BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40988
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)
Hamburg (Sitz PL)
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren istfristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg (Sitz PL)
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd.
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
NT03 Leistungen bis zum Planungsabbruch Variante 8.1/8.2
Gegenstand des Vertrags sind die Planungsleistungen der Gewerke KIB, VA, Ausrüstungstechnik, Geologie, Schall & Erschütterung sowie Umwelt in o. g. Projekt. Aus den den Bietern übergebenen Unterlagen zur Angebotserstellung (auch Bietergespräch vom 22.1.2020) wurden von den 3 zu planenden Varianten, die Variante 16.1 und die Variante 8.1/8.2, die sich in ihrer Lage räumlich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, aufgezeigt. Eine dritte Variante wurde im Bietergespräch angekündigt, jedoch erst im Planungsauftaktgespräch näher definiert (Variante 11, ca. 50 km nach Westen abgesetzt).
Seitens der DB Netz AG wurde im September 2020 entschieden, die Variante 8.1/8.2 nicht weiter zu beplanen. Dabei wurde zunächst die Honorarminderung für die entfallenden Varianten, also auch Varianten 8.1/8.2, berechnet und komplett in Abzug gebracht. Die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Planungsleistungen der Variante 8.1/8.2 bis zum Planungsabbruch sollen über NT03 geregelt und abgerechnet werden.
Der AN wurde mit der Planung von 3 Varianten beauftragt. Die Variante 8.1/8.2 wurde dem AN im Bietergespräch mitgeteilt und per Lageplanskizze dargestellt. Seitens der DB Netz AG wurde im September 2020 entschieden, die Variante 8.1/8.2 nicht weiter zu beplanen und die bis dato erarbeiteten Planungen qualifiziert abzuschließen und an den AG zu übergeben. Der AN hat per NT 02 die Honorarminderung für die entfallenden Planungsleistungen für die Varianten 8.1/8.2 ausgewiesen und in Abzug gebracht. Der tatsächlich entstandene Aufwand soll per NT 03 abgerechnet werden. Ein Auftragnehmerwechsel war nicht möglich, da die Planungen der Varianten 8.1/8.2 ab Leistungsbeginn durchgeführt wurden und nachträglich vom AG entschieden wurde, die Variante 8.1/8.2 nicht weiter zu verfolgen.