Bauüberwachung S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe – Umwelt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49826
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe – Umwelt
Bauüberwachung S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe – Umwelt.
Wasser/Gewässerschutz
Hamburg, S4
Bauüberwachung S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe – Umwelt – Los 1.
— Option 1 – GJ 2023,
— Option 2 – GJ 2024,
— Option 3 – GJ 2025,
— Option 4 – GJ 2026,
— Option 5 – GJ 2027.
Immissionsschutz
Hamburg, S4
Bauüberwachung S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe – Umwelt – Los 2.
— Option 1 – GJ 2023,
— Option 2 – GJ 2024,
— Option 3 – GJ 2025,
— Option 4 – GJ 2026.
Abfallmanagement
Hamburg, S4
Bauüberwachung S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe – Umwelt – Los 3.
— Option 1 – GJ 2023,
— Option 2 – GJ 2024,
— Option 3 – GJ 2025,
— Option 4 – GJ 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Nachweise gemäß der Anlage „21FEI49826 Eignungskriterien“ sind zwingend vorzulegen und stellen die Bedingungen der Ausschreibung dar. Ein Nachweis kann auch für einzelne Lose erfolgen, da eine losweise Vergabe durchgeführt wird.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Nachweise gemäß der Anlage „21FEI49826 Eignungskriterien“ sind zwingend vorzulegen und stellen die Bedingungen der Ausschreibung dar. Ein Nachweis kann auch für einzelne Lose erfolgen, da eine losweise Vergabe durchgeführt wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Nachweise gemäß der Anlage „21FEI49826 Eignungskriterien“ sind zwingend vorzulegen und stellen die Bedingungen der Ausschreibung dar. Ein Nachweis kann auch für einzelne Lose erfolgen, da eine losweise Vergabe durchgeführt wird.
Nachweise gemäß der Anlage „21FEI49826 Eignungskriterien“ sind zwingend vorzulegen und stellen die Bedingungen der Ausschreibung dar. Ein Nachweis kann auch für einzelne Lose erfolgen, da eine losweise Vergabe durchgeführt wird.
— keine.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Nachweise gemäß der Anlage „21FEI49826 Eignungskriterien“ sind zwingend vorzulegen und stellen die Bedingungen der Ausschreibung dar. Ein Nachweis kann auch für einzelne Lose erfolgen, da eine losweise Vergabe durchgeführt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Nachweise gemäß der Anlage „21FEI49826 Eignungskriterien“ sind zwingend vorzulegen und stellen die Bedingungen der Ausschreibung dar. Ein Nachweis kann auch für einzelne Lose erfolgen, da eine losweise Vergabe durchgeführt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.