BIM-Planung Dresden-Neustadt Ern. hist. Gipsdecke und Dachkonstruktion Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51256
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Dresden-Neustadt Ern. hist. Gipsdecke und Dachkonstruktion
BIM-Planung Dresden-Neustadt Ern. hist. Gipsdecke und Dachkonstruktion.
Dresden
BIM Planungsleistungen entsprechend den Leistungsbeschreibungen Objektplanung Gebäude, Fachplanungen Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik
Zur Grundinstandsetzung/Erneuerung der historischen Dach-/Deckenkonstruktion Empfangsgebäude Bahnhof Dresden-Neustadt.
Leistungen der Leistungsphasen 3-7
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:
70 %-Wichtung des Angebotspreises (übertragene + optionale Leistungen).
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
— 5 Punkte erhält der niedrigste Angebotspreis,
— 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises,
— Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
20 %-Wichtung des durchschnittlichen Stundensatzes der angebotenen Stundensätze für Planungsleiter/Ingenieur
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
— 5 Punkte erhält der niedrigste Stundensatz,
— 0 Punkte erhält höchste Stundensatz,
— die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten und höchsten Stundensatz interpoliert.
10 %-Wichtung des durchschnittlichen Stundensatzes der angebotenen Stundensätze für wirtsch./techn. Mitarbeiter
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
— 5 Punkte erhält der niedrigste Stundensatz,
— 0 Punkte erhält höchste Stundensatz,
— die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten und höchsten Stundensatz interpoliert.
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.
Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für den Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass das Unternehmen den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner: (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, einhält und diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholt und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegt, Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden,
— Benennung des beabsichtigten einzusetzenden qualifizierten Personals:
1. Planungsleiter:
Ingenieur mit Hochschul- und/oder Fachhochschulabschluss aus dem Fachgebiet Architektur- und/oder Bauingenieurwesen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
Name und Nachweis von mindestens 2 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Planungsleiter tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Abgeschlossene Planung der Lph 1 bis 8 der HOAI eines denkmalgeschützten Objektes mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 1,5 Mio. EUR.
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen, dazugehörende Referenzdatenblätter sind beizufügen.
2. Fachplaner Objektplanung Gebäude:
Ingenieur mit Hochschul- und/oder Fachhochschulabschluss aus dem Fachgebiet Architektur- und/oder Bauingenieurwesen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
Name und Nachweis von mindestens 2 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Planer tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Abgeschlossene Planung der Lph 1 bis 8 der HOAI eines denkmalgeschützten Objektes mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 1,5 Mio. EUR.
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen, dazugehörende Referenzdatenblätter sind beizufügen.
3. Fachplaner Tragwerksplanung:
Ingenieur mit Hochschulabschluss aus dem Fachgebiet Bauingenieurwesen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
Name und Nachweis von mindestens 2 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Planer tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Abgeschlossene Planung der Lph 1 bis 6 der HOAI eines denkmalgeschützten Objektes mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 1,5 Mio. EUR.
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen, dazugehörende Referenzdatenblätter sind beizufügen.
4. Fachplaner Technische Ausrüstung:
Ingenieur mit Hochschul- und/oder Fachhochschulabschluss und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
Name und Nachweis von mindestens 2 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Planer tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Abgeschlossene Planung der Lph 1 bis 5 der HOAI eines denkmalgeschützten Objektes mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 0,5 Mio. EUR.
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen, dazugehörende Referenzdatenblätter sind beizufügen.
5. BIM-Koordinator:
Ingenieur mit Hochschul- und/oder Fachhochschulabschluss und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
Name und Nachweis von mindestens eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Planer tätig war.
Als Referenz werden nur Planungsprojekte für Hochbau-Projekte nach BIM-Methodik mit einem Wertumfang von größer als 500 TEUR (netto) und die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden anerkannt.
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen, dazugehörende Referenzdatenblätter sind beizufügen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v. H. der Brutto-Auftragssumme,
— Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der AG hat dazu ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/64cdd149-8693-47f4-b3c0-ef427f5217a0 herunterladen werden kann.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.