BIM-Planung Verkehrsstation Leuna Werke Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48094
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Verkehrsstation Leuna Werke Nord
BIM-Planung Verkehrsstation Leuna Werke Nord.
Leuna
Die Vst Leuna Werke Nord liegt an der 2-gleisigen, elektrifizierten Hauptstrecke von Halle nach Erfurt. Die Vst war in den früheren Jahren Hauptzubringer für die Beschäftigten der Leuna Werke. Täglich pendelten mehrere tausende Beschäftigte nach Leuna Werke Nord. An der Funktion der Station hat sich bis heute nichts geändert, allerdings ist die Vst mit Rückgang der Beschäftigtenzahlen und der stärkeren individuellen Motorisierung nur noch sehr gering frequentiert. Die Vst hat 2 Bahnsteige mit jeweils einer Baulänge über 300 m. Die Bahnsteige wur- den bereits auf eine Nettobahnsteiglänge von 140 m eingekürzt. Die Bahnsteige haben eine geringe Bahnsteighöhe und sind nur teilweise befestigt. Das Wegeleitsystem entspricht den derzeitigen Vorgaben, die Kundeninformation erfolgt über DSA. Die Wetterschutzeinrichtungen und der DB Pluspunkt sind veraltet und in einem unansehnlichen Zustand. Eine Personenunterführung (PU) verbindet die Bahnsteige und verfügt auch noch über einen weiteren Zugang zum Werksgelände. Bis vor 5 Jahren hatte die PU auch noch einen Zugang zum öffentlichen Gelände (Schwarzer Weg).
In den letzten Jahren hat die InfraLeuna ihre Gleisanlagen westlich der Vst erweitert und daher einen großen Teil des ehemaligen Mittelbahnsteiges 2/3 erworben und umgebaut. Durch den erweiterten Gleisanschluss musste der Zugang zum öffentlichen Gelände geschlossen und zurück gebaut werden.
Aufgrund der Lage und der geringen Frequentierung soll der Ersatzneu- bau als moderne Vst mit der Verlegung an die EÜ Kötzschener Weg in Richtung Merseburg erfolgen. Damit wird wieder ein öffentlicher Zugang innerhalb eines potentiell deutlich nachfragestärkeren Einzugsbereichs sowie ein Übergang zu anderen Verkehrsmitteln ermöglicht.
Neben dem Ersatzneubau der Vst in optimierter Lage müssen alle alten Anlagen am jetzigen Standort, die durch DB Station&Service betrieben werden, zurück gebaut werden.
Nach dem derzeitigen Abstimmungsstand zum Bahnsteighöhenkonzept 2017 wurde für die Strecke eine Zielhöhe von 0,76 m ü SO mit einer Zwischenstufe von 0,55 m ü SO festgelegt. Für eine spätere Aufhöhung der Bahnsteige auf die Zielhöhe sollen bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden. Dazu ist die TM 2017-02 I.SBB zu beachten.
Grundsätzlich sollen folgende Maßnahmen in Leuna Werke Nord geplant werden. Eine detailliertere Beschreibung erfolgt im Punkt 1.9.2.
— Neubau von 2 Außenbahnsteigen mit einer nutzbaren Bahnsteiglänge von 155 m und einer Zielhöhe von 0,76 m ü SO mit einer Zwischenstufe von 0,55 m ü SO im km 16,3 + 88,
— Neubau der Treppen vom Kötzschener Weg und stufenfreier Anbindungen (Rampen) an den öffentlichen Verkehrsraum (Schwarzer Weg/Kötzschener Weg),
— Neubau der Beleuchtungsanlage für Bahnsteige und Zuwegungen auf Flächen der DB AG,
— Neubau Bahnsteigausstattung gemäß aktuellem Ausstattungskatalog
— Neubau Wegeleitsystem,
— Neubau der Fahrgastinformationsanlage nach aktuellem Standard (DSA),
— Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagen am alten Standort, die sich im Eigentum der DB Station&Service AG befinden.
Optionale Leistungen Lph 3 - 7.
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BIM-Planung Verkehrsstation Leuna Werke Nord
Ort: Halle/Saale
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hiermit erklären wir,
— dass wir den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, einhalten werden.
Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.