Elektro- und Fernmeldetechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_HSO_10-2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro- und Fernmeldetechnik
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper eine brandschutztechnische Sanierung ihrer Gebäude „Zuschauer- und Bühnenhaus sowie Betriebsgebäude“.
Zu diesem Zwecke erfolgt in einem ersten Schritt die Schadstoffsanierung der Deckenaufbauten im Parkettfoyer und 2.Rangfoyer im 1.Obergeschoss bis 4.Obergeschoss. Im Anschluss an die Sanierung, wird der Deckenaufbau – einschließlich der Ergänzung von Akustikmaßnahmen und der Erneuerung bzw. Sanierung der Beleuchtungsanlage – wiederhergestellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Elektro- und Fernmeldetechnikarbeiten.
Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Elektro- und Fernmeldearbeiten.
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Lieferung und Montage von ca. 480 Leuchten, ca. 28 000 m Kabel, Kabeltrassen-, kanäle und Befestigungssysteme, BOS-Kabel ca. 80 m. Zusätzlich werden ca. 110 Leuchten aus dem Bestand saniert und umgebaut. Umbau der vorhandenen Unterverteilungen und Aufbau einer EIB/KNX-Steuerung für die Beleuchtung. Demontage und Entsorgung der ca. 640 abgängigen Leuchten sowie der Leitungsnetze, De- und Remontage von Sicherheitsleuchten, Leuchten, Lautsprechern.
Der Sanierungsbereich befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude. Aufgrund der Auflagen und Abstimmungen mit dem Denkmalschutzamt wurde gemeinsam ein Beleuchtungskonzept festgelegt, in dem sowohl die architektonischen als auch die lichttechnischen Anforderungen Berücksichtigung finden. Die abgestimmten Produkte erfüllen die in dem Konzept dargelegten Anforderungen an Lichtfarbe, Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsbegrenzung.
Daher ist es zwingend erforderlich, die Beleuchtung herstellerbezogen auszuschreiben. Alternativangebote für die Beleuchtung können deshalb nicht berücksichtigt werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass in diesem Verfahren die Beleuchtungskörper nach der Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde aus architektonischen und lichttechnischen Gründen produktspezifisch ausgeschrieben werden.
Die AG weist darüber hinaus daraufhin, dass durch ein externes Unternehmen, die Firma StgLicht GmbH, beratend bei der technischen Machbarkeit/Umsetzung dieser denkmalgeschützten Bestandsleuchten tätig geworden ist. Sollte sich dieser Marktteilnehmer mit einem Angebot an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, dieses Angebot vom Verfahren auszuschließen. Stattdessen sollen gemäß § 6 EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Marktteilnehmers nicht verzerrt wird.
Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen für dieses Gewerk sowie – sofern gewünscht – eine Besichtigung/Begehung auf Anfrage zu ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte beachten Sie, dass die Mindestdeckungen der nachzuweisenden Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden insgesamt zweifach maximiert pro Jahr betragen müssen.
1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse),
4) Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Pauschalen (siehe hierzu das Formular 6-070 Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10.5 in den Vergabeunterlagen):
Für die auftraggeberseitig abgeschlossene Bauleistungsversicherung, die auch dem Auftragnehmer als Mitversichertem Versicherungsschutz gewährt, wird als Umlage 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Für die auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten sanitäre Einrichtungen, das Anlegen und Unterhalten der Baustraßen sowie der allgemeinen Baustellen- und Sicherheitsbeleuchtung werden als Umlage 0,8 % der Netto-Auftragssumme in Abzug gebracht. Für den dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustrom wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Für das dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bauwasser wird als Umlage 0,5 % der Netto- Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Sofern der Auftragnehmer begründet nachweist, dass er eine oder beide der letztgenannten Versorgungsleistungen (Baustrom und Bauwasser) nicht oder nur in einem so geringeren Umfang, dass eine Pauschalvergütung unverhältnismäßig wäre, genutzt hat, wird er von der Umlage befreit. Der Nachweis muss spätestens zusammen mit der Schlussrechnung beim Auftraggeber eingehen.
Abschnitt IV: Verfahren
20095 Hamburg, Burchardstraße 8
Eine Bieterteilnahme an der Submission ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 4.5.2021 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.