Lieferung 2-Gleisige Abzweige ZA047/547 und ZA048/548 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0431-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung 2-Gleisige Abzweige ZA047/547 und ZA048/548
Lieferung 2-Gleisige Abzweige ZA047/547 und ZA048/548
Bestimmt für die Straßenbahn, BV Linie M8, Knotenpunkt Herzbergstraße/Siegfriedstraße.
2-Gleisiger Abzweig ZA 047-547
Lieferung der Weichen gemäß der vorgegebenen Leistungsbeschreibung und Konstruktion.
2-Gleisiger Abzweig ZA 048-548
Lieferung der Weichen gemäß der vorgegebenen Leistungsbeschreibung und Konstruktion.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nach Durchführung eines anforderungsgerechten Qualifizierungssystems gemäß SektVO unter der Vergabe-Nr. FEM-SE3/8115/17 wurden durch die technischen Fachbereiche der Straßenbahn und der U-Bahn die entsprechenden Bewerber qualifiziert und zugelassen. Zuvor wurde die technische Leistungsfähigkeit der Bewerber anhand von Werksbesichtigungen bzw. von bisherigen Referenzen geprüft.
Nur diese qualifizierten Bieter dürfen Weichen bzw. Weichenersatzteile an die BVG liefern und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2-Gleisiger Abzweig ZA 047-547
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prostejov
NUTS-Code: CZ071 Olomoucký kraj
Postleitzahl: 79601
Land: Tschechien
E-Mail: [removed]
Telefon: +4[removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2-Gleisiger Abzweig ZA 048-548
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prostejov
NUTS-Code: CZ071 Olomoucký kraj
Postleitzahl: 79601
Land: Tschechien
E-Mail: [removed]
Telefon: +4[removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.