EU-Vergabe „Reseller für Software im DB Konzern“ Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA45314

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-Vergabe „Reseller für Software im DB Konzern“

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA45314
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden.

Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmitarbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.

Für den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.

Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW- Reseller adressieren.

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die in II.1.4 beschriebenen Themen im Scope dieses Vertrages möchte der Auftraggeber folgende Ziele / Nutzen erreichen:

(a) Verkürzung der Prozess-Durchlaufzeiten für SW-Beschaffungen und somit Beschleunigung der Belieferung der DB Mitarbeiter.

(b) Vollautomatisierte Abwicklung der Prozesse möglichst ohne manuelles Eingreifen seitens der Beteiligten.

(c) Steigerung der Transparenz und Dokumentations- sowie Datenqualität über SW-Beschaffungen im DB Konzern.

(d) Erfüllung der geltenden Compliance Anforderungen der DB für die über den Reseller beschafften SW-Lizenzen.

(e) Zugriff auf ein möglichst breites und aktuelles Softwareportfolio über den Katalog des Re-sellers sowie durch Individualanfragen beim Reseller.

Leistungsinhalte:

(a) Für die Deutsche Bahn AG (Auftraggeber) fungiert der Auftragnehmer als Reseller, der die Abwicklung des Einkaufs von Softwarelizenzen diverser Hersteller bei Einzelbedarfen bis zum EU-Schwellenwert (aktuell [Betrag gelöscht] EUR; pro Auftrag) übernimmt. Prinzipiell werden sämtliche Hersteller und Vertragskonstrukte abgedeckt, jedoch mit einigen strategischen Ausnahmen nach Vorgabe der Deutschen Bahn AG.

(b) Der Auftragnehmer stellt hierfür den Softwarekatalog bereit und übernimmt diverse Leistungen in der Durchführung der zugehörigen Bestellungs-, Bereitstellungs- und Abrechnungsprozesse, sodass die Leistungen für den Auftraggeber zu den insb. in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Zwecken nutzbar sind.

(c) Neben der Bereitstellung von Software erbringt der Auftragnehmer in der Funktion als Reseller zugehörige Dienstleistungen, wie z. B. bei der Implementierung der Lösung und Prozesse und die Bereitstellung von Informationen zu Softwarelösungen.

(d) Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber die für eine zentrale Lizenzbestandsführung notwendigen Daten.

Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber jederzeit Zugriff auf sein komplettes Softwareportfolio, welches über seinen Katalog grundsätzlich verfügbar ist und wird dieses fortlaufend aktuell halten und erweitern. Dabei ermöglicht es der Auftragnehmer dem Auftraggeber die aus dem Portfolio des AN für die Nutzer des AG bestellbaren Produkte anhand bestimmter Parameter flexibel festzulegen.

Für SW-Bedarfe von Nutzern auf Seiten des AG, welche nicht über den Katalog des AN bestellbar sind, fungiert der Auftragnehmer ebenfalls als SW-Reseller und stellt diese – sofern möglich – über einen definierten Anfrage- und Bestellprozess bereit.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 169-410100
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

EU-Vergabe „Reseller für Software im DB Konzern“

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/04/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.

Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [removed]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.

2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.

Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.

Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:

Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.

Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.

3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

4) Corona-Virus:

Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweis des Auftraggebers:

Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2021