2050/L21 – Erstellung des Gesamtsystems, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Systembetrieb und laufende Betreuung und Weiterentwicklung inkl. Systemservice der Internetplattform www.bmvi.de sowie der Sozialen Kanäle des BMVI Referenznummer der Bekanntmachung: 2050/L21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2050/L21 – Erstellung des Gesamtsystems, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Systembetrieb und laufende Betreuung und Weiterentwicklung inkl. Systemservice der Internetplattform www.bmvi.de sowie der Sozialen Kanäle des BMVI
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) betreibt im Rahmen seiner Online-Kommunikation die Webseite www.bmvi.de sowie die Austausch- und Wissensplattform „Nationales Kompetenznetzwerk für nachhaltige urbane Mobilität“ www.nakomo.de und unterhält Präsenzen auf verschiedenen sozialen Netzwerken. Diese sind zentraler Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit und ein wesentliches Kommunikationsinstrument des Ministeriums. Sie informieren aktuell und zielgruppenorientiert Bürger, Fachpublikum und Presse über die Aufgaben und Politik des Ministeriums und stellen unterschiedliche Angebote für die Interessenten bereit. Gegenstand der Leistung ist erstens die 1:1–Übernahme 1 im GSB Version ab 7.1 sowie der Weiterbetrieb der Website bmvi.de und der Austausch- und Wissensplattform „Nationales Kompetenznetzwerk für nachhaltige urbane Mobilität“ (www.nakomo.de). Nach der Übernahme soll zweitens die redaktionelle, konzeptionelle und technische Betreuung der Websites durch den Auftragnehmer (AN) sichergestellt werden. Betreuung und Unterstützung beziehen sich zudem auch auf die sozialen Netzwerke des BMVI. Im unmittelbaren Anschluss an die Übernahme soll außerdem mit einem Relaunch der Hauptseite bmvi.de begonnen werden, in dessen Rahmen eine strukturelle, grafische und technische Überarbeitung der Seite erfolgen soll. Im Rahmen des Relaunches soll die Website auf eine aktuelle Version des GSB/OS (10.1) migriert und im Anschluss in Betrieb genommen werden. Der AN hat im Rahmen des Arbeitspaketes (AP) 2 „Konzeption Relaunch“ in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) die funktionalen, gestalterischen und technischen Anforderungen des BMVI an einen Website-Relaunch strukturiert zu erheben und auf dieser Basis mehrere Konzepte und einen Umsetzungsplan zu entwerfen. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es zur Beauftragung der Entwicklung und Umsetzung von Sonderseiten kommen. Die entstehenden Aufwände werden nach Bedarf gesondert abgerechnet. Zudem soll das BMVI bei der Kommunikation über die sozialen Netzwerke und der Contentproduktion unterstützt werden.
Hauptsächlich am Sitz des Auftragnehmers und im BMVI Berlin
Mit der Ausschreibung wird ein gesamtverantwortlicher Dienstleister gesucht, der den Weiterbetrieb, die Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Online-Kommunikation, den Relaunch, die strategische Weiterentwicklung sowie den sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Internetplattformen des BMVI aus einer Hand leistet.
Die Leistung umfasst folgende Arbeitspakete:
— Arbeitspaket 1: 1:1 Übernahme der bestehenden Internetpräsenz vom bisherigen AN und Weiterbetreib,
— Arbeitspaket 2: Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Online-Kommunikation und Konzeption des Relaunch,
— Arbeitspaket 3: Relaunch und Migration der Altdaten,
— Arbeitspaket 4:Technischer Betrieb (Hosting) des Gesamtsystems,
— Arbeitspaket 5: Redaktionelle Pflege und Betreuung der Webseite inklusive der verschiedenen Sozialen Kanäle des BMVI,
— Arbeitspaket 6: Grafik und Design für weitere Inhalte der Webseite,
— Arbeitspaket 7: Weiterentwicklung und Anpassung im Rahmen der Online-Kommunikation des Ministeriums,
— Arbeitspaket 8:Weitere Leistungen (Bedarfspositionen).
Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform (Arbeitspakete 5 bis 8) sollen über einen Zeitraum bis 31.12.2023, zzgl. einer möglichen Verlängerung um ein Jahr erbracht werden.
— der Betrieb und die Weiterentwicklung der Internetpräsenz (Arbeitspakete 5 bis 8) kann optional bis zum 31.12.2024 verlängert werden,
— die Beauftragung der Leistungen des Arbeitspakets 8 „weitere Leistungen (Bedarfspositionen)“ erfolgt bedarfsweise, nur auf gesonderte Beauftragung durch den AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2050/L21 -Erstellung des Gesamtsystems, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Systembetrieb und laufende Betreuung und Weiterentwicklung inkl. Systemservice der Internetplattform www.bmvi.de sowie der Sozialen Kanäle des BMVI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)
Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).