Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing Referenznummer der Bekanntmachung: OV 063-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPDTRX/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPDTRX
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing

Referenznummer der Bekanntmachung: OV 063-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66114000 Finanzierungs-Leasing
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden im UKE-Konzern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

UKE

Martinistr. 52

20246 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und deren in den Vergabeunterlagen im einzelnen bezeichneten Tochterunternehmen (zusammen im Folgenden UKE) streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Leasingnehmer wird der jeweilige Arbeitgeber des Mitarbeitenden, also das UKE oder das entsprechende Tochterunternehmen, sein. Vor dem Abschluss der jeweiligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber muss die hierzu notwendige tarifliche Basis bestehen. Er schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab.

Das Angebot soll für alle rund 14 500 Beschäftigten des UKE gelten. Das UKE legt Wert auf ein großes Netz an Fahrradhändlern in Hamburg und der Metropolregion sowie umfassende Serviceleistungen. Das Projekt Fahrradleasing im UKE soll einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz bei den Mitarbeitenden des UKE durch eine Initiative des Arbeitgebers leisten.

Ziel ist es, den Mitarbeitenden ihr Wunsch-Fahrrad zu ermöglichen. Zur Gewährleistung der Attraktivität ist daher durch den Auftragnehmer ein umfangreiches Fahrradangebot bei mindestens 60 verschiedenen Fahrradfachhändlern bzw. Filialen im Hamburger Stadtgebiet, weiteren 100 in der Metropolregion Hamburg sowie bei Online-Fachhändlern anzubieten. Dadurch wird sichergestellt, dass das Angebot für die Mitarbeitenden eine große Bandbreite unterschiedlicher Fahrradtypen (u.a. City-Bike, Mountain-Bike, Trekking-Bike, Lastenfahrrad, Rennrad) und Fahrradmarken um-fasst.

Die Mitarbeitenden des UKE können auf Wunsch ein Fahrrad ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h – sogenannte E-Bikes/Elektro-Fahrräder oder Pedelec (Pedal Electric Cycle – ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht) zur dienstlichen und privaten Nutzung, im Rahmen einer Dienstrad-Überlassung, nutzen. Es sollen ausschließlich neue Fahrräder und Pedelecs angeboten werden.

Das Leasingangebot muss sich auf Fahrräder mit einem Verkaufspreis zwischen 700 bis [Betrag gelöscht] EUR erstrecken. Die Beträge enthalten bereits die Umsatzsteuer und beziehen sich auf den tatsächlichen Kaufpreis des Fahrrades, der der oder dem Mitarbeitenden durch den Fahrradhändler angeboten wurde, einschließlich der aus dem gültigen Produktangebot konfigurierbaren Ausstattungsvarianten und Sonderausstattungen.

Voraussetzung für den Abschluss des Rahmenvertrags bzw. der Einzel-Leasingverträge ist eine gültige Vollkaskoversicherung, unter Ausschluss eines Selbstbehaltes für den Leasingnehmer und den Fahrradnutzer. Diese Fahrradversicherung wird vom Auftragnehmer unter Einbeziehung einer Versicherungsgesellschaft gestellt und läuft während der gesamten Laufzeit des Einzel-Leasingvertrages. Der Versicherungsschutz muss jeweils spätestens ab Gefahrübergang auf das UKE und/oder den Mitarbeitenden bestehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Bestellprozess / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Implementierungskonzept / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das UKE hat das einseitige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung dreimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (sog. Präqualifikationsverzeichnis) oder über eine Zertifizierung, ergänzt durch geforderte auftragsbezogene Einzelnachweise, erbringen.

Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen deren Präqualifikation ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise nachzuweisen.

Die präqualifizierten Bieter haben auf jeden Fall ihrem Angebot das Formblatt 01a, als Bietergemeinschaft das Formblatt 01b auszufüllen, dem Angebot beizufügen und die Präqualifizierungsstelle sowie ihre Präqualifikationsnummer anzugeben. Darüber hinaus haben sie darauf zu achten, ob die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten und für den Auftraggeber einsehbaren Nachweise, die im Folgenden geforderten Nachweise mit abdecken. Soweit dies nicht der Fall ist, sind dem Angebot neben der Angabe der Präqualifizierungsstellen und der Präqualifizierungsnummern die entsprechenden Nachweise der Aufzählung unten beizufügen.

Nicht präqualifizierte Bieter haben dem Angebot in jedem Fall die folgenden Nachweise beizufügen.

a) Bei Einzelbietern: Die Angaben zum Unternehmen des Bieters auf dem Vordruck „Unternehmensangaben Einzelbieter“ (Formblatt zu Anlage 01a). Der Anlage 01a ist vom Bieter ein Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens beizufügen; dieser Nachweis muss die aktuellen Verhältnisse bei Absendung des Angebots wiedergeben und darf nicht älter als 2 Monate vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes sein.

b) Bei Bietergemeinschaften: Jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot als dessen Anlage 01b eine Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, in der die Angaben zu den Unternehmen der Mitglieder und eine Bevollmächtigung eines der Mitglieder für das Vergabeverfahren und im Auftragsfall für die Vertragsdurchführung enthalten sind.

c) Vom Bieter erstellte Unternehmensbeschreibung, der für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereiche, der aktuellen Geschäftstätigkeit und der aktuellen Marktpositionierung. Der Bieter hat die Unternehmensbeschreibung als Anlage 02 seinem Ange-bot beizufügen. Der Auftraggeber stellt für die Unternehmensbeschreibung keinen Vordruck zur Verfügung. Der Bieter hat die Unternehmensbeschreibung selbst zu erstellen und dem Angebot beizufügen.

d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. zur Selbstreinigung/Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen.

e) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Eigenerklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung (bestehende Haftpflichtversicherung oder eine verbindliche Zusage des Bieters, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen.

Bankerklärung der Hausbank des Bieters.

b) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bieter gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachte Leistungen.

b) Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bieters. Der Auftraggeber stellt für den QM-Nachweis Vordrucke zur Verfügung; die dortigen Hinweise sind zu beachten. Verfügt der Bieter über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Formblatt in Kopie beizufügen. Hat der Bieter allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese auf dem Formblatt detailliert zu beschreiben. Bietergemeinschaften oder Bieter, die sich privilegierter Nachunternehmer bedienen wollen haben zusätzliche Erklärungen auf einem weiteren Vordruck "Qualitätsmanagement Zusatzerklärung" abzugeben; die dortigen Hinweise sind zu beachten.

c) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, ob er/sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja, ist in der Liste privilegierter Nachunternehmer der vollständige Name (Firma) und Adresse des privilegierten Nachunternehmers anzugeben und dessen Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall abzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden.

Ein Referenzauftrag wird nur dann als vergleichbar anerkannt, wenn das auftraggebende Unternehmen mindestens über 9 000 Mitarbeiter verfügt, von denen in der Auftragslaufzeit mindestens 10 % von dem Dienstrad-Leasing-Angebot des Bieters Gebrauch gemacht haben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/05/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/05/2021
Ortszeit: 13:00
Ort:

Elektronisch im Vergabeportal

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2024

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPDTRX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2021