Planung Stg.-Feuerbach, Umbau und Sanierung Empfangsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Stg.-Feuerbach, Umbau und Sanierung Empfangsgebäude
Stuttgart-Feuerbach, Sanierung und Umbau des Empfangsgebäudes, energetische Sanierung
Objektplanung Leistungsphasen 3 + 4, optional 5-8
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-4, optional 5 + 6.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Gebäude Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Systembedingt nachfolgend die Korrektur für den Abschnitt I: Auftraggeber
I.1): Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung Stg.-Feuerbach, Umbau und Sanierung Empfangsgebäude
Stuttgart-Feuerbach, Sanierung und Umbau des Empfangsgebäudes, energetische Sanierung
Objektplanung Leistungsphasen 3 + 4, optional 5-8
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-4, optional 5 + 6
LÄA 02: Aufnahme des Zwischengeschosses zur Verpachtung, 4 Wohnungen überwiegend Leerstand zur Neuvermietung, Dach- und Speichergeschoße als Flächen für TGA-Planung
In der ursprünglichen Planung Lph 1/2 war die Vermarktung des Zwischengeschosses und die Vermietung der Wohnungen nicht geplant. Ebenfalls war nicht vorgesehen, Technik in die Speichergeschosse auszulagern.
Nach Entscheidung der Vermarktung, Wohnungen wieder zu vermieten, mussten diese planerisch aufgenommen und beplant werden.
Ebenfalls hat eine tiefere Planung der TGA-Ausrüstung ergeben, dass aus wirtschaftlichen Gründen Lüftungsgeräte in die Speichergeschosse gesetzt werden sollen. Auch hier wurde eine gesonderte Aufnahme der Bauteile erforderlich.