Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0414-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sicherheitsdienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0414-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sicherheitsdienstleistungen und anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen in den verkehrstechnischen Anlagen, Verkehrsmitteln u. Liegenschaften der BVG im gesamten Stadtgebiet.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berliner Verkehrsbetriebe AöR

Holzmarktstraße 15-17

10179 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vom AN im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die grundsätzliche Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich (gemäß Anhängen 3 und 7), u. a.:

— die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12), insbesondere der Ahndung bei Verletzung der gegenwärtigen MNB-Trageplicht durch die Benutzer der Betriebsanlagen, Fahrzeugen und Liegenschaften des AG mittels Vertragsstrafe,

— die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,

— den Schutz der Fahrgäste des AG vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,

— den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,

— den Schutz von Betriebsanlagen, Fahrzeugen und Liegenschaften des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,

— die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen auf baulich bedingten Anlagen,

— die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen,

— anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen,

— Sicherung von anlassbezogenen Sonderfahrten für Geflüchtete, in Omnibussen im Auftrag der BVG,

— Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel,- Schienenersatzverkehr (SEV) und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,

— Wahrung der Nutzungsordnung bei der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen auf vordefinierten U-Bahnhöfen (sogenannte „Kältebahnhöfe“) durch caritative Einrichtungen bzw. die Unterstützung der dafür tätigen Beschäftigten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 50,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1x maximal 24 Monate bei einseitiger Optionsziehung durch den AG bis spätestens 3 Monate vor Auslaufen der Hauptvertragslaufzeit.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 203-494670
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Sicherheitsdienstleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/03/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/04/2021