Suhrenkamp 92 – Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel Planung Freianlagen – LPH 3-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_JVA_Fuhlsbüttel_Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Suhrenkamp 92 – Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel Planung Freianlagen – LPH 3-9
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz beabsichtigt eine Teilfläche des aktuellen Geländes der JVA Fuhlsbüttel in 22335 Hamburg abzugeben. Zu diesem Zwecke ist geplant, die sich auf der Teilfläche befindlichen Nutzungseinheiten durch die Realisierung zweier Neubauten auf die weiterhin durch die Anstalt genutzte Fläche zu verlagern. Ein bereits bestehender Sportplatz sowie ein Volleyballfeld sind zugunsten der Errichtung von einem der vorgenannten Neubauten zu versetzen. Die aktuelle Versorgungsstruktur der JVA Fuhlsbüttel sowie die Wegeführungen auf dem Anstaltsgelände sind aufgrund der Abgabe der Teilfläche anzupassen. Zur Abgrenzung der verbleibenden Anstaltsfläche gegenüber der abzugebenden Teilfläche ist außerdem die Außensicherung der JVA Fuhlsbüttel in Teilen neu zu planen und zu versetzen. Hierfür sind einige Bestandsbauten vollständig oder in Teilen zurückzubauen. Darüber hinaus soll das vorhandene veraltete PNA-System für die gesamte Anstalt auf ein neueres System umgestellt werden. Das gesamte Vorhaben steht unter der Notwendigkeit, dieses bei laufendem Anstaltsbetrieb umzusetzen.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt dabei in 4 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 3 bis 4,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7,
— Stufe 3: Leistungsphase 8,
— Stufe 4 (optional): Leistungsphase 9.
Mit vorliegendem Vergabeverfahren werden die benötigten Planungsleistungen im Bereich Objektplanung Freianlagen für die Leistungsphasen 3 bis 9 ausgeschrieben. Eine Vorplanung der Freianlagen liegt bereits vor.
Die Planung der technischen Anlagen in den Außenanlagen wurde gesondert ausgeschrieben und ist nicht Teil der hiermit ausgeschriebenen Leistung. Das Ingenieurbauwerk der zu planenden neuen Haftmauer zur Abgrenzung der verbleibenden Anstaltsfläche gegenüber der abzugebenden Teilfläche ist bereits beauftragt und ebenfalls nicht Teil der hiermit ausgeschriebenen Leistung.
Für die geplante Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel sind die Wegeführungen und Außenflächen der ca. 93 199 m2 großen und im Besitz der Anstalt verbleibenden Fläche in Teilen anzupassen. Dies gilt vor allem für Wegeführungen und Außenflächen im Bereich der geplanten neuen Außensicherung sowie in den Bereichen der geplanten Neubauten. Die für die Neuplanung der Außenflächen erforderlichen Rückbauten, Sicherungsarbeiten von Bewuchs und Gelände, Umplanungen bestehender Strukturen und ggf. herzustellenden notwendigen Provisorien sind Teil der hier ausgeschriebenen Planungsleistung. Neu- oder umzuplanende Zaunanlagen in den Außenanlagen der JVA Fuhlsbüttel sind Teil der hier ausgeschriebenen Planungsleistung, sofern es sich um nicht detektierte Zaunanlagen handelt.
Zur Realisierung des geplanten Neubaus des Gebäudes A sind einige bestehende Sportflächen der Anstalt zu versetzen bzw. an geeigneter Stelle neu zu planen. So müssen z. B. das bestehende Fußballfeld, welches unter anderem auch für Spiele der Kreisklasse der Eintracht Fuhlsbüttel genutzt wird, sowie ein Volleyballfeld zugunsten des geplanten Neubaus versetzt und an geeigneter Stelle geplant und neu errichtet werden. Aufgrund des Ligabetriebes sind bei dem zu planenden Fußballfeld die erforderlichen Mindestmaße nach den Regeln des DFB zu berücksichtigen. Fest verbaute Outdoor-Sportgeräte, die im Bereich des geplanten und neu verorteten Volleyballfeldes liegen, sind zu versetzen und in der Nähe des neu geplanten Fußballfeldes zu verorten. Zusätzlich sind die Wegeführungen und Grünflächen sowie nicht detektierte Zaunanlagen im Bereich der zu versetzenden bzw. neu zu errichtenden Sportflächen zu planen.
Für den Neubau des Gebäudes A sind die zugehörigen Außenanlagen und Zuwegungen zu planen. Die nahegelegene historische Bestandsmauer ist dabei zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren. Da es sich bei dem Gebäude um ein Schul- und Ausbildungsgebäude handelt, in dem unter anderem auch Garten- und Landschaftsbauer ausgebildet werden, sind in den Außenanlagen unter anderem Anbauflächen sowie ein Gewächshaus vorzusehen. Des Weiteren sind für die GALA erforderliche Lagerflächen, Materialbuchten sowie Abfallcontainer zu berücksichtigen. Zwischen den GALA Außenflächen des Gebäudes A und dem neu zu errichtenden Fußballfeld ist ein Ballfangzaun vorzusehen. Das Gebäude inkl. seiner Außenbereiche ist durch weitere Zaunanlagen von den übrigen Bereichen der Anstalt abzugrenzen.
