EU-Vergabe „Reseller für Software im DB Konzern“ Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA45314
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Vergabe „Reseller für Software im DB Konzern“
Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden.
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmitarbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Für den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW- Reseller adressieren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Durch die in II.1.4 beschriebenen Themen im Scope dieses Vertrages möchte der Auftraggeber folgende Ziele / Nutzen erreichen:
(a) Verkürzung der Prozess-Durchlaufzeiten für SW-Beschaffungen und somit Beschleunigung der Belieferung der DB Mitarbeiter.
(b) Vollautomatisierte Abwicklung der Prozesse möglichst ohne manuelles Eingreifen seitens der Beteiligten.
(c) Steigerung der Transparenz und Dokumentations- sowie Datenqualität über SW-Beschaffungen im DB Konzern.
(d) Erfüllung der geltenden Compliance Anforderungen der DB für die über den Reseller beschafften SW-Lizenzen.
(e) Zugriff auf ein möglichst breites und aktuelles Softwareportfolio über den Katalog des Re-sellers sowie durch Individualanfragen beim Reseller.
Leistungsinhalte:
(a) Für die Deutsche Bahn AG (Auftraggeber) fungiert der Auftragnehmer als Reseller, der die Abwicklung des Einkaufs von Softwarelizenzen diverser Hersteller bei Einzelbedarfen bis zum EU-Schwellenwert (aktuell [Betrag gelöscht] EUR; pro Auftrag) übernimmt. Prinzipiell werden sämtliche Hersteller und Vertragskonstrukte abgedeckt, jedoch mit einigen strategischen Ausnahmen nach Vorgabe der Deutschen Bahn AG.
(b) Der Auftragnehmer stellt hierfür den Softwarekatalog bereit und übernimmt diverse Leistungen in der Durchführung der zugehörigen Bestellungs-, Bereitstellungs- und Abrechnungsprozesse, sodass die Leistungen für den Auftraggeber zu den insb. in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Zwecken nutzbar sind.
(c) Neben der Bereitstellung von Software erbringt der Auftragnehmer in der Funktion als Reseller zugehörige Dienstleistungen, wie z. B. bei der Implementierung der Lösung und Prozesse und die Bereitstellung von Informationen zu Softwarelösungen.
(d) Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber die für eine zentrale Lizenzbestandsführung notwendigen Daten.
Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber jederzeit Zugriff auf sein komplettes Softwareportfolio, welches über seinen Katalog grundsätzlich verfügbar ist und wird dieses fortlaufend aktuell halten und erweitern. Dabei ermöglicht es der Auftragnehmer dem Auftraggeber die aus dem Portfolio des AN für die Nutzer des AG bestellbaren Produkte anhand bestimmter Parameter flexibel festzulegen.
Für SW-Bedarfe von Nutzern auf Seiten des AG, welche nicht über den Katalog des AN bestellbar sind, fungiert der Auftragnehmer ebenfalls als SW-Reseller und stellt diese – sofern möglich – über einen definierten Anfrage- und Bestellprozess bereit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-Vergabe „Reseller für Software im DB Konzern“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [removed]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.