Entwicklung eines Städtebaulichen Rahmenplans Invalidenstraße 57-60, Berlin Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: IID_2021_814_VgV_F_CG01

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtentwicklung.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/138945
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung eines Städtebaulichen Rahmenplans Invalidenstraße 57-60, Berlin Mitte

Referenznummer der Bekanntmachung: IID_2021_814_VgV_F_CG01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Entwicklung des Areals Invalidenstraße 57-60/Alt Moabit 5 soll ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden. Auf dem ca. 3,9 ha umfassenden Areal, das in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof liegt, soll ein neues, innerstädtisches, verdichtetes Quartier entstehen. Der Bezirk Berlin-Mitte, die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), ein privater Bauherr und voraussichtlich eine Wohnungsbaugesellschaft möchten in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das neue Quartier gemeinsam entwickeln. Es ist ein Nutzungsmix aus Polizeistandort, Schule, Wohnen, Verwaltung und großflächigem Einzelhandel geplant, der, vorrangig in den EG-Zonen, durch Nutzungen ergänzt werden soll, die das innerstädtische Quartier beleben sollen.

Näheres zur Aufgabenbeschreibung siehe Anlage 1, Punkt 1.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In einem wettbewerblichen Dialog gem. §18 VgV mit voraussichtlich 2 Dialogrunden sollen Lösungsvorschläge entwickelt werden, in der die Rahmenbedingungen der zu erwartenden hohe Verdichtung des Quartiers, der ungewöhnlichen Nutzungsmix und die daraus resultierenden Nutzungsverschränkungen und Flächenkonkurrenzen ermittelt werden können, um allen formulierten Bedürfnissen und Anforderungen der Projektbeteiligten gerecht zu werden. Ebenfalls ist in dem Lösungsvorschlag die Verflechtung des Areals mit der Umgebung zu ermitteln und im Dialog zu erörtern, inwieweit hier Eingriffe notwendig und realisierbar sind.

Gleichzeitig soll im Laufe des Dialogs erörtert werden, welche Konzepte sinnvollerweise als Teil des Rahmenplans beauftragt werden sollen und welche Fachplaner parallel durch den Auftraggeber beauftragt werden sollen.

In der Dialogphase sollen Lösungen entwickelt werden, die dazu befähigen, eine funktionale Beschreibung der zu erwartenden Leistungen zu formulieren.

Die anschließend zu beauftragende Leistung über den städtebaulichen Rahmenplan soll auf Grundlage des Lösungsvorschlags des beauftragten Planungsteams erarbeitet werden. Die parallel durch den Auftraggeber beauftragten Konzepte sollen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro in den Rahmenplan eingearbeitet werden.

Der städtebauliche Rahmenplan soll die Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren sowie die weitere gemeinsame Planung bilden.

Näheres zu öffentlichen Bürgerveranstaltungen siehe Ziffer VI.3).

Näheres zur Verfahrensbeschreibung des Wettbewerblichen Dialogs siehe Anlage 1, Punkt 2.

Informationen zum technischen Verfahrensablauf und zur Kommunikation über die eVergabe-Plattform sind in der Anlage 3 zu finden.

Aufwandsentschädigung

Für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog ist gem. § 18 Abs. 10 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die Teilnehmer der ersten Dialogrunde, die zur gesetzten Abgabefrist am Ende der ersten Dialogrunde einen wertbaren Lösungsvorschlag einreichen, erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (netto), die Teilnehmer der zweiten Dialogrunde, die zur gesetzten Abgabefrist am Ende der zweiten Dialogrunde einen wertbaren Lösungsvorschlag einreichen, eine weitere pauschale Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (netto). Sollten weitere Dialogrunden notwendig werden, wird die Aufwandsentschädigung im Hinblick auf die geforderte Leistung vom Auftraggeber ermittelt.

Im Falle einer Beauftragung werden im wettbewerblichen Dialog bereits erbrachte Leistungen des Teilnehmers bis zur Höhe der Aufwandentschädigung (1. und 2. Dialogrunde) nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des städtebaulichen Konzepts / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Freiraumkonzepts einschl. Erschließung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Nutzungskonzepts / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Umweltqualität und Nachhaltigkeit / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts in der zweiten Dialogrunde / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot für Planungsleistungen / Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 2
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte aufgrund von noch nicht absehbaren äußeren Umständen, der städtebauliche Rahmenplan nicht fertiggestellt werden können, kann der Auftrag verlängert werden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Referenzen gemäß Ziffer III.1.3). Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die ihren Teilnahmeantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen vollständig, korrekt und fristgerecht über die eVergabe-Plattform Berlin (s. Ziff. I.1.3) eingereicht haben sowie die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Referenzen hinsichtlich:

— Qualität des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepts/40 Punkte,

— Hohe innerstädtische Dichte/15 Punkte,

— Innerstädtische Verflechtung/15 Punkte,

— Heterogene Nutzungsmischung/15 Punkte,

— Ansätze zum städtebaulichen Klimaschutz/15 Punkte.

