Starkstrom (Mittelspannung, Steuerkabel und Erdung) Referenznummer der Bekanntmachung: OV 072-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de/kfe
Abschnitt II: Gegenstand
Starkstrom (Mittelspannung, Steuerkabel und Erdung)
Starkstrom (Mittelspannung, Steuerkabel und Erdung)
Lieferung und Verlegung der Energie- und Steuerkabel
Anschlussarbeiten und Messungen
Trassenarbeiten in Gebäuden (im vergleichsweise geringen Umfang)
Brandschutzmassnahmen (Verkleidungen, Schottungen, soweit jetzt notwendig)
Stundenlohnarbeiten (bei Bedarf).
UKE Hamburg Eppendorf
Martinistr. 52
20251 Hamburg
Starkstrom (Mittelspannung, Steuerkabel und Erdung)
Lieferung und Verlegung der Energie- und Steuerkabel
Anschlussarbeiten und Messungen
Trassenarbeiten in Gebäuden (im vergleichsweise geringen Umfang)
Brandschutzmassnahmen (Verkleidungen, Schottungen, soweit jetzt notwendig)
Stundenlohnarbeiten (bei Bedarf).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer,
Oder:
— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend),
— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer,
Oder:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A),
— gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens das Zweifache des Auftragswertes der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer,
Oder:
— mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A),
— Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A).
Mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Submission ist nicht öffentlich. Das Submissionsergebnis wird auf die Vergabeplattform eingestellt.
Keine. Elektronische Öffnung der Angebote.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y88DT6B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.