Für den Neubau des Gebäudes B sind die zugehörigen Außenanlagen und Zuwegungen zu planen. So ist vor dem Gebäude unter anderem ein Rangierhof für große Fahrzeuge anzulegen sowie die bestehenden Zaunverläufe zu nahestehenden Bestandsbauten anzupassen. Darüber hinaus sind die Zuwegungen und Zugänge vom bestehenden Innenhof der Pforte Am Hasenberge zum Gebäude B zu planen. Die bestehende Haftmauer sowie die im Innenhof vorhandenen Bauten sind dabei in der Planung zu berücksichtigen und zu integrieren.
Im Bereich des Verlaufes der neuen Außensicherung, welche zur Abgrenzung der abzugebenden Fläche gegenüber der im Besitz der Anstalt verbleibenden Fläche dient, sind die Außenfächen sowie die Wegeführungen anzupassen.
Für vorgenannte Leistungsbeschreibung sind die Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen der Leistungsphasen 3-9 in Anlehnung an die HOAI 2021 sowie gem. dem dieser Ausschreibung beiliegenden Vertragsmuster (Anlage 6) zu erbringen. Eine Vorplanung der Freianlagen zur Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel liegt bereits vor und dient als Grundlage der weiteren Planung. Die Planungsunterlagen der Vorplanung werden nach erfolgter Beauftragung und Sicherheitsüberprüfung übergeben.
Das gesamte Vorhaben steht unter der Notwendigkeit der Ausführung im laufenden Betrieb. Hierauf ist gerade in Bezug auf die Planung der Wegeführungen ein besonderes Augenmerk zu legen, da der Betrieb und die Versorgung auf der Anstaltsfläche zu jeder Zeit gegeben bleiben muss.
Die Beauftragung der Planung der Freianlagen erfolgt stufenweise und wird wie folgt vorgesehen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 3 bis 4,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7,
— Stufe 3: Leistungsphase 8,
— Stufe 4 (optional): Leistungsphase 9.
Die Planung der technischen Anlagen in den Außenanlagen sowie das Ingenieurbauwerk Haftmauer sind nicht Teil des hier ausgeschriebenen Leistungsumfangs.
Die Beauftragung der Planung der Freianlagen erfolgt stufenweise und wird wie folgt vorgesehen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 3 bis 4,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7,
— Stufe 3: Leistungsphase 8,
— Stufe 4 (optional): Leistungsphase 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 I VgV (z. B. Hochschulabschlusszeugnis als Architekt) des vorgesehenen Projektleiters
Nachweis von folgenden Projektreferenzen und Kriterien:
Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
1.a) Vergleichbare Planungsleistungen für die Planung der Freianlagen, wie z. B. Freianlagen für den Justizvollzug oder die Polizei sowie Planung und Umsetzung von Freianlagen im Bestand von Justizvollzugsanlagen oder Anlagen der Polizei,
b) Leistungsphasen: 3-8, wobei die Leistungsphase 8 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zwingend vollständig erbracht worden sein muss,
c) Projektabschluss: nicht vor dem 1.1.2011,
d) Mindestbausumme (KG 200 + 500): 1 Mio. EUR netto.
Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 Projektbeschreibung über die beauftragten Leistungen in max. einer DIN A4-Seite einzureichen und – sofern vorliegend – ein zugehöriges Referenzschreiben des Referenzgebers beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen durch den Referenzgeber vorzunehmen.
Die Projektbeschreibung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Projektsumme,
2. Bausumme (KG 200 + 500),
3. Ausführungszeitraum,
4. Beauftragte Leistungsphasen,
5. Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms.
Hinweis: Die einzureichenden Projektreferenzen können sowohl zum Nachweis der Eignung als auch zur Erfüllung des Zuschlagskriteriums unter Ziffer 4.3.1 (2.2 der Wertungsmatrix) herangezogen werden. Es muss aus den Projektreferenzen für die Wertung unter Ziffer 4.3.1 Nr. 2.2 der Wertungsmatrix jedoch eindeutig hervorgehen, dass diese nachweislich von dem vorgesehenen Projektleiter persönlich erbracht wurden.
2. Es müssen jeweils mindestens 2 persönliche Projektreferenzen des vorgesehenen Projektleiters über vergleichbare Leistungen, wie z. B. Freianlagen für den Justizvollzug oder die Polizei sowie Planung und Umsetzung von Freianlagen im Bestand von Justizvollzugsanlagen oder Anlagen der Polizei eingereicht werden.
Diese müssen jeweils die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
a) Abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 3-8
b) 1 Projektbeschreibung in max. 1 DIN A4-Seite
Die Projektbeschreibung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1) Projektsumme,
2) Ausführungszeitraum,
3) beauftragte Leistungsphasen,
4) Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms,
3. Fest angestellte Architekten in den Jahren 2018, 2019, 2020: 3 Architekten.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 I VgV (z. B. Hochschulabschlusszeugnis als Architekt) des vorgesehenen Projektleiters
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]