Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von gefährl. Abfällen (AVV-Nrn.: 190107*,190115*,100116*)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 30 / 7592-2434
Fax: +49 30 / 7592-2460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von gefährl. Abfällen (AVV-Nrn.: 190107*,190115*,100116*)
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von gefährl. Abfällen (AVV-Nrn.: 190107*,190115*,100116*)
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung (AVV- Nr. 19 01 07*) und von Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält (AVV- Nr. 19 01 15*), und von Filterstäuben aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV-Nr. 10 01 16*), einschließlich Verwiegung und Nachweisführung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von gefährl. Abfällen (AVV-Nrn.: 190107*,190115*,100116*) aus der Abgasbehandlung.
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung (AVV- Nr. 19 01 07*) und von Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält (AVV- Nr. 19 01 15*), und von Filterstäuben aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV-Nr. 10 01 16*), einschließlich Verwiegung und Nachweisführung.
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Gegenstand ist die einmalige Verlängerung eines bestehenden Vertrages über die Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung (AVV- Nr. 19 01 07*) und von Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält (AVV- Nr. 19 01 15*), und von Filterstäuben aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV-Nr. 10 01 16*), einschließlich Verwiegung und Nachweisführung für den Zeitraum eines Jahres bis zum 31.12.2021.
Die Verlängerung ist erforderlich, um die Sicherstellung der reibungslosen Entsorgung und damit der Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Auf Grund der besonderen Covid19-Lage und den besonderen Herausforderungen durch die Umstellung des gesamten operativen Betriebs der BSR zur pandemiebedingten Risikominimierung kann das in Vorbereitung befindliche Vergabeverfahren nicht fristgerecht durchgeführt und abgeschlossen werden. Um die Eindämmung des Virus zu erreichen, wurden zahlreiche und umfangreiche Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, um den Betrieb trotz der Pandemie weiter aufrecht zu erhalten. Während die Kernprozesse der BSR dank der eingeleiteten Maßnahmen aufrecht erhalten werden konnten, ohne das Infektionsrisiko zu erhöhen, haben die notwendigen Einschnitte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit anderer Bereiche der BSR. Daher konnten über sechs Monate einzelne Unterstützungsprozesse nicht in gewohntem Maße erfolgen. Das Vergabeverfahren wird im 2. Quartal 2021 durchgeführt.