Zugelassen. Die Referenzen werden als Gesamtes bewertet. Insgesamt sind 100 Punkte erreichbar.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional soll die Entwicklung eines Gestaltleitfadens für das Gesamtareal beauftragt werden, um das gemeinsame Bild der Projektbeteiligten für das Quartier zu schärfen und die zeitlich und planerisch unabhängige Entwicklung auf dem Areal zu ermöglichen. Der Gestaltleitfaden soll den Rahmen für die architektonische und freiraumplanerische Gestaltung festlegen.

Desweiteren soll im Dialog ermittelt werden, mit welchen optionalen Konzepten das Planungsteam zusätzlich beauftragt werden soll (s. II.2.4)). Gegebenenfalls sind dabei weitere Fachplaner als Nachunternehmer durch das Planungsteam mit der Angebotsabgabe zu benennen. Weitere mögliche optionale Konzepte sind:

— Entwässerungskonzept,

— Ver- und Entsorgungskonzept,

— weitere Konzepte, die sich erst aus dem Dialog ergeben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

s. Anlage 1 Aufgaben- und Verfahrensbeschreibung

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister gemäß Vordruck IV 124EU F.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

2. Erklärung gemäß Vordruck IV 124EU F,, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR gegeben ist.). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf Verlagen des Auftraggebers vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied über eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen verfügen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Mindestens 2 Referenzen abgeschlossener Projekte/Planungsverfahren, die nicht älter sind als 8 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung, und hinsichtlich des Umfangs sowie der hohen Komplexität und Dichte der Aufgabenstellung vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Plangebiet mind. 2 ha umfasst, sich in dicht bebauter Innenstadtlage befindet sowie mindestens zwei unterschiedliche Hauptnutzungen vereint. Pro Projekt ist eine Referenzbilddatei im Quer1 Seite) einzureichen (s. u.).

Die Referenzprojekte sind mit folgenden Angaben in der Anlage 2 Zusatzerklärung zur Eigenerklärung IV 124EU F einzureichen:

— Projektzeitraum (die Projekte dürfen nicht älter als 8 Jahre sein),

— Projektname,

— Ort,

— Auftraggeber,

— Projektumfang (mind. 2 ha),

— Kurzbeschreibung, max. 1000 Zeichen, mit mindestens Aussagen zu städtebaulich-freiraumplanerischen Konzept, Innerstädtische Verflechtung, Heterogene Nutzungsmischung, Ansätze zum städtebaulichen Klimaschutz.

Mit der textlichen und bildlichen Darstellung der Referenzen müssen die o. g. Anforderungen an die Referenzen benannt bzw. nachvollziehbar dargestellt werden. Die Bewertung der Referenzen erfolgt gem. Ziff. II.2.9).

Hinweise zum Einreichen der Referenzbilder

Pro Projektreferenz darf nur eine digitale Referenzbilddatei (1 Seite) hochgeladen werden. Die Bilddateien müssen im Querformat gestaltet sein und die Druckqualität für einen Ausdruck in DIN A3 besitzen (ca. 200 dpi). Sie müssen im Dateiformat PDF eingereicht werden.

4. Angabe der Fachkräfte gemäß Vordruck IV 124EU F, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen sind auf Verlagen den Aufftraggebers vorzulegen.

5. Angabe der Führungskräfte des Unternehmens gemäß Vordruck IV 124EU F der Führungskräfte, die die technische Leitung bei der Ausführung des Auftrags innehaben inkl. berufliche Befähigung. Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen sind auf Verlagen des Auftraggebers vorzulegen.

Mindestanforderungen: mind. 1 Landschaftsarchitekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV und mind. 1 Stadtplaner gemäß § 75 Abs. 1 VgV bzw. alternativ zum Stadtplaner mind. 1Architekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV; jeweils Angabe der Kammernummer, Eintragungsort bzw. Name der Kammer und Datum der Kammereintragung gemäß Anlage 2 Zusatzerklärung zur Eigenerklärung.

6. Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften gemäß Vordruck IV 124EU F.

Mindestanforderungen: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens über insgesamt 4 Beschäftigte (inkl. Führungskraft) pro Jahr verfügen.

