Qualifizierungssystem Sachverständigenleistung Optische Beweissicherung von Gebäuden und weiterer Objekte für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Sachverständigenleistung Optische Beweissicherung von Gebäuden und weiterer Objekte für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg
Hamburg
Vergabe von Dienstleistungen zur optischen Beweissicherung im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3) „Zusätzliche Angaben“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros, sowie Mehrfachbewerbungen für Schlüsselwerke sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig.
2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit Folgende Nachweise sind einzureichen.
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung von min. 5 Mio. EUR,
— Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung),
— Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis über den Handelsregisterauszug,
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
— Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein,
— Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion),
— Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation,
— bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen – insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen,
— Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
3. Technische Leistungsfähigkeit:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen.
Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer VI.3) „zusätzliche Angaben“ genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
Erforderliche Referenzen in den letzten 15 Jahren (es reicht zu den unten angegebenen Kriterien jeweils 2 Referenzen):
— optische Beweissicherung eines Ingenieurbauwerkes, z. B. einer Brücke, vergleichbar mit der Jokohamabrücke in der City-Nord in Hamburg,
— optische Beweissicherung einer Verkehrs- und Grünfläche von mindestens 1 000 m2,
— optische Beweissicherung eines Gebäudes mit mindestens 6 Stockwerken incl. Kellergeschoße, Innen- und Außenbereich incl. Fassade (Ausschlusskriterium),
— optische Beweissicherung eines Gewerbe- oder Bürogebäudes (Innen- und Außenbereich) mit mindestens 2 000 qm bebauter Fläche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der U5 in Hamburg sollen die Sachverständigenleistungen optische Beweissicherung ausgeschrieben werden. Informationen zum geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de/U5-Hamburg.
Im ersten Schritt wird ein Qualifizierungssystem vorgeschaltet.
Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie:
— Beweissicherung/Zustandsfeststellung von Gebäuden, Brücken, Strommasten, Bestandshaltestellen der Hochbahn, Baustelleneinrichtungsflächen, öffentliche Bereiche (Verkehrs-/Grünflächen) -teilweise unter Denkmalschutz,
— Digitale Dokumentation in Bild und Schrift,
— Gutachterliche Stellungnahmen/Kommunikation,
— Zerstörungsfreie Sichtprüfung vor Ort (z. B. mit Endoskop, Wärmebildkamera, Feuchtemessgeräte, Rissbreitenmesser und diverse Kleinwerkzeuge),
— Abgrenzung vorhandener und aufgetretener Schäden auf Grundlage der Dokumentation.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]