Erneuerung der Kopfebene des Reserve-Informationssystems (RIS-Zentrale) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020006052

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stromnetz-berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=HpM%252fwz%252fS1WM%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung der Kopfebene des Reserve-Informationssystems (RIS-Zentrale)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020006052
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Detailspezifikation (Phase 1) und Lieferung, Konfiguration, Inbetriebnahme (Phase 2) der Kopfebene eines neuen RIS-Leitsystems sowie Abschluss eines Servicevertrages.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
32422000 Netzkomponenten
32424000 Netzwerkinfrastruktur
32425000 Netzbetriebssystem
42961200 Scada oder gleichwertiges Radiotelemetriesystem
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
48151000 Computersteuerungssystem
48800000 Informationssysteme und Server
48810000 Informationssysteme
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Anzubieten sind die Lieferung der Software-, Hardware- und Netzwerkkomponenten für die Kopfebene des Reserve-Informationssystems, die Detailspezifikation in Form eines Pflichtenhefts für die projektspezifischen Konfigurationen und Anpassungen, die Konfiguration und Anpassung der Software an die kundenspezifischen Anforderungen, die Unterstützung bei Test und Inbetriebnahme aller zur Erfüllung der Aufgabenstellung notwendigen Funktionen, die Inbetriebnahme des Systems einschließlich Dokumentation und Schulung des Personals des Auftraggebers sowie ein Servicevertrag.

Das zu beschaffende System muss unter anderem folgende Funktionen aufweisen:

SCADA-Grundfunktionen (Meldungsverarbeitung, Mess- u. Zählwertverarbeitung, Prozesssteuerungen); Abbildung von Markierungen; Redundanzfunktion; Funktionen für die Datenaufbereitung. Das neue System muss zudem den Anforderungen zur Informationssicherheit nach §11 Abs. 1a EnWG und dem damit in Verbindung stehenden IT-Sicherheitskatalog der BNetzA genügen. Die neue Kopfebene des Reserve-Informationssystems ist durch den Bieter komplett zu errichten und in deutscher Sprache zu erstellen.

Der Liefer- und Leistungsumfang besteht im Wesentlichen aus:

Zentrale redundante Hardware am Hauptstandort; Arbeitsplätze an 2 Betriebsführungsstandorten abgesetzt vom Hauptstandort; Schnittstellen in die Bürowelt und zu anderen Verarbeitungssystemen; Prozessankopplung mit dem Protokoll IEC 60870-5-104; Anwender- und Systemsoftware; Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit auf der Basis geltender Normen und Richtlinien ISO/IEC 27001 und 27002.

Zur Projektrealisierung und Systemeinführung notwendige Dienstleistungen umfassen u. a.: Projektmanagement; Systemanalyse/Pflichtenheft; Datenmodellierung, Parametrierung und Bildgenerierung; Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme; Qualitätssicherung und Prüfungen (Werkfunktions- (FAT) und Inbetriebnahmeprüfung (SAT)); Schulung für Betriebspersonal und Daten- und Systemadministration; vollständige Dokumentation.

Die Leistungserbringung erfolgt schrittweise in folgenden Phasen: 1. Detailspezifikation/Erstellung Pflichtenheft;

2. Realisierung.

Die Beauftragung der Phase 2 erfolgt als Option durch den AG nach Fertigstellung und Freigabe des Pflichtenheftes.

Zusätzlich ist ein Servicevertrag für die anschließende Wartung und Pflege des Systems anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Zu diesem Punkt siehe bitte die Ausführungen unter VI.3) B. dieser Bekanntmachung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Phase 2 (Realisierung)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):

Register A) [Mindestbedingung]

Anschreiben mit Kurzdarstellung und Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und — im Falle einer Bewerbergemeinschaft — Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung

Register B) [Mindestbedingung]

Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. (Alternativ zu dem hier geforderten Nachweis akzeptiert die Vergabestelle auch den Nachweis einer entsprechenden gültigen Registrierung bei Connexio/Achilles Deutschland.)

Register C) [Mindestbedingung]

Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder Eigenerklärung über das Vorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.

Register D) [Mindestbedingung]

Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt „Formblatt Eigenerklärung zu GWB, AEntG und MiLoG“ zu nutzen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Register E [Mindestbedingung]

Angabe von Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie spezifischer Umsatz im Bereich der Netzleittechnik in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; der durchschnittliche Umsatz im Bereich der Netzleittechnik muss über die letzten 3 Jahre mindestens 1,0 Mio. Euro pro Jahr betragen.

Umsätze von Bewerbergemeinschaften sind zu addieren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Register F [Mindestbedingung]

Angaben über die personelle Ausstattung; hiervon mindestens 10 Mitarbeiter im Bereich Netzleittechnik für Projektabwicklung, Softwareentwicklung und Support

Register G [Mindestbedingung]

Jeder Bewerber muss nachweisen, dass er über das Know-how für den angefragten Leistungsumfang im Bereich von Leitsystemen gemäß der Beschreibung II.2.4 verfügt. Dieses muss über eine Referenzliste mit mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 10 Jahre) mit einem zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungsspektrum nachgewiesen werden. Vergleichbar sind die Referenzen insbesondere dann, wenn Sie sich auf die im Abschnitt VI.3) B. 3) genannten Merkmale/Leistungsanforderungen beziehen. Insgesamt müssen alle genannten Merkmale mindestens 1x referenziert werden.

