Planung Stg.-Feuerbach, Umbau und Sanierung Empfangsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Stg.-Feuerbach, Umbau und Sanierung Empfangsgebäude
Stuttgart-Feuerbach, Sanierung und Umbau des Empfangsgebäudes, energetische Sanierung
Objektplanung Leistungsphasen 3 + 4, optional 5- 8
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-4, optional 5 + 6.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Gebäude Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Systembedingt nachfolgend die Korrektur für den Abschnitt I: Auftraggeber
I.1): Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung Stg.-Feuerbach, Umbau und Sanierung Empfangsgebäude
Stuttgart-Feuerbach, Sanierung und Umbau des Empfangsgebäudes, energetische Sanierung
Objektplanung Leistungsphasen 3 + 4, optional 5-8
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-4, optional 5 + 6.
LÄA 03: Aufgrund eines 2014 stattgefundenen Aufpralls eines Güterzugs in den Kopfbau Nord des Empfangsgebäudes muss das Schadensbild jetzt genauer untersucht werden. In den derzeitigen Leerstand soll in eine fastfood Gastronomie geplant und verpachtet werden.
In 2014 ist aufgrund einer Entgleisung ein Güterzug in den Kopfbau Nord des Empfangsgebäudes gefahren. Der Schaden wurde provisorisch repariert da sich im Kopfbau nur eine alte leerstehende Gepäckabfertigung befand.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Gebäudes soll auch der Leerstend der Gepäckabfertigung und der darüberliegenden Wohnungen wieder einer Vermarktung zugeführt werden. Dazu muss zwingend die Statik überprüft werden. Das Schadensbild zeigt nicht definierbare Risse, die statisch untersucht werden müssen um ein schlüssiges Sanierungskonzept erstellen zu können. Dies muss als zusätzliche Leistung im Zusammenhang mit der Gesamtstatik geleistet werden.