— mindestens 2 weitere Referenzen müssen einen Projektstatus von min. 50 % erreicht haben und dies muss belegt werden,
— bei mindestens einer Referenz muss eine Standardschnittstelle des VDV (oder kompatibel zur VDV Schnittstelle) implementiert worden sein,
— bei mindestens einer Referenz muss eine RESTful API Schnittstelle implementiert worden sein,
— bei mindestens einer Referenz müssen Echtzeitdaten umgesetzt, verarbeitet werden,
— bei mindestens einer Referenz muss die entwickelte Software an eine bestehende Oracle Datenbank angebunden worden sein bzw. angebunden werden,
— bei mindestens einer einer Referenz müssen Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen absolviert werden, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen in seinem System schützen.
Zu 2:
— mindestens 35 Mitarbeiter (Stand Februar 2021).
Die Eignungsprüfung der fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt anhand in Ziffern III.1.1) bis III.1.3) beschriebenen Eignungsanforderungen. Die hierfür erforderlichen Angaben bzw. Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Angaben stellt der AG die bereits benannten Formblätter zur Verfügung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Gesamtschuldnerisch haftend
— Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.
— Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
— Die Vorschriften der in Deutschland geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) sind einzuhalten. Die Abnahme des Fahrgastinformationsmoduls erfolgt nach § 62 BOStrab auf der Grundlage des geltenden Personenbeförderungsgesetzes (§§ 37, 54 PBefG) durch die Technische Aufsichtsbehörde über Straßenbahnen und U-Bahnen Berlin (TAB).
— Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
— Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22. April 2020 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0223-2021 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 3.5.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird.
4. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen, soweit die Finanzierung nicht bewilligt wird.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
7. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben/Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesondert Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III.1.3)) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
8. Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1) gefordert.
Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Mit dem Teilnahmeantrag wird eine entsprechende Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der betroffenen Eignungsleihgeber verlangt.
Für den Fall der Eignungsleihe im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), hat der Eignungsleihgeber zudem ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Teilnahmeanträge Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform gem. I.1) heruntergeladen werden und sind für die Teilnahmeanträge zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
10. Erläuterung zum Ablauf des wettbewerblichen Dialogs: s. Verfahrensbrief.
11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.