Hierzu ist vom Bewerber das zur Verfügung gestellte Formblatt auszufüllen.

Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3 „Zusätzliche Angaben“) dieser Bekanntmachung.

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3), Register F und G der Bekanntmachung vorzulegen, wobei die Referenzangaben aus Register G nur für den Bereich eingetragen werden müssen, die vom Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem jeweiligen Nachunternehmer erbracht werden. Den Nachweis unter III.1.3), Register G der Bekanntmachung haben nur die Bewerbermitglieder oder Nachunternehmer vorzulegen, die die genannten Leistungsbereiche in der späteren Projektrealisierung erbringen sollen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.

Register H) [Mindestbedingung]

Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems gemäß der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.

Register I) [Mindestbedingung]

Bestätigung des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist und zusichert die Angebots-, Vertrags- und Projektabwicklung, auch in allen Unterlagen, Zeichnungen, Systemen, Dokumentationen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Zu diesem Punkt siehe bitte die Ausführungen unter VI.3) dieser Bekanntmachung.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrages erklärt der Bieter, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat und im Auftragsfall einhält. Der Kodex findet sich unter „Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/ Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.

2. Auf Grund des Status des AG als Teil der kritischen Infrastruktur kann als Teil der ISMS-Zertifizierung des AG ggf. eine vor Ort — Auditierung des AN auf Einhaltung der Vorgaben zur Informationssicherheit entsprechend DIN / ISO 27001 bei der Ausführung des Auftrages erforderlich werden. Mit Einreichung des Teilnahmeantrages erklärt sich der Bieter grundsätzlich hierzu bereit. Inhalte, Art und Umfang der Auditierung werden zwischen AG und AN rechtzeitig abgestimmt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/05/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Formale Vorgaben an die Bewerbung:

1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Die Nutzung des Portals deutsche-eVergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei. Teilnahmeanträge müssen über dieses Portal eingereicht werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.

3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.

4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.

5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.

6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:.

a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z. B. durch Verpflichtungserklärung).

b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.

Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen

7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein —, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.

8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter: „CSR Risikoländer“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/ Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.

9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.

10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.

11. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – sind verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bereitgestellte Formular zu nutzen. Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen und entsprechende Nachunternehmen für die Eignungsleihe benennen, haben auch die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

12. Fragen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.

13. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.

B) Abschichtung:

Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

1. Formale Prüfung,

2. Eignungsprüfung,

3. Abschichtung.

Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen 5 Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema:

Erfüllen mehr als 5 Teilnehmer alle Eignungskriterien, wird eine Rangfolge der Teilnahmeanträge auf Basis der Abdeckung des im Formblatt aufgelisteten Funktionsumfanges durch die angegebenen Referenzen ermittelt. Dazu werden alle eingereichten wertbaren Referenzen ausgewertet und je abgedeckter Funktion/Anforderung ein Punkt vergeben. Bei Nichterfüllung des Leistungsmerkmals gibt es null Punkte. Eine Mehrfachwertung von Anforderungen durch mehrere Referenzen erfolgt. Die Rangfolge ergibt sich aus der Summe der jeweils erzielten Punkte. Haben Teilnehmer die gleiche Punktzahl erzielt, erhält der Teilnehmer mit der größeren Zahl wertbarer Referenzen den Vorzug. Bei gleicher Punktzahl und gleicher Anzahl wertbarer Referenzen, erhält der Teilnehmer den Vorzug, dessen Referenzen aktuelleren Datums sind.

Folgende Funktion/Anforderung werden je Referenz zugrunde gelegt:

1) SCADA-Grundfunktionen (Meldungsverarbeitung, Messwertverarbeitung, Prozesssteuerungen);

2) Leitsystem mit einem Mengengerüst von mindestens 2 000 Meldungen und 500 Befehlen;

3) Führen von Markierungen;

4) Redundanzfunktion;

5) Abgesetzte Arbeitsplatzumgebungen an weiteren Standorten;

6) Testsystem zur Qualitätssicherung bei Software-Updates;

7) Fernwirkanbindung mit Protokoll IEC 60870-5-104;

8) Mindestens 1 000 fernwirktechnisch angebundene Datenpunkte.

Gewertet werden nur die im Formblatt 8 — Referenzen eingetragenen Referenzen, die in den letzten 10 Jahren realisiert und dessen ordnungsgemäße Leistungserbringung vom Referenzgeber mit seiner Unterschrift bestätigt wurden.

Insgesamt können max. 40 Punkte für den Nachweis entsprechender Referenzen erreicht werden. Diejenigen max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktezahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich vor, die Anzahl von 5 Bewerber nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.

C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe:

Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:

1. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert;

2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung;

3. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen;

4. Im Falle von Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung). Es ist beabsichtigt, mit den nach Anwendung der Zuschlagskriterien auf die Erstangebote drei bestplatzierten Bietern in Verhandlungen zu treten;

5. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers;

6. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen;

7. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:

a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB);

b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB);

c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB);

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/04/2021