7. Optionale Eignungsleihe

Im Laufe des Dialogs soll erörtert werden, welche Konzepte zur Fertigstellung des städtebaulichen Rahmenplans als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren, aufgrund der starken Überschneidungen in der Planung, als Teil des Rahmenplans beauftragt werden sollen. Dabei sind vom Planungsteam ggf. weitere Fachplaner als Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe zu benennen, sofern die fachliche Leistung nicht innerhalb des Planungsteams selbst erbracht werden kann. Weitere mögliche optionale Konzepte sind:

— Entwässerungskonzept,

— Ver- und Entsorgungskonzept,

— weitere Konzepte, die sich erst aus dem Dialog heraus ergeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Architekt*innen und/oder Stadtplaner*innen mit Landschaftsplaner*innen

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Stadtplaner*innen, Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen mit der geforderten Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1, 3 VgV in folgenden Konstellationen:

— Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen,

— Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen,

— Stadtplaner*innen mit Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Dialogphase

Die Entwicklung des städtebaulichen Rahmenplans soll in einem offenen und transparenten Prozess unter Mitwirkung von Fachexperten, Stadtgesellschaft, Verwaltung sowie privaten Unternehmen im Diskurs mit den teilnehmenden Planungsbüros erfolgen.

In der Dialogphase sollen die Teilnehmer Lösungsvorschläge für ein städtebauliches Konzept erarbeiten. In voraussichtlich 2 Dialogrunden sollen die Bedarfe anhand der Lösungsvorschläge ermittelt werden. Der Ablauf der Dialogphasen wird in Anlage 1 beschrieben.

Um den Dialog gewährleisten zu können, besteht bei allen Sitzungen, Workshops sowie öffentlichen Bürgerbeteiligungsformaten (s. u.) eine Anwesenheitspflicht der Teilnehmer*innen. Von beiden Fachgebieten Architektur/Städtebau und Landschaftsarchitektur muss je ein*e Vertreter*in teilnehmen. Trotz der aktuellen Pandemie wird davon ausgegangen, dass alle Termine als Präsenztermine vor Ort stattfinden werden. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung von Reise- und Übernachtungskosten oder sonstigen Spesen.

Zustimmung der aktiven Teilnahme an den öffentlichen Beteiligungsformaten:

Während der beiden Dialogphasen wird es einen aktiven Partizipationsprozess geben, in den die Teilnehmer*innen ebenfalls eingebunden werden sollen. Auch hier sollen im Hinblick auf die Lösungsvorschläge die Belange der Nachbarschaft und der Bürger*innen im Dialog mit den Teilnehmer*innen ermittelt und in Vorschläge übersetzt werden. Hierzu wird es zwei Bürgerworkshops und 2 Abendveranstaltungen geben, die in den Dialog-Prozess fest eingebunden sind (s. Zeitplan, Anlage 1).

Die aktive Mitwirkung an den offenen und diskursiven Planungsschritten ist für alle teilnehmenden Planungsbüros des Wettbewerblichen Dialogs verpflichtend (s. o.). Um die Bürger*innen in den Planungsprozess einbinden zu können, ist es notwendig die Vertraulichkeit der Lösungsvorschläge hinsichtlich folgender Schwerpunkte, die während der Bürgerbeteiligung thematisiert werden, aufzuheben:

— Nutzungen EG Zonen,

— öffentliche Dachflächen,

— Freiflächennutzungen,

— Atmosphäre,

— Höhen.

Für die öffentliche Vorstellung ist es notwendig die Lösungsvorschläge in der Darstellung im Plan auf das Grobkonzept zu reduzieren, so dass die Idee im Detail dennoch geschützt bleibt. Die Aufarbeitung des Planmaterials zur Vermittlung der o. g. Themen wird durch das Koordinationsbüro, das die Bürgerbeteiligung durchführt, unterstützt.

In der Zustimmungserklärung (Anlage 5), die mit dem Teilnahmeantrag abzugeben ist, wird die Zustimmung der Teilnehmer*innen eingeholt, ihre Lösungsvorschläge in oben beschriebener Weise in den öffentlichen Formaten, zeitlich und räumlich voneinander unabhängig, vorzustellen und mit den Bürger*innen zu diskutieren sowie das reduzierte Planmaterial den Bürger*innen digital über einen geschlossenen Bereich, dessen Zugang über das Koordinationsbüro gesteuert wird, bei mein.berlin.de zur Einsicht und Meinungsbildung zugänglich zu machen.

Weitere Angaben zur Dialogphase sowie zur anschließenden Angebotsphase sind in Anlage 1 beschrieben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/04/2021